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Beschädigte Verpackungen für den Weiterversand

Geschrieben von: Micha

Beschädigte Verpackungen für den Weiterversand - 28.08.2005 13:23

Hallo,

ich habe da eine Frage zu der Beförderung von beschädigten Verpackungen insbesondere Verpackungen aus Metall und Feinstblech.

Die Gefahrgut-Vorschriften verlangen vom Verlader bei der Übergabe zu prüfen, ob Verpackungen beschädigt sind (GGVSE § 9 (4) Nr. 1b) und vom Fahrzeugführer, kein Versandstück zu befördern, dessen Verpackung beschädigt, insbesondere undicht ist, so dass gefährliches Gut austreten kann (GGVSE § 9 (11) Nr. 1).

Wir haben immer wieder beschädigte Gefahrgutsendungen im Eingang, bei denen die Kanister aus Metall teilweise starke Verformungen aufweisen aber dennoch dicht sind.
Ein Schaden wird folgendermaßen definiert:
Ein Schaden ist die Folge eines äußeren Ereignisses, welches zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität des Gegenstandes führt.
Desweiteren werden Schäden in Einfache, Gravierende und Irreparable Schäden unterteilt.
Wobei meines Wissens nach, beschädigte jedoch dichte Verpackungen in Gravierende Mängel eingestuft werden und von der Beförderung ausgeschlossen sind.

Mein Problem besteht nun darin, das mir die gesetzlichen Grundlagen bzw. Verweise auf bestimmte Paragraphen fehlen, damit ich gegen des Versanddepot richtig Argumentieren kann bezüglich dem Verladeverbot der beschädigten Gefahrgutsendungen an die Frachtführer.

Wer kann mir Fachmännisch weiterhelfen?

Gruß
M.Mayerhofer
Geschrieben von: G. Homann

Re: Beschädigte Verpackungen für den Weiterversand - 29.08.2005 05:46

Hallo Micha,

einen Leitfaden zur Beurteilung beschädigter Verpackungen findest Du unter

BAM

zum download.

Gilt zwar primär für den Luftverkehr, aber ich denke, dass man es auch für den Straßentransport als "Meinungsverstärker" benutzen kann.

Gruß
Günther Homann
Geschrieben von: Rupert

Re: Beschädigte Verpackungen für den Weiterversand - 29.08.2005 12:57

Antwort auf

Ein Schaden wird folgendermaßen definiert:
Ein Schaden ist die Folge eines äußeren Ereignisses, welches zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität des Gegenstandes führt.


Hallo !
Du hast dir die Antwort schon fast selber gegeben.
Die Funktionalität der Verpackung ist in der Bauartmusterprüfung beschrieben und dokumentiert.
So bald die Verpackung so beschädigt ist dass sie diese Prüfungen (Falltest, Prüfdruck, Stapeltest etc..) nicht mehr bestehen würde, entspricht sie nicht mehr den Vorschriften und darf nicht zur Beförderung von gefährlichen Gütern verwendet werden.

Die Liste der BAM ist aber ein guter Anhaltspunkt für die Entscheidung gut/schlecht

Gruß
Rupert
Geschrieben von: UHeins

Re: Beschädigte Verpackungen für den Weiterversand - 30.08.2005 07:53

In der September-Ausgabe von [color:"red"]Gefährliche[/color] [color:"blue"]Ladung[/color] werden zu diesem Themenkreis zwei Fachbeiträge erscheinen.
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