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Angaben im Beförderungspapier UN 1263

Geschrieben von: Anonym

Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 28.04.2005 08:09

Hallo, bisher werden bei uns im Beförderungspapier die Angaben UN 1263 Farbe und UN 1263 Farbzubehörstoffe getrennt angegeben. Bs. UN 1263 Farbzubehörstoffe, VG II => 30 x 30 kg : 900 kg UN 1263 Farbe, VG II => 30 x 30 kg : 900 kg usw. Jetzt kam die Frage auf, ob man nicht bei gleicher VG einfach die Angaben addieren könnte, da es sich ja um die gleiche UN-Nummer handelt. Bs. UN 1263 Farbe und Farbzubehörstoffe, VG II => 60 x 30 kg : 1800 kg. EDV-technisch wäre diese Variante eine große Erleichterung. Wer kann hierzu eine konkrete Aussage machen? Besten Dank im Voraus Ralf Rinne
Geschrieben von: Udo Leithold

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 28.04.2005 10:28

Hallo Herr Rinne,

ich glaube nicht, dass es so einfach geht.
Nach 5.4.1.1.1 b)ADR ist die offizielle Benennung entsprechend 3.1.2 anzugeben.
Nach 3.1.2 soll die genaueste Beschreibung verwendet werden. Da es bei UN 1263 Farbe und UN 1263 Farbzubehörstoffe doch einige Unterschiede gibt kann es zu Problemen führen.

Gruß Udo Leithold
Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 28.04.2005 10:41

Hallo,
da bin ich aber anderer Meinung als H. Leithold. In den Erläuterungen (3.2.1) zu den einzelnen Spalten des Teil 3 ADR steht:
"Die Spalte 2 enthält in Großbuchstaben die Benennung des Stoffes......"
Hieraus ist meines Erachtens ersichtlich, dass alle Angaben in den jeweiligen Spalten die in Großbuchstaben geschrieben sind zu der offiziellen Benennung gehöern. Man könnte anders herum mit dem Argument kommen das es sich um einen fehlerhaften Eintrag ins Beförderungspapier handelt wenn man nur "Farbe" einträgt.
Wenn dem nicht so wäre, gehört dann die Angabe des Dampfdruckes nur zu den Farbzubehörstoffen?????
Geschrieben von: Rupert

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 28.04.2005 11:01

Hallo !
Ich schliess mich der Interpetation an, das der Eintrag "FARBE, FARBZUBEHÖRSTOFFE" richtig sein kann.
Gedankenweg:
- nach 3.1.2.1 gehört alles was in 3.2 großgeschrieben ist zur Benennung:
also "FARBE, FARBZUBEHÖRSTOFFE"

- Wenn man 3.1.2.2 durchliest, dann bedeudet das "oder" für mich ein "und/oder" und nicht "entweder oder".
"... es muss nicht unbedingt die vollständige Benennung angegeben werden.."

- also man darf aber man muss nicht ein Wort weglassen.

( aber es ist wohl üblich dass man nur einen Begriff wählt )

oder ????
Geschrieben von: Sickenberger

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 28.04.2005 14:16

Hallo,

wenn ich mir dann aber den nachfolgenden Text in 3.1.2.2 ansehe, denke ich daß das unter a) angebene Beispiel mit der UN 1263 vergleichbar ist. Das heißt für mich nur eine Benennung.
Wird afaik auch so von den Lackfirmen gehandhabt.

Gruß

Richard Sickenberger
Geschrieben von: Anonym

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 28.04.2005 15:58

Hallo nochmal, die Grundsatzfrage ist doch: Gibt es 1.UN 1263 Farbe und 2.UN 1263 Farbzubehörstoffe? Oder heißt es UN 1263 Farbe und Farbzubehörstoffe? In 5.4.1.1.1 f) ADR steht: ...bei unterschiedlicher offizieller Benennung...=> ist damit UN 1263 gemeint? Mir fällt sonst keine UN-Nummer ein, die "zwei Bezeichnungen" hat. Außerdem wurde gerade der Dampfdruck erwähnt, der "nur" bei Farbzubehörstoffen erwähnt wird.(wg. Verdünnung !?) Hätten wir uns letztes Jahr das programmieren der Sondervorschrift 640 in das Beförderungspapier sparen können, wenn wir keine Verdünnung in IBC versenden sondern "nur" Farbe? Um es noch komplizierter zu machen: Wenn es hier eine Unterscheidung gibt, wo ist die Grenze zwischen den Bezeichnungen? Ist ein Farbkonzentrat(Pastengemisch zum einfärben von Lacken) nun Farbe oder Farbzubehörstoff? Was ist mit Lackadditiven? (Da ohne Dampfdruckangabe, müssten sie als Farbe deklariert werden, macht aber keinen Sinn) Anders gefragt: Wenn es sich wirklich um seperate offizielle Benennungen handelt, warum hat der Gesetzgeber nicht für Farbzubehörstoffe die "UN 1264" vergeben? Ich hoffe man kann meinen "wilden Gedankengängen" folgen ! Ich hätte das Thema gerne noch weiter diskutiert!(Es lässt mir keine Ruhe) Wer hat noch einen heißen Tipp? Gruß Ralf Rinne
Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 29.04.2005 06:27

