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Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ?
Geschrieben von: Peter Müller
Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 08:21
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Hallo Kollegen,
ich wurde von einem Kunden angesprochen, bei dem folgende Situation vorliegt:
Er hat Produktionshallen auf beiden Strassenseiten einer öffentlichen Strasse.
Zwischen diesen Hallen fahren Gabelstapler mit Gefahrgut über die Straße hin und her. Die Stapler haben natürlich eine Staßenverkehrszulassung
Ein Schulungsveranstalter hat ihn darauf hingewiesen, dass die Staplerfahrer einen Gefahrgut-Führerschein (Ausbildung der Fahrzeugführer ADR 8.2.1 ) benötigen.
Ich habe in der ADR keine konkreten Aussagen darüber gefunden.
Mir scheint das Ganze recht exotisch !
Wer hat damit schon Erfahrungen gesammelt ?
Und- Wenn das so stimmt- sind auch persönliche Schutzausrüstung usw.
mitzuführen ?
Viele Grüsse
Peter Müller
Geschrieben von: Willi_Pape
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 10:26
Hallo,
warum ist das exotisch? Bei der Strassenverkehrszulassung sprichst Du von "natürlich". Wenn auf öffentlichen Strassen Gefahrgüter mit Fahrzeugen transportiert werden, gelten die Gefahrgutvorschriften. Ob der Fahrer einen Gefahrgutführerschein benötigt, hängt von der Menge ab. Bei einem Stapler dürfte die Freimenge nach 1.1.3.6 interessant sein.
Geschrieben von: MFischer
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 10:42
Hallo Peter,
wenn die Beförderung über öffentliche Straßen erfolgt, dann müssen die Gefahrgutvorschriften generell eingehalten werden. Ob dies auch einen ADR-Schein gem. 8.2.1.1 ADR beinhaltet, hängt von den transportierten Mengen ab. Unter 1000 Punkte (1.1.3.6 ADR) braucht man keinen.
Trotzdem dürften auch die anderen Vorschriften (Beförderungspapier, Kennzeichnung, Ladungssicherung, etc.) Schwierigkeiten bereiten
Viele Grüße
Matthias Fischer
Geschrieben von: TDamm
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 11:59
Hallo Herr Fischer,
dumme Frage, die zwei Feuerlöscher könne man ja am Stapler anbringen, die pers. Schutzausrüstung eventuell gleich anziehen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />, aber wo soll beim Gabelstapler die vordere Warntafel angebracht werden <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />?
Soll das ledigliche Überqueren der Straße (Lagerhallen gegenüber) mit einem Stapler schon eine Beförderung auf der Straße sein? Anders würde ich es allerdings sehen, wenn, wie schon mal diskutiert, mit einem Stapler, auf welchem sich ein 1000 Liter IBC befindet, zur nächsten Tankstelle (2 km) gefahren wird, um UN 1203 zu holen. Aber das macht doch keiner????
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: Willi_Pape
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 12:51
Hallo Herr Damm,
wo kann ich denn nachlesen, das es sich beim Überqueren der Strasse nicht um eine Beförderung auf öffentlichen Strassen handelt? Wenn dem so ist, bei wieviel Meter ist denn da die Grenze?
Wir haben z. B. im Siegerland ebenfalls ein werk, welches durch eine öffentliche Strasse getrennt ist. Leider befindet sich auf dieser Strasse noch ein Grünstreifen. Darf ich dann auch die 300 Meter bis zur nächsten Wendemöglichkeit fahren ohne die GGVSE / ADR zu beachten??
Geschrieben von: MFischer
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 13:43
Hallo Herr Damm,
u.U. ist ein Stapler nicht geeignet, eine Gefahrgutbeförderung auf öffentlichen Straßen durchzuführen...
Natürlich ist das hier ein Extrembeispiel, aber was ist denn, wenn z.B. beim Überqueren der Straße ein Unfall passiert? Wird ein Richter den Sachverhalt dann auch so locker sehen oder womöglich der Meinung sein, dass man die Auflagen doch hätte einhalten müssen? Verantwortlich möchte ich da lieber nicht sein.
Viele Grüße
Matthias Fischer
Geschrieben von: M.Brück
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 14:26
Hallo Kollegen,
also ich seh das auch so, das hier rechtlich gesehen eine reguläre Gefahrgutbeförderung erfolgt die den Vorschriften unterliegt.
Ich würde jedoch für diesen Einzelfall versuchen über das zuständige Ministerium eine Einzelausnahme nach § 5 GGVSE zu bekommen.
