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Gefahrzettel

Geschrieben von: Christin1975

Gefahrzettel - 17.03.2022 14:39

Hallo,

wir möchten gern unsere Etiketten, die alles bzgl. Gefahrstoff und Gefahrgut enthalten, selbst erstellen.
Man findet im Internet unterschiedliche Gefahrzettel, z.B. bei Klasse 3 ist die Flamme unten offen, mal geschlossen.
Im ADR heißt es, dass geringfügige Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, zugelassen sind. Gilt das auch für die Form der Flamme?
Auf der u.a. Seite kann man sich Gefahrzettel herunterladen. Nur sind diese in einer schlechten Qualität. Wo kann man sich noch die Gefahrzettel herunterladen?
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-kennzeichnungen.html

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Geschrieben von: Gerald

Re: Gefahrzettel - 17.03.2022 14:47

Hallo Christin,
die Gefahrzettelmuster sind im ADR im Absatz 5.2.2.2.2 abgebildet und im Absatz 5.2.2.1 steht: "Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 ent­sprechen." klar steht da auch: [i]"Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, sind ebenfalls zugelassen."[i]

Das mit den geringfügigen Abweichungen beszieht sich mehr auf die kleinen Unterschiede für die anderen Verkehrsträger!

Ich würde also vorsichtig sein mit der Selbstherstellung, und ob sich das Betriebswirtschaftlich rechnet würde ich bezeifeln. Und es gab schon Gerichtsverfahren nur weil der Gefahrzettel bzw. das Kennzeichen nicht die richtige Größe hatte.

Nicht umsonst ist seit dem ADR 2015 in Absatz 5.2.2.2.1.1 eine Zeichnung mit den Maßen der Gefahrzettel und seit dem ADR 2019 die Gefahrzettemuster unter Absatz 5.2.2.2.2 in Tabellenform!!!

Nachtrag:
Antwort auf
Man findet im Internet unterschiedliche Gefahrzettel, z.B. bei Klasse 3 ist die Flamme unten offen, mal geschlossen.


Nur das Problem im Bezug von Internet ist nun mal, das die Anbieter nicht unbedingt das gültige ADR einhalten müssen. Aber gemäß GGVSEB Pflichten der Verantwortlichen z.b. hat nach §21 Verlader Abschnitt 2 Ziffer 3; §22 Verpacker Abschnitt 1 Ziffer 5 b) dies schon einzuhalten und könnte dann nach §37 im Zusammenhang mit der RSEB Ablage 7 zur Verantwortung gezogen werden.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrzettel - 17.03.2022 14:56

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Ich würde also vorsichtig sein mit der Selbstherstellung, und ob sich das Betriebswirtschaftlich rechnet würde ich bezeifeln. Und es gab schon Gerichtsverfahren nur weil der Gefahrzettel bzw. das Kennzeichen nicht die richtige Größe hatte.

Volle Zustimmung zu dem, was Gerald zu den Abweichungen sagt.
Und ausschließlich auf die Muster in der von Gerald genannten Quelle zugreifen, daraus eine Graphik in hoher Auflösung anlegen lassen und diese nutzen. Dabei auch auf die Ränder und Nicht-Ränder (= Strichellinie) achten!
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: Gefahrzettel - 17.03.2022 15:06

Für ich wäre 5.2.2.2.1.7 ein Auschlußkriterium....
Geschrieben von: Phi_l

Re: Gefahrzettel - 18.03.2022 07:55

Hallo Christin,

ich persönlich sehe die Sache etwas entspannter als meine Vorredner.

Die offiziellen Gefahrzettelmuster können von der Seite der UNECE heruntergeladen werden: https://unece.org/transportdangerous-goods/ghs-pictograms

Selbstverständlich müssen alle Anforderungen aus Kapitel 5.2 umgesetzt werden, eben auch die Witterungsbeständigkeit, aber das ist kein unlösbares Problem. Und die im ADR angegebenen Maße sind Mindestabmessungen, wer hier noch den ein oder anderen Millimieter extra gibt ist in der Hinsicht auch auf der sicheren Seite.

Ob es sich nach allem dann noch Betriebswirtschaftlich lohnt, müsst ihr natürlich für euch selbst herausfinden.

