"Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, wurde die Verpackung mit einem faserverstärkten Klebeband verschlossen – kann man nicht behaupten, dass die der Verschluss mittels eines „Tesafilms“ dann vorschriftenkonform oder zumindest ausreichend sicher ist. Wenn man berücksichtigt, wie Pappkisten behandelt/geöffnet werden, ist eine rechtskonforme Wiederverwendung zweifelhaft."
Wenn man ganz korrekt ist, bestehen hier ja keine Zweifel. Es muss theoretisch mindestens ein Klebeband verwendet werden wie in der Zulassung beschrieben. Das muss übrigens nicht zwingend faserverstärkt sein. Ich habe eine Firma betreut, die ihre 4G-Kisten mt Firmenklebeband haben abnehmen lassen.
Praktisch kann das vor Ort keine Aufsichtsbehörde kontrollieren und bisher hatte ich nie Fälle, wo das zur Diskussion stand. Ja, theoretisch muss der Verpacker Kenntnis über das erforderliche Klebeband haben und dieses verwenden.
Wenn faserverstärkt gefordert ist, geht nicht Normalo-Paketband.
kA wie andere Leute Pappkisten öffnen, aber gerade wenn Kisten wiederverwenden werden sollen, kann man leicht schulen/ unterweisen, dass eben nur an den Stellen das Klebeband aufgeschnitten werden soll und nicht die Pappe. Außerdem ist es doch viel einfacher, relativ dünnes Klebeband zu zerschneiden als dicke 4G-Wellpapp-Lagen...
Aus dem Einzelhandel kann ich bestätigen, dass bei Feuerwerk die Anweisung ist: Originalkartons vorsichtig öffnen, ordentlich aufbewahren und zur Rückführung der nicht verkauften Ware benutzen. Die muss nämlich ziemlich zeitnah wieder raus aus den Märkten und frische 4G-Kartons hat der mir bekannte Discounter definitiv nicht.
Weitere Probleme: es kommt sicher nicht selten vor, dass der Erstverpacker schon nicht das richtige Klebeband benutzt. D.h. der Zweitnutzende weiß nicht, ob er alles richtg macht, wenn er gleich aussehendes Klebeband benutzt. Ja, er müsste sich die Zulassungsunterlagen besorgen, das geht quasi nicht, also doch frische Kartons... das hat aber, wie hier schon diskutiert, Nachteile.
Im Zweifel macht man mit faserverstärktem Klebeband ja nix falsch.
Aber: grade bei Feuerwerk sind die Kartons mitunter eng bzw. nah am Rand bedruckt (Gefahrzettel, Bauartcodierung, UN-Nummer, PSN Feuerwerkskörper - das darf bei der Wiederverwendung nicht überdeckt werden, sondern muss sichtbar bleiben. Das geht nur mit transparentem Klebeband, nicht mit faserverstärktem...
Aber nochmal die ketzerische Frage:
Besteht denn ein Problem, dass Klebebänder versagen und deswegen GG-Kartons sich öffnen? Sind deswegen Unfälle eingetreten? Gab es Probleme mit Behörden/ Checkern deswegen? Oder ist das gerade eine eher akademische Diskussion?