Geschrieben von: TDamm
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 15:27
Hallo Herr Pape,
rein rechtlich schließe ich mich der Meinung des Herrn Brück an. Jedoch würde ich das reine Überqueren einer normalen Straße opportun sehen und kein Owi - Verfahren wegen z.b. fehlender Handlampe etc. durchführen. Mein Beitrag sollte eigentlich zum Aufheitern der Sache beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Geschrieben von: Anonym
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 08.02.2006 19:38
Ist der eingesetzte Gabelstapler eine Beförderungseinheit gem. ADR???
Dies wäre die erste und wohl auch wichtigste Frage die zu klären wäre.
Ich konnte keine Beschreibung hierfür finden.
Um sich rechtlich abzusichern wäre es sinnvoll zu prüfen, bei der zuständigen Behörde eine Ausnahme für das Überqueren der Straße zu erhalten.
Vielleicht reicht es auch diese als "Fahrwegbestimmung" mit "Auflagen"/"Freistellungen" bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.
Geschrieben von: Gandalf
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 09.02.2006 07:07
Hallo BHohnstein,
Stapler sind Beförderungseinheiten, warum auch nicht.
ADR 1.2.1 Beförderungseinheit: Kraftfahrzeug ....
s. dazu § 1 (2) Straßenverkehrsgesetz: "Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein." Also auch Stapler. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Diese sind gem. § 18 STVZO lediglich von der Zulassungspflicht ausgenommen. Brauchen aber letztlich die Ausnahmegenehmigung.
Die ist ja vorhanden.
Also ist auch das ADR mit all seinen Konsequenzen anzuwenden. Über die Sinnfrage beim lediglichen Überqueren einer Straße mag man streiten. Von daher ist eine Ausnahmeregelung mit den Behörden sicherlich erstrebenswert.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Anonym
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 09.02.2006 10:57
Gabelstapler sind nach meiner Auffassung keine Beförderungseinheiten im Sinne des ADR, auch wenn sie Merkmale der StVZO aufweisen.
1.2.1 bezeichnet als Beförderungseinheiten Kraftfahrzeuge ohne Anhänger oder eine Einheit aus Kraftfahrzeug und Anhänger.
Im weiteren werden die Beförderungseinheiten näher bezeichnet. Z.B. Tankfahrzeug, offenes Fahrzeug etc.
Der Gabeslstapler wird hierbei nicht beschrieben, sicher deshalb, weil er ein Umschlaggerät (Flurförderzeug) und eben keine Beförderungseinheit im Sinn des ADR ist.
Ein Gabelstapler ist ein Flurfördergerät für den innerbetrieblichen Transport.
Das dazu auch das Überqueren öffentlicher Straßen gehören kann, ist nun mal in Einzelfällen möglich.
Darf er aber nur mit Ausnahme oder Zulassung nach StVZO. Macht den Stapler aber nicht zur Beförderungseinheit.
Um solche innerbetrieblichen Transporte (auch von einer Straßenseite auf eine andere zu ermöglichen) lässt die StVZO zu, wenn das Umschlaggerät mit der Signal-/ und elektrischen Ausrüstung gem. StVZO ausgerüstet ist.
Geschrieben von: Gandalf
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 09.02.2006 12:49
Hallo BHohnstein,
Beförderungseinheiten sind nach meiner Auffassung zunächst nicht näher definiert. Ich würde eher sagen, dass im weiteren (damit meinen Sie sicherlich die Begriffsbestimmungen) Fahrzeuge definiert werden. Wenn Ihre Auslegung richtig sein sollte, dann könnte man ja problemlos einen Anhänger mit einem 5000 l Tank Benzin oder sonstwas mit einem Traktor befördern. Der ist auch nicht beschrieben und demzufolge unterläge das nicht dem ADR. Da habe ich so meine Zweifel. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Wilhelm Kassing
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 09.02.2006 17:21
Guten Tag zusammen
ich habe mal kurz die Definitionen, um die es hier geht, zusammengestellt:
GGBefG - Gefahrgutbeförderungsgesetz
Geltungsbereich
…… Es findet keine Anwendung auf die Beförderung
1. innerhalb von Betrieben, in denen gefährliche Güter hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, aufgearbeitet, gelagert, verwendet oder entsorgt werden, soweit sie auf einem abgeschlossenen Gelände stattfindet,
ADR1.2.1
Beförderungseinheit:
Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger
Fahrzeug: siehe Batterie-Fahrzeug, bedecktes Fahrzeug, gedecktes Fahrzeug, offenes Fahrzeug und Tankfahrzeug.
GGVSE
§ 2 Nr. 10
sind Fahrzeuge die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge .....;
RSE
2.4 Unter den Begriff Fahrzeuge in Nr. 10 fallen auch zweirädrige motorgetriebene Fahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen.
Fazit:
1. Die Überquerung der Strasse ist eine Beförderung i.S. des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. 2. Ein Gabelstapler kann durchaus eine Beförderungseinheit gemäss ADR.
