Geschrieben von: Anonym
Private Transporte Klasse 3 - 23.09.2005 17:59
Hallo, ich habe Fragen bezüglich des privaten Transports von UN 1170 (Ethanol) Klasse 3/F1, Verpackungsgruppe II.
Auf der Suche nach den gesetzlichen Bestimmungen habe ich folgende Information im Internet gefunden:
"Ist es ein zugelassener Behälter (KEIN!! TANK, dafür braucht man ADRscheinTAnk)also Stückgut darf man auch bis 1000l darin transportieren. Voraussetzungen sind: Zugelassener Tank für leichtbrennbare Stoffe (Benzinzulassung umgangssprachlich) und ein Fahrzeug unter 3,5 t zul Ges.gewicht. Dann darf man 1000l transportieren ohne ADR-Schein zu haben. Es reicht vorn und hinten die orange Warntafel mit den Gefahrgutpapieren anzubringen. Ist es mengenmäßig mehr oder das Fahrzeug über 3,5 t dann greift der "normale " Gefahrguttransport mit ADRSchein." "
Wie zutreffend bzw. aktuell ist diese Aussage? Ich weiß das in der ADR 2005 die 3,5t Grenze wegfällt, allerdings erst wirksam ab 2007.
Des weiteren gehe ich davon aus das es sich bei Gebinden von 200 l rechtlich gesehen um IBC (Großpackmittel), und somit um Stückgut handelt, korrekt?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schlegel
Auf der Suche nach den gesetzlichen Bestimmungen habe ich folgende Information im Internet gefunden:
"Ist es ein zugelassener Behälter (KEIN!! TANK, dafür braucht man ADRscheinTAnk)also Stückgut darf man auch bis 1000l darin transportieren. Voraussetzungen sind: Zugelassener Tank für leichtbrennbare Stoffe (Benzinzulassung umgangssprachlich) und ein Fahrzeug unter 3,5 t zul Ges.gewicht. Dann darf man 1000l transportieren ohne ADR-Schein zu haben. Es reicht vorn und hinten die orange Warntafel mit den Gefahrgutpapieren anzubringen. Ist es mengenmäßig mehr oder das Fahrzeug über 3,5 t dann greift der "normale " Gefahrguttransport mit ADRSchein." "
Wie zutreffend bzw. aktuell ist diese Aussage? Ich weiß das in der ADR 2005 die 3,5t Grenze wegfällt, allerdings erst wirksam ab 2007.
Des weiteren gehe ich davon aus das es sich bei Gebinden von 200 l rechtlich gesehen um IBC (Großpackmittel), und somit um Stückgut handelt, korrekt?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schlegel