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Unterweisung nach ADR 1.3

Geschrieben von: ChristianHB

Unterweisung nach ADR 1.3 - 20.03.2020 14:45

Hallo Zusammen,

ich habe im Forum ein bisschen Recherche betrieben, bisher aber keine befriedigende Antwort gefunden. Soweit klar ist: Alle beteiligten am Gefahrguttransport müssen nach ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden. Von verschiedenen Quellen habe ich erfahren, dass die übliche Unterweisungsdauer zum Kapitel 1.3 des ADR mindestens 4 Stunden betragen muss, und nur als Vortrag durch eine kundige Person zulässig durchgeführt wird.

Folgende Überlegungen von mir, da der genaue Ablauf dieser Unterweisung in den Vorschriften per se nicht definiert ist:

Ist hier auch eine Online-Schulung mit anschließender Wissensabfrage ausreichend, sofern der Inhalt gegeben ist? Im Anschluss könnte man auch eine Besprechung organisieren um Unklarheiten zu klären, oder um ein abschließendes Wort zu fällen? Alternativ telefonischen Kontakt für Rückfragen anbieten?

Ich freue mich auf einige Erfahrungsberichte. Vielen Dank im Voraus und bleibt gesund!

Grüße,
ChristianHB
Geschrieben von: Gerald

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 20.03.2020 14:55

Hallo Christian,
Antwort auf
Alle beteiligten am Gefahrguttransport müssen nach ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden.


Im ADR steht im Abschnitt "...Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein...."

Hier wird erst einmal ein Bezug zum Kapitel 1.4 hergestellt.

Antwort auf
dass die übliche Unterweisungsdauer zum Kapitel 1.3 des ADR mindestens 4 Stunden betragen muss


Sehe ich nicht so! Denn es gibt einen Unterschied zwischen einer Erstschulung und einer Wiederholungsschulung beim Zeitansatz. Ich persönlich führe Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3 mit einen Zeitansatz von 8 UE (45' min) durch. Und im Vorfeld kläre ich ab, welche Aufgaben/Funktion haben die Teilnehmer und welche Gefahrgüter (Klassen) werden mit welchem Beförderungsmittel befördert bzw. gehändelt.

Antwort auf
ist hier auch eine Online-Schulung mit anschließender Wissensabfrage ausreichend


Das musst Du schon selbst entscheiden. Ich persönlich halte davon nichts, da der Teilnehmer keine Fragen stellen kann und der online Unterrichtende nicht mitbekommt, wenn ein Teilnehmer was nicht verstanden hat.

Antwort auf
Im Anschluss könnte man auch eine Besprechung organisieren um Unklarheiten zu klären


Da glaube ich noch weniger, denn wenn die Person eine Onlineschulung besucht hat, dann geht der Verantwortliche davon aus, das die Unterweisung erledigt ist. Und wird den Personenkreis nicht noch mal zusammenziehen.

Es gibt zwar von Verlagen Präsentation und Schulungshefte, aber die Unterweisung sollte man schon auf die Teilnehmer zu schneiden. Vor allen mit praktischen Beispielen arbeiten. Und hier haben die Verlage, aber auch die Onlineanbieter (es gibt schon welche) im Bezug der praktischen Beispiele auf Grund des Copyright Nachteile.

Eine andere Möglichkeit ist ein Onlineseminar, wo der Teilnehmer auch Fragen stellen kann. Denn die Teilnehmer und der Durchführende sitzen zwar nicht in einem Raum sind aber trotzdem verbunden.

Antwort auf
Das Kapitel 1.4 nennt die Sicherheitspflichten der Beteiligten


Doch über die Pflichten kommst Du an den Inhalt der Unterweisung!!
Geschrieben von: ChristianHB

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 20.03.2020 15:01

Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Im ADR steht im Abschnitt "...Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein...."

Hier wird ersteinmal ein Bezug zum Kapitel 1.4 hergestellt.


