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Pyrofuse

Geschrieben von: JürgenADRIATA

Pyrofuse - 22.03.2023 10:55

Hallo in die Runde,
Ich brauch einen Tipp.
Wenn eine Autobatterie eines Elektroautos versendet wird und nur die, sind ja in diesen Batterien auch eine "Pyrofuse" verbaut.
Also auch ein wenig Sprengstoff.
Wie wird dieses "Paket" nun nach Gefahrgutrecht gekennzeichnet.

Nach meiner Meinung muss neben der Klassifizierung für die Batterie auch eine Kennzeichnung des Sprengstoffs angebracht werden?
Wer weis das genau. Wo steht es geschrieben?
Viele Grüße
Jürgen
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 11:04

Grüß Gott,
da für sämtliche Artikel, die der Klasse 1 unterliegen könnten, die BAM zuständige Behörde für die Klassifizierung ist, und falls der Pyrofuse-Hersteller keine Angaben zur gefahrgutrechtlichen Einstufung macht (auf der Webseite im Katalog war nichts dazu sichtbar), müßten Sie m.E. die BAM kontaktieren.
Viel Erfolg
M.A.T.

Ergänzung: die Art von Schnellabschaltvorrichtung in / mit der Batterie war mir komplett neu. Weiß jemand, ob alle größeren E-Auto-Akkus sowas haben?
Geschrieben von: Michael

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 11:20

Ursprünglich geschrieben von: JürgenADRIATA
Hallo in die Runde,
Ich brauch einen Tipp.
Wenn eine Autobatterie eines Elektroautos versendet wird und nur die, sind ja in diesen Batterien auch eine "Pyrofuse" verbaut.
Also auch ein wenig Sprengstoff.
Wie wird dieses "Paket" nun nach Gefahrgutrecht gekennzeichnet.

Nach meiner Meinung muss neben der Klassifizierung für die Batterie auch eine Kennzeichnung des Sprengstoffs angebracht werden?
Wer weis das genau. Wo steht es geschrieben?
Viele Grüße
Jürgen


Weisst Du genau, dass die Pyrofuse in der Batterie und damit auch im Versand enthalten ist? Ich meine auch schon gesehen zu haben, dass dies ein extra-Teil außerhalb der Batterie sein kann.
Geschrieben von: Claudi

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 11:47

Also an üblichen Lithium-Ionen-Batterien für Fahrzeuge ist so ein Pyrofuse nicht verbaut im Versandzustand - zumindest nicht im Dunstkreis der Automobilfertigung. In Gesprächen mit bzw. Vorträgen von GBs von Automobilherstellern war das kein Thema und denen wäre sowas sicherlich bekannt.

Habe Pyrofuse mal gegoogelt, das scheint mir kein integraler Bestandteil der Batterie zu sein sondern ein separates Bauteil außerhalb der Batterie (in einer Li-Batterie möchte man nichts sprengen ;-) ) im Verlauf des Hochvolt-Strangs, der bei Bedarf pyrotechnisch getrennt wird.

So ein Versand ginge auch gar nicht, da es keine SV gibt, die sowas als Anbauteil an einer UN3480 zulassen würde bzw. die UN3480 nicht anwendbar wäre, wenn da noch Klasse 1 drangebaut wäre. Sowas wäre nach derzeitigem Regelwerk meiner Ansicht nach nicht transportfähig, der/die/das Pyrofuse müsste für den Transport abgebaut und separat versendet werden.
Zusammenpacken geht auch nicht, da für UN3480 keine Zusammenpack-SV hinterlegt sind.