Hallo Herr Rinne,
es gibt in der UN 1263 keine offizielle unterschiedliche Benennung. Die offizielle Benennung lautet UN 1263 Farbe / Farbzubehörstoffe.
Also können die Mengen, falls VP und Angaben gem. SV 640 gleich sind, addiert werden.
Es gibt auch noch andere UN- Nr. wo eine "Doppelbezeichnung" steht (Siehe UN 1345) Dort heisst es "Kautschuck- Abfälle" und "Kautschuk-Reste".
Geschrieben von: Rupert

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 29.04.2005 07:32

Kurz eingeworfen...

Als Beispiele für eine UN-Nummer mit zwei Einträgen

UN 1708 TOLUIDE, FLÜSSIG 6.1 II

UN 1708 TOLUIDE, FEST 6.1 II



Gruß

Rupert



Nachtrag....

upps...sorry

aber also armer Össi bin ich noch gezwungen mit dem ADR 2003 zuarbeiten <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />



Geschrieben von: Anderl

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 29.04.2005 08:00

Hallo zusammen,

Stand 2005: Die UN-Nummer 1708 wurde aufgeteilt:

UN1708 Toluidine, flüssig
UN3451 Toluidine, fest

Somit wäre dies geklärt. Bei UN1263 kann mann m.E.die Benennungen Farbe oder Farbzubehörstoffe zusammenführen, wenn sie der gleichen Sondervorschrift 640X angehören.
Geschrieben von: EMeindl

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 29.04.2005 12:39

Hallo zusammen,

es gibt durchaus weitere UN Nummern mit mehreren Einträgen, z.B. UN 1010, 1012 oder 1268. Die UN 1010 kennt im ADR 2003 noch 3 verschiedene Einträge, im ADR 2005 nur noch 2. Es macht aus meiner Sicht daher schon einen Unterschied ob ich 1. UN 1263 FARBE oder 2. UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE habe.

Mit freundlichem Gruß
E. Meindl
Geschrieben von: TDamm

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 02.05.2005 05:51

Hallo alle zusammen,

nach hiesiger Meinung steht zwischen der Bezeichnung Farbe und Farbzubehörstoffe ein "oder". Aus diesem Grund habe ich im Beförderungspapier die Bezeichnung UN 1263 Farbe bzw. UN 1263 Farbzubehörstoffe, wie es in der Praxis angewendet wird, als richtig angesehen.

Damm
Geschrieben von: Anonym

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 02.05.2005 08:14

Hallo nochmals, wir benutzen für unsere SDB die Software ChemGes(Hersteller DR-Software). Diese Software unterscheidet bei der SDB-Erstellung zwischen Farbe und Farbzubehörstoffen. Nach Rücksprache mit dem Softwarehersteller, warum hierbei eine Unterscheidung getroffen wird, verwieß er mich auf die Seite: www.dgg.bam.de ! Unter der Rubrik Schnellinformation gab ich die UN-Nummer 1263 ein und bekam eine "getrennte Auflistung" von Farbe und Farbzubehörstoffen(mehere Positionen mit physikalischen Angaben). Lt. DR-Software und der BAM wird sehr wohl eine Unterscheidung getroffen. Da die Software "europaweit" eingesetzt wird, muss ich davon ausgehen, das diese Unterscheidung getroffen werden muss. Viele Grüße R. Rinne
Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 02.05.2005 10:02

Hallo Herr Rinne,

haben Sie auch mal nachgefragt, welche gefahrgutrechlichen Unterschiede es denn gibt wenn es sich um die gleichen Angaben bei UN-Nr. , VP und Angaben gemäß SV 640 handelt??
Geschrieben von: Anonym

Re: Angaben im Beförderungspapier UN 1263 - 02.05.2005 11:34

Leider nein!!!

Gruß
R. Rinne
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