Geschrieben von: ChristianHB
Unterweisung nach ADR 1.3 - 20.03.2020 14:45
Hallo Zusammen,
ich habe im Forum ein bisschen Recherche betrieben, bisher aber keine befriedigende Antwort gefunden. Soweit klar ist: Alle beteiligten am Gefahrguttransport müssen nach ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden. Von verschiedenen Quellen habe ich erfahren, dass die übliche Unterweisungsdauer zum Kapitel 1.3 des ADR mindestens 4 Stunden betragen muss, und nur als Vortrag durch eine kundige Person zulässig durchgeführt wird.
Folgende Überlegungen von mir, da der genaue Ablauf dieser Unterweisung in den Vorschriften per se nicht definiert ist:
Ist hier auch eine Online-Schulung mit anschließender Wissensabfrage ausreichend, sofern der Inhalt gegeben ist? Im Anschluss könnte man auch eine Besprechung organisieren um Unklarheiten zu klären, oder um ein abschließendes Wort zu fällen? Alternativ telefonischen Kontakt für Rückfragen anbieten?
Ich freue mich auf einige Erfahrungsberichte. Vielen Dank im Voraus und bleibt gesund!
Grüße,
ChristianHB
ich habe im Forum ein bisschen Recherche betrieben, bisher aber keine befriedigende Antwort gefunden. Soweit klar ist: Alle beteiligten am Gefahrguttransport müssen nach ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden. Von verschiedenen Quellen habe ich erfahren, dass die übliche Unterweisungsdauer zum Kapitel 1.3 des ADR mindestens 4 Stunden betragen muss, und nur als Vortrag durch eine kundige Person zulässig durchgeführt wird.
Folgende Überlegungen von mir, da der genaue Ablauf dieser Unterweisung in den Vorschriften per se nicht definiert ist:
Ist hier auch eine Online-Schulung mit anschließender Wissensabfrage ausreichend, sofern der Inhalt gegeben ist? Im Anschluss könnte man auch eine Besprechung organisieren um Unklarheiten zu klären, oder um ein abschließendes Wort zu fällen? Alternativ telefonischen Kontakt für Rückfragen anbieten?
Ich freue mich auf einige Erfahrungsberichte. Vielen Dank im Voraus und bleibt gesund!
Grüße,
ChristianHB