VG Phil
Geschrieben von: Claudi

Re: Gefahrzettel - 18.03.2022 08:28

Natürlich kann man die selbst drucken, solange die Anforderungen alle erfüllt sind - selbstverständlich müssen Layout, Abmessungen, Rand, Linienstärken stimmen. Dazu hat man die Vorgaben aus den Regelwerken und die Vorlagen bei UNECE - daraus lässt man sich ein Layout gestalten, das wird gründlich geprüft und los geht's.
Komischerweise fehlt bei https://unece.org/transportdangerous-goods/ghs-pictograms schon immer Gefahrzettel 9 (und seit es ihn gibt auch 9A), was schade ist.

Wir reden hier ja vermutlich nicht vom Tintenstrahldrucker auf Kopierpapier sondern von industriellen Etikettendruckern, die witterungsbeständig drucken können. Das ist auch völlig üblich - man hat ein komplettes Etikett mit Produktangaben, Gefahrstoff, Gefahrgut, etc., welches automatisiert in einer (Abfüll-)Anlage auf Behälter aufgebracht wird.
Sowas ist sicher auch betriebswirtschaftlich sinnvoller als Etiketten als Aufkleber zu kaufen und jemanden dafür zu bezahlen, die per Hand zu kleben.
Geschrieben von: Phi_l

Re: Gefahrzettel - 18.03.2022 08:50

Hallo Claudi,

das der 9er nicht auf der Seite der UNECE ist hatte ich schon wieder vergessen.
Der Vollständigkeit halber: Die "Familie 7" fehlt dort auch.

Mit den beiden Quellen BMDV und UNECE sollten hinsichtlich der Kennzeichnung aber eigentlich alle Wünsche erfüllt werden können smile

VG Phil
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: Gefahrzettel - 25.03.2022 07:37

Guten Morgen,

ich hänge mich mal an.
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
... , die Gefahrzettelmuster sind im ADR im Absatz 5.2.2.2.2 abgebildet und im Absatz 5.2.2.1 steht: [i]"Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 ent­sprechen."

In 5.2.2.2.1.1.2 ist beschrieben, dass die Gefahrzettel die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben müssen. Gerne bringen die Verpacker aber die Gefahrzettel schon mal als Quadrat, sprich auf eine Seite gestellt und damit eigentlich gekippt, an. In der RSEB steht dazu nichts.
Hat jemand Erfahrung, ob diese verkehrte Anbringung auch bereits mit einem Bußgeld geahndet wurde?
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrzettel - 25.03.2022 08:45

Grüß Sie, Bergmannsheil
dazu hatten wir im Forum schon mal die eine oder andere Diskussion und ich erinnere mich an Kunden, die von Problemen bei Grenzkontrollen berichtet haben, wenn die Zettel auf Kanistern so in einem größeren Etikett angebracht waren.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: Gefahrzettel - 25.03.2022 10:07

Hallo M.A.T.,

schon mal danke für die Erfahrung mit dem Kunden.
In dem verlinkten Thread ging es um die Größe bzw. Verkleinerung eines Gefahrzettels. Im Beitrag von DJSMP darin vertrat er nur seine Meinung (die ich teile), dass eine Drehung eines Gefahrzettels nicht möglich sei.
Mir ging es bei meiner Nachfrage aber um bereits erlebte Nachverfolgungen seitens der überwachenden Behörden bei gedrehten Gefahrzetteln.
Weiß wer was oder hat weitere Quellen auch bei innerstaatlichen Kontrollen?
Geschrieben von: Phi_l

Re: Gefahrzettel - 25.03.2022 11:28

Hallo zusammen,

sollte es aus diesem Grund in Deutschland bei Kontrollen Probleme geben, ist meine persönliche(!) Einschätzung, dass ein Bußgeld vor Gericht wenig bestand hätte.

Die Form des auf die Spitze gestellten Quadrates (Raute) ergibt sich in meinen Augen aus der Anordnung der Elemente *, ** und *** innerhalb des Quadrates (vgl. 5.2.2.2.1.1). Die Orientierung des Zettels auf dem Versandstück ist davon völlig unabhängig und nirgends geregelt, die Orientierung des Versandstücks auf der Beförderungseinheit selbst nur bei Ausrichtungspfeilen oder Verpackungen mit offensichtlicher Versandstücksrichtung wie z. B. bei Fässern und Kanister.