Hallo Gerald,

Danke für die schnelle Rückmeldung. Das Kapitel 1.4 nennt die Sicherheitspflichten der Beteiligten, ja. Das beantwortet leider nicht meine Fragen. Oder?
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 20.03.2020 18:19

Hallo, ergänzend zu Gerald, dessen Aussagen ich alle unterstreiche: ein starrer Zeitansatz ist problematisch, da die Unterweisung arbeitsplatzbezogen sein muß. Das kann mehr oder weniger umfassen.
Online ist nicht verboten, aber meines Wissens aus den genannten Gründen nicht unproblematisch. Manuelles Erfassen - tpyischerweise Bezetteln von Verpackungen - ist sehr hilfreich für den Lernerfolg. Aus kommerziellen Unterlagen muß man sich immer das Passende raussuchen. Beispielsweise braucht der Heizölhändler nichts über Verpackungen oder Kl. 7 zu wissen; der Versandhandel eher nichts über Tanks aber alles über LQ usw.
Fragen der TN sind unerläßlich, nur dann können die praktischen Probleme angesprochen werden. Und kein Zeitdruck.
In D bestimmen sich die Verantwortlichkeiten zusätzlich zum ADR, RID etc. nach den zutreffenden §§ der GGVSEB bzw GGVSee.

Wer sind diese Quellen denn: IHK, Landsbehörden, Bundesbehörde?
Geschrieben von: DJSMP

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 23.03.2020 21:04

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass sich Behörden in einigen Bundesländern auch Dinge in die Vorschriften rein interpretieren, die dann auf einmal Gesetz sein sollen. In einem früheren Beitrag hatte ich schon mal über eine hessische Behörde geschrieben, die z.B. aus den Vorschriften eine Schulungspflicht alle zwei Jahre ableitete, obwohl das im Straßen- und Seeverkehr nirgends so drin steht. Die gleiche Behörde sieht übrigens auch Online-Trainings äußerst kritisch, weil der Dozent unter Umständen nicht alle Teilnehmer sieht und die Teilnehmer auch nicht immer direkt Fragen stellen können. Und wer den Wissenstest/die Lernzielkontrolle am Ende absolviert, sieht auch keiner. Es sei laut Aussage dieser Behörde schon vorgekommen, dass einer für drei die Lernzielkontrolle geschrieben hatte, während die anderen beiden Kaffee kochen waren.

Wir führen die Schulungen nach 1.3 ADR zu 95% als Präsenzschulungen durch. Wir wollen einen gesunden Methodenmix anwenden. Und Online-Trainings sind in vielen Fällen Folien.

Die Grundschulung dauert bei uns 16 UE (2 Tage), wird aber bei entsprechender überschaubarer Beteiligung des Unternehmens auch auf 8 UE (1 Tag) gekürzt.

Die Wiederholungsschulung hängt wirklich stark vom Aufgabenbereich ab und ob mit oder ohne Buch geschult wird. Sie variiert bei uns zwischen 2 UE und 8 UE). Diese bieten wir im Straßen- und Seeverkehr bei einigen Aufgabenbereichen auch als Fernschulung für Mitarbeiter an, die, aus welchen Gründen auch immer, bei der Präsenzschulung gefehlt haben. Das Gefahrgutpersonal unserer Kunden wird übrigens jährlich geschult.

Aber nochmal: Es ist gesetzlich nicht geregelt!
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 24.03.2020 10:24

Mahlzeit,

eine starre Zeitenregelung für Schulungen (mit Mindestzeiten) halte ich für schwierig.
Bestes Beispiel: Krankenhäuser, in denen jetzt Covid-19-Erkrankte behandelt werden. Der kontaminierte Abfall wird nach RKI-Empfehlung als AS 18030 entsorgt. Dieser Abfall wird klassifiziert nach 2.2.62.1.11.2 in Verbindung mit 2-12 RSEB 2019 als UN 3291.
Die Stationen, wo der Abfall erzeugt wird, müssen nur wissen, welche Behälter sie zur Sammlung benötigen und wie die Behälter verschlossen werden müssen. Die meisten Lieferanten liefern die Behälter bereits mit dem Gefahrzettel 6.2 aus. Die Kennzeichnungspflichten sind also erfüllt. Verladerpflichten erfüllen andere Bereiche des Hauses. Es bleiben also nur die Verpackerpflichten.
Um den Stationsmitarbeitern die Lager-Anforderungsnummer für die Behälter mitzuteilen (steht sowieso im Hygieneplan) und die Anleitung zum Behälterverschließen zu verklickern, sind 4 Stunden wirklich zu viel 8-)))
Geschrieben von: Kelly1991

