Hallo DJSMP,
ADR-Zulassungsbescheinigung 1 Jahr gültig
Tankprüfbescheinigung 3 Jahre gültig
Der Mann von der Prüfstelle der Fahrzeugprüfung schaut jedes Jahr die Tankprüfung mit an, ob sie eventuell innerhalb des nächsten Jahres ausläuft. Dann müsste er die ADR-Zulassungsbescheinigung auf dieses Datum befristen.
Genau das ist das Problem, und war unter anderem der Grund für das Aufreißen des Tanks!
Der Befüller hatte zwar in die gültige Zulassungsbescheinigung,
Ausgestellt: 20.03.2014
Gültig bis : 20.03.2015
gesehen, aber eben nicht auf das Tankschild, denn da Stand nächste Tankprüfung 04/2014, was zur Folge hatte, dass für Tankprüfung um 8 Monate überschritten war.
Im ADR ist aber
nicht geregelt, dass die Zulassungsbescheinigung nur bis zur nächsten Tankprüfung begrenzt wird!!!!
Das ist in Deutschland über die RSEB Anlage 16 Ziffer 13 geregelt, aber bei den Unfall in Berlin ging es um ein Fahrzeug, welche eine Zulassung eines anderen Staates hatte, und für diese gilt nun mal
nicht die RSEB:
Dazu kam noch, das in den letzen 6 Jahren an dem Fahrzeug zwei Zwischenprüfungen zwar gemacht wurden, aber
nicht die geforderte Wiederkehrende Prüfung (nach 6 Jahren) nach Absatz 6.8.2.4.2!!
Deswegen bilde ich in meinem Aufbaukurs Tank immer aus, vor dem
Befüllen von Fahrzeugen aus anderen Ländern (nicht DEUTSCHLAND) muss d
er Befüller das Tankschild und die Zulassungsbescheinigung lesen, da es im
ADR nun mal nicht die Reglung gibt, dass die Zulassungsbescheinigung bis zur nächsten anstehenden Tankprüfung zu begrenzen ist.
Das hatte ich zwar dem BMVI vorgeschlagen, denn nur von hier aus kann ein Änderungsvorschlag zum ADR eingereicht werden.
Zum Thema Bundeswehr möchte ich mich nicht äußern, da mir hierfür die entsprechenden Unterlagen feheln.