NATÜRLICH hat die Rauten-Form einen Sinn, da Dreiecksformen Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Und ich würde auch jederzeit darauf drängen, dass der Zettel entsprechend angebracht wird. Aber eine Grundlage für ein tatsächliches Bußgeld o. ä. sehe ich nicht gegeben.

Meine Empfehlung wäre, sich mit dieser Frage an sein jeweilges Verkehrsministerium zu wenden, vielleicht kommt von dort eine Antwort, auf die man sich dann berufen könnte.

LG Phil
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrzettel - 25.03.2022 11:42

Ursprünglich geschrieben von: Phi_l

...

Meine Empfehlung wäre, sich mit dieser Frage an sein jeweilges Verkehrsministerium zu wenden, vielleicht kommt von dort eine Antwort, auf die man sich dann berufen könnte.

LG Phil


Hallo, Phil,
wäre es evtl. auch sinnvoll, die für den Vollzug zuständige Behörde - also die Innenministerien in den Ländern für die Polizei - anzusprechen?
Gruß
M.A.T.

Nachtrag.
Das US-PHMSA veröffentlichte am 1.3.1994 eine Auslegung, wonach die Anbringung um 45 ° gedreht (also parallel zu den Seiten des Versandstücks) unproblematisch ist. Diese Auslegung ist weiterhin in Kraft, worauf mich ein US-Kollege hinwies. Bei Bedarf am O-Text dieser Auslegung gerne PM an mich.
Sodann ist 5.2.2.1.6 ADR interessant; daraus ergibt sich für mich, daß der Gesetzgeber die Ausrichtung eines Zettel nicht als relevant ansieht. Denn täte er das, wäre eine Anbringung mit Bändsel nicht zielführend, da dann der Zettel alle möglichen Ausrichtungen einnehmen kann.
Wenn ich auch persönlich denke, daß die möglichst senkrechte Ausrichtung sinnvoll ist, so geben die Vorschriften das m.E. derzeit nicht her. Ein Bußgeld sollte also unbedingt gerichtlich überprüft werden, und ich kann Phil hier im Ergebnis zustimmen.

M.A.T.
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: Gefahrzettel - 28.03.2022 05:12

Guten Morgen,

velen Dank für die sachgerechten Hinweise zur Ausrichtung. Selbst wenn es "nur" Meinungen sind, finde ich sie sachgerecht begründet.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Gefahrzettel - 28.03.2022 06:17

Ursprünglich geschrieben von: Phi_l

Mit den beiden Quellen BMDV und UNECE sollten hinsichtlich der Kennzeichnung aber eigentlich alle Wünsche erfüllt werden können smile
VG Phil


Die Quelle BMDV gleich wieder vergessen. Die dort befindlichen Gefahrzettel haben noch nie den Vorschriften entsprochen. Beispielsweise müsste man die erst händisch wieder größer ziehen. Der Download ist nicht 10 x 10 cm!
Geschrieben von: Phi_l

Re: Gefahrzettel - 28.03.2022 06:34

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Die Quelle BMDV gleich wieder vergessen. Die dort befindlichen Gefahrzettel haben noch nie den Vorschriften entsprochen. Beispielsweise müsste man die erst händisch wieder größer ziehen. Der Download ist nicht 10 x 10 cm!


Tatsache... da frage ich mich wirklich, warum man den Zettel auf einem PDF anbietet, wenn dann dort nichteinmal die Mindestgröße eingehalten wird.

Aber die Größe mal außen vor gelassen, was die Abbildungen auf den Gefahrzetteln angeht sollte man hiermit zumindest innerhalb Deutschlands auf der sicheren Seite sein.

Kennt jemand eine bessere öffentliche Quelle für die Zettel, die nicht von der UNECE veröffentlicht werden?

VG Phil
Geschrieben von: Claudi

Re: Gefahrzettel - 17.05.2022 11:38

Ich habe noch eine schöne Quelle, v.a. sind es svg-Dateien, da freuen sich die Grafiker/ Druckmenschen:

https://commons.wikimedia.org/w/index.php?search=adr&title=Special:MediaSearch&go=Go&type=image

Weiter runter scollen, dann laden weitere nach, u.a. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ADR_9.svg
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