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 24.03.2020 11:23

Hi,

könntet ihr mir vielleicht die Online-Anbieter zukommen lassen, die Online Schulungen (egal ob via Video Konferenz oder als Webinar) anbieten?
Die spezifische Einschulung nach Produkten erfolgt bei uns im Haus, aber eine Allgemeine 1.3 Schulung wäre wirklich interessant als Online-Schulung durchzuführen.

danke
Geschrieben von: DJSMP

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 24.03.2020 19:12

Ursprünglich geschrieben von: Kelly1991
Hi,

könntet ihr mir vielleicht die Online-Anbieter zukommen lassen, die Online Schulungen (egal ob via Video Konferenz oder als Webinar) anbieten?
Die spezifische Einschulung nach Produkten erfolgt bei uns im Haus, aber eine Allgemeine 1.3 Schulung wäre wirklich interessant als Online-Schulung durchzuführen.

danke


Hallo Kelly,

warum wilst du denn "doppelt" schulen? Um welchen Personenkreis handelt es sich denn? Und welche Gefahrgüter habt ihr? Ich halte gar nichts davon, irgendwas "allgemeines" zu schulen, was der Mitarbeiter nie wieder braucht.

Klar müssen die Schulungen eine Einführung in die Vorschriften enthalten. Aber danach sollte es wirklich aufgabenbezogen um das gehen, was der Teilnehmer auch hat. Was willst du denn da mit einer "allgemeinen 1.3 Schulung"? Viel besser wäre doch, wenn du einen Schulungsanbieter findest, der das bei euch Inhouse anbietet und euren spezifischen Teil (eure Gefahrgüter, eure Verpackungen, eure Arbeitsanweisungen,...) mit in die Schulung einbaut. Man sollte jetzt auch in Zeiten von Corona nicht irgendwas schulen, weil gerade Zeit ist. Ist zumindest meine Meinung.
Geschrieben von: Gerald

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 16.01.2021 10:17

Hallo Christian,
das VCI hat eine Leitlinie Training im Gefahrguttransport veröffentlicht, hier sind folgende Themen

- Unterweisungsinhalte
- Form und wer kann Unterweisung durchführen
- Links zu weiteren Informationen bzw. Materialien
- Muster Schulungsnachweis
- Matrix zur Aufgabenbezogenen Unterweisung u.ä.

enthalten.
Geschrieben von: moerser

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 29.06.2022 13:23

Ich hänge mich hier mal rann.

Momentan versenden wir nur LQ, zukünftig wollen wir auch Gefahrgüter unter Anwendung von 1.1.3.6 versenden können.

Deshalb haben wir bei unseren TDL's nachgefragt, inwieweit Sie die Bedingungen für den Transport erfüllen, bzw. umsetzen können.

Also: - Feuerlöscher mind. 2kg und geprüft
- Unterweisung der Mitarbeiter, Aufgabenbezogene Unterweisung nach ADR 1.3


Einige der kleineren TDL's sehen sich nun außerstande die geforderte Unterweisung zu leisten, wenn ich sehe, das die Platzhirsche hier Unterweisungen mit 16 UE für 5-600 € anbieten vielleicht sogar verständlich.

(Ein Unternehmer hat ein Angebot über 15.000,- € bekommen um seine 40 Fahrer zu unterweisen.) crazy


Zur Unterstützung der Unternehmen bin ich gerade dabei eine Liste möglicher Dienstleister zusammenzustellen, die Präsensunterweisungen individuell durchführen können und das möglichst Bundesweit.


