Startseite

Sicherheisdatenbatt

Geschrieben von: Steff

Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 10:27

Hallo Kollegen

Ich habe ein kleines Kunden Problem. Vielleicht kann uns wer helfen.
Kurze Beschreibung: Wie sind ein Anlagenbauunternehmen Spezialisiert für Hydraulikaggregate. Auf sehr viele Aggregate werden Hydraulikspeicher verbaut. Jetzt ist einer meiner Kunden an mich herangetreten und möchte ein Sicherheitsdatenblatt für ein Aggregat. Das Aggregat ist nicht mit Öl gefüllt. Lediglich der Speicher ist bei manchen Aggregaten mit Stickstoff Gefühlt (maximal 50l 200bar)). Ich versende die Aggregate unter "UN3538, Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten. Stickstoff. Beförderungskategorie 4." Da ein Gerät oder Ausrüstung kein Gefahrgut sein kann, brauche ich doch kein Sicherheitsdatenblatt für ein Aggregat, sondern nur für den Stickstoff, oder liege ich da Falsch?
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 10:30

Hallo, Steff.
einmal sind SDB nicht für Gegenstände (Ausnahme Sprengmittel) vorgesehen, sodann ist sehr wohl das Aggregat etc das Gefahrgut, da es als ganzes klassifiziert wird. Gefahrauslöser ist dann der enthaltene gefährliche Stoff, grob vereinfachend gesagt.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 11:16

Hallo Steff,
im Bezug Datensicherheitsblatt hat M.A.T. Dir schon was geschrieben.

Antwort auf
Ich versende die Aggregate unter "UN3538, Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten. Stickstoff. Beförderungskategorie 4


Du hast schon die richtige UN-Nummer gewählt, aber ich würde es nicht nach Unterabschnitt 1.1.3.6 versenden, sondern direkt unter UN 3538 unter Beachtung der Sondervorschrift 274 bzw. 396, dass dürfte etwas einfacher sein!
Geschrieben von: Claudi

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 11:28

Es gibt auch die UN3164 GEGENSTÄNDE UNTER PNEUMATISCHEM DRUCK oder GEGENSTÄNDE UNTER HYDRAULISCHEM DRUCK (mit nicht entzündbarem Gas).

UN3538 ist nur dann zu nutzen, wenn es keine genauere Eintragung gibt- sollte hier mal hinterfragt werden.

Es ist für das Aggregat kein SDB nötig, aber viele Leute denken immer: Gefahrgut = Gefahrstoff = Sicherheitsdatenblatt. Wenn man diesen Leuten dann das SDB für den enthaltenen Stoff gibt, muss man wieder groß und breit erklären, warum die Klassifizierung da drin nicht die für den Gegenstand zutreffende ist.

Man kann natürlich ein Produktdatenblatt schreiben, das so aussieht, wie ein SDB, aber nicht SDB heißt und in dem dann die 16 Abschnitte so gut es eben geht für das Gerät ausgefüllt sind.
Geschrieben von: Steff

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 11:32

Danke für die schnellen Antworten
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 12:03

Hallo Claudi,

Antwort auf
UN3538 ist nur dann zu nutzen, wenn es keine genauere Eintragung gibt- sollte hier mal hinterfragt werden.


Der Hinweis ist gut, aber ich bin davon ausgegangen, dass Steff die richtige UN-Nummer genommen hat, zumal ich dazu schon mal unter 4 Säulen, eine PDF-Datei (vier Möglichkeiten der Klassifizierung von Gegenständen) angehangen hatte, welcher Steff bestimmt gelesen hat.

Aber so ein kleiner Hinweis ist eigentlich nicht schlecht, da ich jetzt mir in meinem ADR unter UN 3537 bis UN 3548 einen Hinweis auf das Problem "wenn es keine genauere Eintragung" bzw. vier Möglichkeiten der Klassifizierung von Gegenständen eingetragen habe. Damit werde ich jetzt wohl immer daran denken, einen Hinweis hinzuzufügen, wenn es um dieses Thema geht.
Geschrieben von: Steff

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 12:34

Hallo

Noch eine Frage. Bin ich bei UN3164 nicht mit dem Gewicht eingeschränkt?
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 12:39

Hallo Steff,
Antwort auf
Bin ich bei UN3164 nicht mit dem Gewicht eingeschränkt?


UN 3164 ist Beförderungskategorie 3, also nicht mehr als 1000 Punkte! Und die Auflagen nach Absatz 1.1.3.6.2 beachten.
Geschrieben von: Steff

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 12:40

Hi

Meine Aggregate haben bis 20000kg
Geschrieben von: Gerald

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 12:41

Hallo Steff,
es geht nicht um das Gesamtgewicht, sonder um die Menge des gefählichen Stoffen. Steht in Absatz 1.1.3.6.4!

Sieh mal unter Freistellung nach 1.1.3.6 nach.
Geschrieben von: Claudi

Re: Sicherheisdatenbatt - 21.08.2023 13:25

Man kann die UN3164 ggf. nach SV594 (nur ADR/ RID) freistellen:

Antwort auf
SV594
Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
[...]
UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.
Bem. «Im Herstellungsland angewendete Vorschriften» bedeuten im Herstellungsland oder im Verwendungsland anwendbare Vorschriften.


Ggf. auch die SV283 prüfen, diese wäre auch auf See nutzbar.
© 2024 Gefahrgut-Foren.de