Jetzt gilt es nur noch für diese Beförderung mit dem Gabelstapler alle ADR Vorschriften einzuhalten. Von der Verpackung, über die Kennzeichnung, Ladungssicherung bis zur ADR Bescheinigung.
Falls das alles funktioniert > kein Problem.
Ich würde eher einen Tunnel graben, eine Brücke bauen oder es doch besser über eine Ausnahmeregelung probieren.
Grüsse aus dem Saarland
W.Kassing
Geschrieben von: Markus Ungethüm
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 09.02.2006 23:37
Servus werte Kollegen !
Diese Diskussion macht ja echt richtig Spaß !!!
Um die Verwirrung nun endgültig komplett zu machen, möchte ich hiermit noch folgendes ins Spiel bringen:
[color:"blue"]EU-Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße[/color]
da heißt es unmißverständlich (Zitat):
[color:"blue"]Artikel 2:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
- (...)
- "Fahrzeug", mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger;
- (...)
- "Beförderung" jede Beförderung, die ganz oder teilweise auf den öffentlichen Straßen im Gebiet eines Mitgliedstaats mit einem Fahrzeug erfolgt, (...)
[/color]
(Zitatende)
Insofern wäre ein Gabelstapler (Flurförderzeug) also lt. EU-Definition KEIN "Fahrzeug", da mittlerweile - zumindest in Deutschland - FFZ als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" eingestuft sind, ganz abgesehen von der Tatsache, daß dreirädrige FFZ oder solche mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h von vorne herein durch das EU-Raster fallen würden!
Und nun?
Mich erinnert das alles sehr an "Tetrafibrilie" - die Kunst, ein Haar in vier Teile zu spalten!
Rein persönlich würde ich also auch versuchen, eine entsprechende Vereinbarung mit der zuständigen Behörde zu treffen, ggf. unter vertretbaren Auflagen. Die o.g. EU-Richtlinie könnte da aber durchaus als Argumentationshilfe dienen!
Grüßle,
Markus
Geschrieben von: Ritchie
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 10.02.2006 14:41
Hallo,
die Diskussion erinnert mich an Kaprun.
Erst Geld sparen und einen billigen Heizlüfter kaufen. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, einen guten Anwalt (Geld spielt keine Rolle) engagieren. Der lässt erst mal prüfen ob das Fahrzeug rein rechtlich ein Fahrzeug ist usw.
Warum wird der Transport in diesem Fall nicht vernünftig mit LKW durchgeführt? Dann spart man sich auch den ADR-Gabelstaplerfahrer mit 2 Feuerlöschern auf dem Rücken.
Gruß
R.
Geschrieben von: VKS
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 12.02.2006 10:17
- "Fahrzeug", mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihre Anhänger;
...
Insofern wäre ein Gabelstapler (Flurförderzeug) also lt. EU-Definition KEIN "Fahrzeug", da mittlerweile - zumindest in Deutschland - FFZ als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" eingestuft sind, ganz abgesehen von der Tatsache, daß dreirädrige FFZ oder solche mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h von vorne herein durch das EU-Raster fallen würden!
Ich kann mich erinnern, in einem Kommentar zum Gefahrgutbeförderungsgesetz eben diese Problematik dieser "-25 km/h Fahrzeug" gelesen zu haben. Hiernach wären diese für einen Transport i.S. der EG-Vorschrift weder vorgesehen/geeignet. Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, in welchem Kommentar dies war... sorry.
Nur als Hinweis:
Stapler sind im Sinne der StVZO keine Selbstfahrenden Arbeitsmaschine. Sie sind eine eigene Fahrzeugart FFZ und nur rechtlich den SfAM gleichgestellt. Siehe hierzu § 18/II Nr. 1 a/b StVZO und die einschlägigen Kommentierungen.
Das Beispiel mit dem Stapler, der einen IBC zur Tankstelle fährt, war damals von mir... ohne dass ich hier eine Lösung fand... leider ... es scheint aber dennoch nicht nur eine Ausnahmeerscheinung zu sein, dass diese FFZ für den, wenn auch nur vorübergehenden Transport, eingesetzt werden. (Unabhängig von einer Ausnahmegenehmigung nach der StVZO..., die ja die Teilnahme auch ohne Zulassungspflicht im öffentl. Verkehrsraum regelt).
Gr VKS
Geschrieben von: Peter Müller
Re: Gefahrgutführerschein für Staplerfahrer ? - 15.02.2006 11:52
Hallo Kollegen !
Vielen Dank für die rege Diskussion und die vielen Anregungen, die ich daraus bekommen habe.
Ihr habt mir ein ganzes Stück weitergeholfen !
Viele Grüsse
Peter Müller