Anders sieht es aus im fertigen Fahrzeug (UN3171 oder UN3166). Per SV388 dürfen solche Sicherheitseinrichtungen (analog Airbags) vorhanden sein.
Geschrieben von: JürgenADRIATA

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 12:45

Aha,
da bin ich doch schon einmal einen Schritt weiter. Ist aber logisch, dass die Sicherungen nicht direkt an die Batterie angeschraubt sind oder eingebaut sind.
Wir als Unternehmen "SGS Institut Fresenius" prüfen derartige Batterien und diese Batterien sind eben kein einfaches Gefahrgut. Da gibt es noch einiges zu klären.
Vielen Dank und bleibt gesund.
Jürgen
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:04

Hallo, JürgenADRIATA
mich würde jetzt schon interessieren, ob diese Sicherheitsvorrichtung bei Ihrer Fragestellung nun mit der Batterie verbunden ist oder nicht? Würden Sie das noch verraten?
Danke und Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: JürgenADRIATA

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:06

Hallo, ja macht Sinn
wenn ein E-Auto einen Unfall hat dann will Mann und Frau auch, durch diese Art Schnellabschaltung verhindern, dass an dem Unfallwagen, durch einen dummen Zufall, evt. alle leitfähigen Teile komplett unter Strom stehen.
Viele Grüße
Jürgen
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:09

Hallo, ich gebe zu, immer noch nicht zu verstehen, ob diese Abschaltung bei Ihrem Fall nun mit der Batterie verbunden ist oder nicht.
Daß die Abschaltung im Unfalle die Insassen schützen soll ist klar; dann ist aber die Batterie und die Abschaltung eingebaut. Wenn ich Ihre Eingangsfrage aber richtig verstanden habe, ging es um den Versand der Batterie mit der Abschalteinrichtung.
Oder nicht?
Danke und Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:16

Diese Abschalteinrichtungen werden natürlich mit der Batterie verbunden, sind aber nicht unbedingt ein Teil davon.

Die Funktion ist derartig, dass eine Masseschiene von der Batterie zur Verteilung am Fahrzeug durch einen Bolzen im Falle eines Unfalls durchschossen wird.

Die Masseschiene kann am Pol montiert sein, aber es wäre sicher nicht klug zu riskieren, dass Teile dieser Sprengung auch auf die Batterie selbst treffen um dann einen Brand zu erzeugen.
Geschrieben von: Nitro

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:18

Guten Tag Zusammen

Ich bin kürzlich auf einen ähnlichen Fall gestossen.
Da waren die entsprechenden Einrichtungen als UN 3268 gekennzeichnet.
Im Eingebauten Zustand sind diese dann unter SV 289 wohl nicht mehr dem ADR unterstellt.

Gruss
Nitro
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:22

Hallo, Michael,
danke für Ihre Erklärung. Vielleicht war es beim Frager selbst nicht klar, wie das geschehen soll. Ich schließe aus Ihrer Antwort, daß der Versand ohne diese Vorrichtung erfolgt und erst im Auto der Zusammenbau erfolgt. Bei der Prinzipschaltung dieses Anbieters ist das gut zu erkennen.
Danke und Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:23

Ja,

wobei die Definition "oder in Einbaufertigen Teilen eingebaut sind" wieder auslegbar ist. Ist damit die Zündkapsel in dem Bauteil gemeint, das Bauteil zusammen mit der Batterie oder ein ganzes Batteriesegment mit Managementmodul....

Auch wenn das ADR dann ausgeschlossen wird, muss in Deutschland das SprengG und die SprengV beachtet werden.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:24

Ursprünglich geschrieben von: Nitro

Da waren die entsprechenden Einrichtungen als UN 3268 gekennzeichnet.
Gruss
Nitro

Hallo, Nitro
wenn das pyrotechnisch funktioniert wäre diese UN aber eindeutig falsch; es müßte dann die 0503 sein.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Michael

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 13:32

UN 3268 kann auch Sprengstoff enthalten, die Nutzung dieser UN-Nummer geht aus der SV280 vor.

Das ist auch so ein Thema der Automobilindustrie, damit sollten ursprünglich mal Airbags in Ladungsträgern für die Produktion günstig versendet werden, da kein ADR-Fahrzeug mehr benötigt wird. Die Ladungsträger haben dann eine UN-Zulassung als Verpackung und erfüllen diese Vorschriften.

