Geschrieben von: drstraleman
Gefahrgut und Gefahrstoff Lagerung - 27.01.2022 14:14
Hallo zusammen,
mal eine rein hypothetische Idee:
Ich transportiere ein Gefahrgut, welches auch ein Gefahrstoff ist, zu einem Umschlaglager, dieses Umschlaglager muss die Palette innerhalb von 24 Stunden weiterbefördern.
Grund: Mit dem Abladen des Gefahrgutes und dem Verbringen ins Umschlaglager, ist der Transport beendet, nun greift der § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung. Soweit der Normalfall.
Jetzt habe ich ein Gefahrgut welches kein Gefahrstoff ist, der Transport ist mit dem Entladen im Umschlaglager beendet.
Dadurch, dass das Gefahrgut jedoch nicht mehr transportiert wird und kein Gefahrstoff ist, dürfte § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung nicht mehr gelten.
Die Lagerung müsste jetzt unbegrenzt möglich sein.
Ist das so möglich oder habe ich da einen fundamentalen Denkfehler?
mal eine rein hypothetische Idee:
Ich transportiere ein Gefahrgut, welches auch ein Gefahrstoff ist, zu einem Umschlaglager, dieses Umschlaglager muss die Palette innerhalb von 24 Stunden weiterbefördern.
Grund: Mit dem Abladen des Gefahrgutes und dem Verbringen ins Umschlaglager, ist der Transport beendet, nun greift der § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung. Soweit der Normalfall.
Jetzt habe ich ein Gefahrgut welches kein Gefahrstoff ist, der Transport ist mit dem Entladen im Umschlaglager beendet.
Dadurch, dass das Gefahrgut jedoch nicht mehr transportiert wird und kein Gefahrstoff ist, dürfte § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung nicht mehr gelten.
Die Lagerung müsste jetzt unbegrenzt möglich sein.
Ist das so möglich oder habe ich da einen fundamentalen Denkfehler?
