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Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre

Geschrieben von: Heinz_H

Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 18.01.2021 09:12

Hallo!
Tankprüfungen sind ja alle 3 und 6 Jahre durchzuführen , jetzt hatte ich an 2 Fahrzeugen der Bundeswehr einem Straßentankwagen und einem Sattelanh. gesehen das im Abstand von 2 J geprüft wurde?
Gibte s dafür eine Erklärung?
Liegt es daran das die Fz Weltweit eingesetzt werden ?
M.f.G Heinz
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 18.01.2021 16:56

Ich würde den Besitzer der Tankakte fragen.
M.A.T.
Geschrieben von: Heinz_H

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 22.01.2021 16:08

Bin nochmal angehalten und muss mich korregieren nicht alle 2 Jahre und 4 sondern 2,5 Jahre und 5 Jahre
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 25.01.2021 11:24

Und wo ist dann das Problem? In den Vorschriften steht "spätestens". Wenn die Bundeswehr sich ein kürzeres Prüfintervall gesetzt hat (weil sie die Prüfung vielleicht gleich mit irgendeiner anderen vorgesehenen Prüfung zusammen durchführen), dann ist das doch überhaupt kein Problem. Wenn man bei der Bundeswehr die Fristen überziehen würde, wäre es interessant.

In Ausnahme 32 GGAV sin beispielsweise "Bundeswehrausnahmen" hinterlegt. Da konnten (oder können immer noch?) die Beförderungseinheiten z.B. mit zu kleinen Feuerlöschern durch die Gegend tuckern.
Geschrieben von: Gerald

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 25.01.2021 13:00

Hallo DJSMP,
Antwort auf
Wenn die Bundeswehr sich ein kürzeres Prüfintervall gesetzt hat (weil sie die Prüfung vielleicht gleich mit irgendeiner anderen vorgesehenen Prüfung zusammen durchführen), dann ist das doch überhaupt kein Problem.


Das dürfte mit dem ADR 2021 nicht mehr ganz so einfach sein, denn im Unterabschnitt 9.1.3.4 ist ein zweiter und dritter Satz: "Für Tanks, für die eine wiederkehrende technische Untersuchung vorgeschrieben ist, bedeuten diese Vorschriften jedoch nicht, dass Dichtheitsprüfungen, Wasserdruck­prüfungen oder innere Untersuchungen der Tanks in kürzeren Abständen als den in den Kapiteln 6.8 und 6.9 festgelegten durchgeführt werden müssen." aufgenommen wurden!

In der www.gesetze-im-internet.de/ggav_2002/GGAV_2002.pdf Ausnahme 32 auf Seite 41 steht dazu auch nichts. Und ob in der AGGABw eine sollche Ausnahme noch gibt, da muss schon einer aus dem Forum was schreiben, denn diese liegt mir leider nicht vor.
Geschrieben von: wscheffler

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 25.01.2021 13:49

Hallo,

einige Straßentankfahrzeuge werden nach IMDG-Code befördert, i.V.m.

6.8.2 Straßentankfahrzeuge und Straßen-Gaselemente-Fahrzeuge für lange internationale Seereisen für Stoffe der Klassen 3 bis 9

6.8.2.1 Auslegung und Bau

6.8.2.1.1
Ein Straßentankfahrzeug für lange internationale Seereisen muss mit einem Tank ausgerüstet sein, der den Vorschriften der Kapitel 4.2 und 6.7 entspricht; es muss den betreffenden Vorschriften für Tankauflager, Rahmenwerke und Hebe- und Befestigungsvorrichtungen* mit Ausnahme der Vorschriften für Gabeltaschen und zusätzlich den Vorschriften in 6.8.1.1.1 entsprechen.

6.8.2.2 Zulassung, Prüfung und Kennzeichnung

6.8.2.2.1
Zulassung, Prüfung und Kennzeichnung von Tanks siehe 6.7.2.

6.8.2.2.2
Die Tankauflager und Befestigungsvorrichtungen* von Fahrzeugen für lange internationale Seereisen müssen in die in 6.7.2.19 vorgeschriebene äußere Untersuchung einbezogen werden


6.7.2.19.2
Tankkörper und Ausrüstungsteile jedes ortsbeweglichen Tanks müssen einer Prüfung unter­zogen werden, und zwar das erste Mal vor der Indienststellung (erstmalige Prüfung) und danach im Abstand von jeweils höchstens fünf Jahren (5-jährliche wiederkehrende Prüfung) mit einer wiederkehrenden Zwischenprüfung (2,5-jährliche Zwischenprüfung) jeweils in der Mitte zwischen den 5-jährlichen Prüfungen. Die 2,5-jährliche Prüfung kann innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem angegebenen Datum durchgeführt werden. Unabhängig vom Datum der letzten wiederkehrenden Prüfung muss eine außerordentliche Prüfung durchgeführt werden, wenn sich dies nach 6.7.2.19.7 erforderlich erweist.


Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 26.01.2021 10:03

Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Das dürfte mit dem ADR 2021 nicht mehr ganz so einfach sein, denn im Unterabschnitt 9.1.3.4 ist ein zweiter und dritter Satz: "Für Tanks, für die eine wiederkehrende technische Untersuchung vorgeschrieben ist, bedeuten diese Vorschriften jedoch nicht, dass Dichtheitsprüfungen, Wasserdruck­prüfungen oder innere Untersuchungen der Tanks in kürzeren Abständen als den in den Kapiteln 6.8 und 6.9 festgelegten durchgeführt werden müssen." aufgenommen wurden!


Wo liest du denn da raus, dass ich keine kürzeren Prüfintervalle fahren DARF? Da steht für mich übersetzt, dass die Durchführung der Prüfung im Ablaufmonat ausreicht und ich nicht schon vor dem Ablaufmonat die Prüfung durchgeführt haben MUSS.

Wenn ich aber als Unternehmen (oder eben als Bundeswehr) "zu viel Geld, lust und Zeit habe" dann kann ich doch auch jährlich diese Prüfungen durchführen wenn ich das gern möchte. Mehr als gefordert kann doch nicht schlechter sein als weniger. Ich gehe stark davon aus, dass die diese Tankprüfungen mit irgendeiner anderen Prüfung, die halt alle zwei Jahre gemacht werden muss/soll zusammen legen und dadurch eben für die Tankprüfungen ein kürzeres Intervall entsteht. Habe ich aber überhaupt kein Problem damit. Sicher ist sicher!
Geschrieben von: Gerald

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 27.01.2021 12:58

Hallo DJSMP,
Antwort auf
denn im Unterabschnitt 9.1.3.4 ist ein zweiter Satz


Dieser Satz dient nur zur Erläuterung, wenn die technische Untersuchung einen Monat (was ja nach Satz 1 möglich ist) nach dem Ablauf der Zulassungsbescheinigung durchgeführt wird, in dieser Zeit keine Beförderung von gefährlichen Gütern erfolgen darf.

Antwort auf
denn im Unterabschnitt 9.1.3.4 ist ein dritter Satz


Ich hatten ja unter dem Link einen Beitrag zu einem Vorfall in einem Tanklager in BERLIN geschrieben, und eine Ursache war auch, dass bestimmte Prüfungen nach ADR nicht stattgefunden bzw. die falschen Prüfungen stattgefunden hatten.

In DEUTSCHLAND wäre dass nicht möglich gewesen, da wir in der RSEB Anlage 16 in Ziffer 13 einen Hinweis haben.

Ich denke mal, da kann ich natürlich auch falsch liegen, dass der dritte Satz im Unterabschnitt 9.1.3.4 was damit zu tun hat. Vielleicht ist er unglücklich geschrieben. Ich hatte mich damals zwar mit dem BMVI in Verbindung gesetzt, um eine Änderung im ADR im Abschnitt 9.1.3.4 zu erreichen, und der Satz aus der RSEB Ziffer 13 an dieser Stelle eingefügt wird. Leider erhilt ich die Mitteilung, dass dies nicht notwendig sei, da ja alles geregelt ist.

Im Bezug Bundeswehr hatte ich ja in dem Beitrag geschrieben, da muss schon einer aus dem Forum was schreiben, denn diese liegt mir leider nicht vor.. Ich kenne noch Zeiten, da waren die Bestimmungen der Bundeswehr im dem Buch der Verlage zu dem jeweiligen ADR enthalten. Leider ist das bei meinem ADR nicht mehr dabei.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 27.01.2021 14:01

Der Vorfall im Berliner Tanklager ist mir wohlbekannt. Ich hatte dich ja damals um die Fotos gebeten und sie dann von Mario Gaede auch freigegeben bekommen, weil wir die Thematik ebenfalls in der Fahrerschulung einsetzen.

Ich verstehe deine Bedenken aber immer noch nicht. Vielleicht hab ich ja auch nen Denkfehler drin.