Wenn jemand daran Interessiert ist bitte ich um eine kurze Mitteilung, gerne auch per PN.
Geschrieben von: Gerald

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 29.06.2022 16:44

Hallo,
wenn ich das so lese, dann Frage ich mich schon, was sind das für Preise. Aber so lange diese Preise bezahlt werden, braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn das Andere nicht können. Und dann lieber auf eine Unterweisung verzichten bzw. diese vielleicht über den PC durch den Fahrzeugführer machen lassen. Ob das die Lösung ist, da .......!!!!
Geschrieben von: Claudi

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 30.06.2022 06:06

Also 600 € für 2 Tage Schulung sind ein Schnäppchen, wenn es pro Schulung und nicht pro Person ist.
Wobei ich im Leben nicht 16 UE für LQ und 1.1.3.6 planen würde sondern deutlich weniger... das ist aber unternehmerische Entscheidung.

Also je nach Situation (selbständig einzeln oder kleine Firma bis großer "Platzhirsch") gibt es natürlich ne Preisspanne, was so ein Trainer pro Tag üblicherweise nimmt für Inhouse-Schulungen. Sowas ist von vielen anderen Dingen zusätzlich abhängig, z. B. Thema, Einarbeitung/ Vorbereitung. So eine GG-Schulung ist kein Hexenwerk für jemanden, der regelmäßig GG-Schulungen macht und braucht wenig bis keine Vorbereitung. Von 600 - 1500 € pro Tag pro Schulung können vorkommen. Ggf. zusätzlich Spesen.
Ich gehe davon aus, was der Trainer kriegt (wenn er angestellt ist, behält er also nicht etwa 1500 €), also Overhead, lecker Mittagessen etc., schickes Schulungsgebäude bei externen Schulungen alles weitere zusätzl. Faktoren.

Mitunter sind die TN pro Schulung begrenzt, weil es sonst dem Lernen nicht förderlich ist, wenn die Gruppe zu groß ist. Hier ergibt sich also ne Zahl X an Durchgängen.

Man kann also nicht einfach die Zahl sehen und beurteilen, ob das zu teuer ist. Es kommt völlig drauf an: externes Training wo es pro Kopf kostet (2 Tage für 300 € pro Person - dafür kriegt man selten Trainings bei Anbietern - 12000 € bei 40 Leuten), Inhouse, welcher Anbieter, warum 16 UE.
Um Preise zu vergleichen, muss man die Anforderungen vergleichbar gestalten, sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen. Da Trainings nach 1.3 ADR unterschiedlichst ausgestaltet werden können, muss man das bei der Preisfindung beachten.
Geschrieben von: moerser

Re: Unterweisung nach ADR 1.3 - 30.06.2022 06:51

Antwort auf
Also 600 € für 2 Tage Schulung sind ein Schnäppchen, wenn es pro Schulung und nicht pro Person ist.
Wobei ich im Leben nicht 16 UE für LQ und 1.1.3.6 planen würde sondern deutlich weniger... das ist aber unternehmerische Entscheidung.


Ganz meine Meinung.

Ich denke das eine Preisspanne von 600,- € bis max. 1.000,- € als Tagessatz für eine Unterweisung LQ und 1.1.3.6 angemessen ist, wenn man dann von 10 - 15 Teilnehmern ausgeht geht der Preis ja auch in Ordnung.

Aber ich wollte hier keine Preisdiskussion lostreten, ich bin auf der Suche nach selbsttändigen / freiberuflichen Dozenten, die ich in eine Vorschlagsliste für unsere TDL's aufnehmen kann.

Über die üblichen Suchmaschinen finde ich eine Menge Angebote im Ruhrgebiet, in den anderen Regionen sieht es da eher mau aus.


Also, wenn jemand Interesse hat, oder jemanden kennt der sowas macht, einfach eine kurze Info an mich.
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