Geschrieben von: Claudi
Lithiumbatterien - Hersteller insolvent - 06.05.2022 06:20
Hallo zusammen,
ein deutscher Hersteller von Li-Ionen-Batterien (1700 Wh) ist seit längerem insolvent und nicht mehr greifbar.
Ein Maschinenhersteller hat gut 60 dieser Batterien 2018 in einem Projekt eingesetzt, dass bald abgeschlossen ist, d.h. die Maschinen werden übergeben und nun fragt der Kunde den Maschinenhersteller nach der UN38.3-Prüfzusammenfassung...
Die Prüfzusammenfassung hat der Maschinenhersteller nicht, auch keinen Prüfbericht, sondern nur eine CE-Erklärung, in der der Batteriehersteller UN38.3 bestätigt, aber natürlich nicht in Form eines umfangreiches Prüfberichtes oder mit den geforderten Inhalten der Prüfzusammenfassung. Der Batteriehersteller hat ziemlich sicher die UN38.3-Prüfungen selbst durchgeführt.
Gefertigt wurden die Batterien aus Zellen eines namhaften Elektronikkonzern.
Der Maschinenhersteller geht davon aus, dass nur diese gut 60 (<100) Batterien gefertigt wurden, weil das eine "Maßanfertigung" speziell für ihn war - wissen kann er es natürlich nicht.
Was kann der Maschinenhersteller jetzt tun?
Er könnte sich auf die Kleinserienregelung berufen, was aber alles für den Kunden schwerer macht bzgl. Brandschutz/Lagerung und ggf. Versendung, da man von "ungeprüft" ausgehen muss.
Eine UN38.3-Prüfreihe durchführen lassen entfällt, weil dabei natürlich Batterien zerstört werden, die aber benötigt werden.
Habt ihr noch andere Ideen?
ein deutscher Hersteller von Li-Ionen-Batterien (1700 Wh) ist seit längerem insolvent und nicht mehr greifbar.
Ein Maschinenhersteller hat gut 60 dieser Batterien 2018 in einem Projekt eingesetzt, dass bald abgeschlossen ist, d.h. die Maschinen werden übergeben und nun fragt der Kunde den Maschinenhersteller nach der UN38.3-Prüfzusammenfassung...
Die Prüfzusammenfassung hat der Maschinenhersteller nicht, auch keinen Prüfbericht, sondern nur eine CE-Erklärung, in der der Batteriehersteller UN38.3 bestätigt, aber natürlich nicht in Form eines umfangreiches Prüfberichtes oder mit den geforderten Inhalten der Prüfzusammenfassung. Der Batteriehersteller hat ziemlich sicher die UN38.3-Prüfungen selbst durchgeführt.
Gefertigt wurden die Batterien aus Zellen eines namhaften Elektronikkonzern.
Der Maschinenhersteller geht davon aus, dass nur diese gut 60 (<100) Batterien gefertigt wurden, weil das eine "Maßanfertigung" speziell für ihn war - wissen kann er es natürlich nicht.
Was kann der Maschinenhersteller jetzt tun?
Er könnte sich auf die Kleinserienregelung berufen, was aber alles für den Kunden schwerer macht bzgl. Brandschutz/Lagerung und ggf. Versendung, da man von "ungeprüft" ausgehen muss.
Eine UN38.3-Prüfreihe durchführen lassen entfällt, weil dabei natürlich Batterien zerstört werden, die aber benötigt werden.
Habt ihr noch andere Ideen?