Leider artet sowas dann auch aus, so dass auch schon im After-Market-Bereich sowas in "stabilen Kartons" als Ersatzteil unter dieser UN-Nummer auf die Reise geht.
Geschrieben von: Claudi

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 14:17

Das Teil selbst als Bauteil ist nicht per SV289 freigestellt. In dieser SV sind die einbaufertigen Teile definiert: wie Lenksäulen, Türfüllungen, Sitze - das sind natürlich nur Beispiele, aber an diesen sieht man: es ist das pyrotechnische Bauteil in einer größeren Bauteileinheit verbaut gemeint.
Das wäre beim dem Pyrofuse vielleicht ein kompletter Kabelbaum mit Anschlüssen, Aufnahmen und diesem Pyrofuse.

Das Bauteil ist analog eines Airbags zu betrachten, deswegen wurde UN3268 und UN0503 von Airbags... zu Sicherheitseinrichtungen umgenannt und damit deren Nutzbarkeit erweitert.
UN3268 geht, wenn SV 280 erfüllt ist, d.h. Bonfire-Test (6c-Außenbrandtest) in verwendeter Versandverpackung.
Alternativen: UN0503 oder auch sehr üblich: UN0432.

Ohne GG-Maßnahmen geht es sicher nicht, da Pyrotechnik. Das sollten Lieferanten von solchen Teilen auch wissen, grad im Automotive-Bereich.

Geschrieben von: Gerald

Re: Pyrofuse - 22.03.2023 17:30

Hallo,
bei einem meiner letzten Lehrgänge nach §32 erste Sprengverordnung, sind wir durch Zufall auf das Thema gestoßen, da wurde mir von einem Teilnehmer gesagt, das pyrotechnische Gegenstände kommen sollen, welche zwischen der Lithiumbatterie und den elektrischen Abnehmern den Stromfluss nach einem Unfall bzw. Zwischenfall unterbinden. Eigentlich ein Art Absperrhahn so Ähnlich, wie der Benzinhahn beim Auto (meines Wissens ist der Trabant das letzte Auto, was so ein Bauteil noch hat) bzw. den Gashahn bei Fahrzeugen mit Antrieb durch ein Gas, wobei das auch schon wieder überholt ist, denn mit der Änderung ADR 2017 wurde der Unterabschnitt 1.1.3.3 b) gestrichen und gleichzeitig wurde der Unterabschnitt 1.1.3.2 neu gefasst.

Und somit greift bei der Beförderung neben dem Gefahrgutrecht auch das Sprengstoffrecht, kann man aber nur nachverfolgen, wenn man die UN-Nummer für diesen Gegenstand hat. Dann muss man nur noch in die Richtlinie 2014/28/EU Seite 25 bis 30 bzw. in das Sprengstoffgesetz Anlage III Seite 46 ff nachsehen.

Ich hatte ja in meinem Beitrag zu geplanten Änderung im ADR 2025 auf die neuen UN 0514 FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN bzw. UN 3559 FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN verwiesen, denn diese Feuerlöschgeneratoren waren UN 0432 und wurden auf Antrag an die BAM auf UN 3268 umklassifiziert. Mit den neuen UN 0514 bzw. UN 3559 hat man jetzt eine Lösung gefunden, welche eigentlich nur noch bestätigt werden muss.
Geschrieben von: StefanMUC1

Re: Pyrofuse - 23.03.2023 07:29


Pyrofuses werden aufgrund der wesentlich höheren Ströme und aktiven Ansteuerung anstelle der alten Schmelzsicherungen verbaut und trennen bei Unfall oder bei elektrischen Gefährdungen.

Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.