ADR-Zulassungsbescheinigung 1 Jahr gültig
Tankprüfbescheinigung 3 Jahre gültig

Der Mann von der Prüfstelle der Fahrzeugprüfung schaut jedes Jahr die Tankprüfung mit an, ob sie eventuell innerhalb des nächsten Jahres ausläuft. Dann müsste er die ADR-Zulassungsbescheinigung auf dieses Datum befristen.

Wenn nun die Bundeswehr alle 2 Jahre Tankprüfung macht, idealerweise gleich zusammen mit der Fahrzeugprüfung (ADR-Zulassungscbescheinigung). Wo siehst du dann ein Problem?

Jahr 1: ADR-ZB gültig für ein Jahr, Tankprüfung noch gültig für 3 Jahre
Jahr 2: ADR-ZB gültig für ein Jahr, Tankprüfung noch gültig für 2 Jahre --> jetzt käme die Bundeswehr und macht die Tankprüfung mit frisch und der Prüfer ändert hoffentlich das Datum der Tankprüfung auch in der ADR-ZB
und dann gehts von vorn wieder los...

Selbst wenn die Tankprüfung deutlich vor der ADR-ZB erfolgt, bleibt ein genügender Puffer von mindestens einem Jahr. Ich denke gerade mit dem System der BW hätte man den Unfall aus Berlin sicher verhindert. Dann wäre die zugeäufte Flammendurchschlagssicherung eher aufgefallen.

Also nochmal: Warum sollte man die Tankprüfung nicht in 2-jahres-Intervallen machen können?
Geschrieben von: Gerald

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 27.01.2021 14:53

Hallo DJSMP,
Antwort auf
ADR-Zulassungsbescheinigung 1 Jahr gültig
Tankprüfbescheinigung 3 Jahre gültig

Der Mann von der Prüfstelle der Fahrzeugprüfung schaut jedes Jahr die Tankprüfung mit an, ob sie eventuell innerhalb des nächsten Jahres ausläuft. Dann müsste er die ADR-Zulassungsbescheinigung auf dieses Datum befristen.


Genau das ist das Problem, und war unter anderem der Grund für das Aufreißen des Tanks!

Der Befüller hatte zwar in die gültige Zulassungsbescheinigung,
Ausgestellt: 20.03.2014
Gültig bis : 20.03.2015
gesehen, aber eben nicht auf das Tankschild, denn da Stand nächste Tankprüfung 04/2014, was zur Folge hatte, dass für Tankprüfung um 8 Monate überschritten war.

Im ADR ist aber nicht geregelt, dass die Zulassungsbescheinigung nur bis zur nächsten Tankprüfung begrenzt wird!!!!

Das ist in Deutschland über die RSEB Anlage 16 Ziffer 13 geregelt, aber bei den Unfall in Berlin ging es um ein Fahrzeug, welche eine Zulassung eines anderen Staates hatte, und für diese gilt nun mal nicht die RSEB:

Dazu kam noch, das in den letzen 6 Jahren an dem Fahrzeug zwei Zwischenprüfungen zwar gemacht wurden, aber nicht die geforderte Wiederkehrende Prüfung (nach 6 Jahren) nach Absatz 6.8.2.4.2!!

Deswegen bilde ich in meinem Aufbaukurs Tank immer aus, vor dem Befüllen von Fahrzeugen aus anderen Ländern (nicht DEUTSCHLAND) muss der Befüller das Tankschild und die Zulassungsbescheinigung lesen, da es im ADR nun mal nicht die Reglung gibt, dass die Zulassungsbescheinigung bis zur nächsten anstehenden Tankprüfung zu begrenzen ist.

Das hatte ich zwar dem BMVI vorgeschlagen, denn nur von hier aus kann ein Änderungsvorschlag zum ADR eingereicht werden.

Zum Thema Bundeswehr möchte ich mich nicht äußern, da mir hierfür die entsprechenden Unterlagen feheln.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankprüfungen 3/6 -2/4 Jahre - 29.01.2021 10:29

Hallo Gerald,

die Bundeswehr prüft doch aber in Deutschland. Und das Problem in Berlin war doch umgekehrt: Die ADR-Zulassungsbescheinigung war noch gültig, die Tankprüfung aber mittlerweile abgelaufen.

Wenn nun bei der Bundeswehr die Tankprüfung öfter als gefordert durchgeführt wird, dann ist das doch auf die Berlin-Problematik eine positive Wirkung. Ich verstehe immer noch nicht, warum du dir nicht vorstellen kannst, dass die Tankprüfung öfter (also alle 2 Jahre) gemacht wird.
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