Aufgrund der geringen Nettoexplosivstoffmasse (0,x Gramm) werden diese nach ADR 2.2.1.1.8.2 freigestellt.
(machen nur "plopp" und sind ungefährlich) ;-)

Pyrofuses werden direkt im HV-Speicher, meistens im Batteriemanagement oder an den Stromanschlüssen verbaut.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Pyrofuse - 23.03.2023 08:40

Hallo, StefanMUC1,
danke, das ist mal ne sehr interessante Sache.Vor allem die tatsächliche Freistellung.
Danke und frohes Schaffen.
M.A.T.

Nachtrag: die BAM hat zu solcher Freistellung sogar ein Merkblatt herausgegeben.
Geschrieben von: Claudi

Re: Pyrofuse - 23.03.2023 13:12

Ursprünglich geschrieben von: StefanMUC1

Pyrofuses werden aufgrund der wesentlich höheren Ströme und aktiven Ansteuerung anstelle der alten Schmelzsicherungen verbaut und trennen bei Unfall oder bei elektrischen Gefährdungen.

Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.

Aufgrund der geringen Nettoexplosivstoffmasse (0,x Gramm) werden diese nach ADR 2.2.1.1.8.2 freigestellt.
(machen nur "plopp" und sind ungefährlich) ;-)

Pyrofuses werden direkt im HV-Speicher, meistens im Batteriemanagement oder an den Stromanschlüssen verbaut.



Coole Sache!

Gibt es darüber dann je Artikel eine Bestätigung der Freistellung, weil das ja nachgewiesen werden muss?
Geschrieben von: StefanMUC1

Re: Pyrofuse - 23.03.2023 16:34

Ja, die BAM als zuständige Behörde zur Klassifizierung von Explosivstoffen erstellt solche Bescheinigungen.

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Ursprünglich geschrieben von: StefanMUC1

Pyrofuses werden aufgrund der wesentlich höheren Ströme und aktiven Ansteuerung anstelle der alten Schmelzsicherungen verbaut und trennen bei Unfall oder bei elektrischen Gefährdungen.

Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.

Aufgrund der geringen Nettoexplosivstoffmasse (0,x Gramm) werden diese nach ADR 2.2.1.1.8.2 freigestellt.
(machen nur "plopp" und sind ungefährlich) ;-)

Pyrofuses werden direkt im HV-Speicher, meistens im Batteriemanagement oder an den Stromanschlüssen verbaut.



Coole Sache!

Gibt es darüber dann je Artikel eine Bestätigung der Freistellung, weil das ja nachgewiesen werden muss?
Geschrieben von: Gerald

Re: Pyrofuse - 23.03.2023 19:44

Hallo Stefan,
Antwort auf
Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.



Damit unterliegt der Gegenstand dem Sprengstoffrecht, nachzulesen im Sprengstoffgesetz §3 Ziffer 2 a) "Stoffe und Gegenstände , die nach der Richtlinie 2014/28/EU ...als Explosivstoffe für zivile Zwecke betrachtet werden oder diesen in Zusammensetzung und Wirkung ähnlich sind." dieser Gegenstand ist auf Seite 29 ganz unten bzw. Seite 30 ganz ober in der Richtlinie 2014/28/EU unter UN 0503 Airbag- Gasgeneratoren, oder Airbagmodule, oder Gurtstraffer benannt, im Sprengstoffgesetz Anlage III selbst steht diese UN Nummer nicht mehr, da sie schon in der Richtlinie 2014/28/EU steht.
Geschrieben von: StefanMUC1

Re: Pyrofuse - 24.03.2023 07:43


Es sind zwei verschiedene Rechtgebiete.
Auch wenn der pyrotechnische Gegenstand nicht die Kriterien der Gefahrgutklasse 1 erfüllt bleibt es trotzdem noch ein Explosivstoff. Dafür macht die BAM keine Freistellung mehr. Früher ich glaub vor dem Jahr 2000 machte dies die BAM schon noch.

D.h. das CE-Konformitätsnachweisverfahren nach 2013/29EU ist trotzdem durchzuführen. Auch Lagergruppenbescheide von der BAM in Lagergruppe 1.4S werden erstellt.
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