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Gefahrgutdeklaration von Altöl

Geschrieben von: Fante-GmbH

Gefahrgutdeklaration von Altöl - 30.05.2006 12:28

Altöle unterliegen, wenn Sie einen Flammpunkt von unter 61°C haben, den Vorschriften der Klasse 3 (UN 3295 Kohlenwasserstoffe,n.a.g.).
Übersteigt der Flammpunkt die 61°C Grenze, so unterliegt der Stoff nicht mehr der Klasse 3, sofern keine anderweitigen gefahrauslösenden Inhaltsstoffe vorliegen.
In Kapitel 2.2.9.1.10 heißt es:"Die Zuordnung eines Stoffes als wasserverunreinigender Stoff zu den Eintragungen UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENTER STOFF, FLÜSSIG,N.A.G. erfolgt wie im Abschnitt 2.3.5 angegeben[...]. Ungeachtet dessen müssen Lösungen und Gemische von Stoffen, denen in der Richtlinie 67/548/EWG in der jeweils geltenden Fassung der Buchstabe N "Umweltgefährlich" (R 50/53; R51/53) zugeordnet ist, der UN-Nummer 3082 zugeordnet werden.

Muss also Altöl mit einem Flammpunkt von über 61°C als Gefahrgut der Klasse 9 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENTER STOFF, FLÜSSIG,N.A.G. eingestuft werden?
Geschrieben von: UweM

Re: Gefahrgutdeklaration von Altöl - 31.05.2006 06:33

Hallo Fante- GmbH,

bei der Einstufung von Altöl als UN 3082 würde ich zunächst als Bewertungsgrundlage die aktuellste Änderung der Zubereitungsrichtlinie anwenden (auch wenn es sich um Abfall handelt).
Dies ist noch die 29. ATP, die 30. ATP (RICHTLINIE 2006/8/EG DER KOMMISSION
vom 23. Januar 2006) liegt schon vor. Anhand der WGK- Einstufung kann keine Aussage über die Gefahrgutklassifizierung getroffen werden.
Die üblichen Altöle aus Werkstattbereichen gehören m. E. noch nicht zur UN 3082. Altöle mit PAK- Konzentrationen > 10000 ppm würde ich vorsorglich danach einstufen.
Gruß UweM
Geschrieben von: Markus Ungethüm

Re: Gefahrgutdeklaration von Altöl - 06.06.2006 02:33

Hallo zusammen !
Diese Diskussion hatten wir doch schon mal!

Prinzipiell ist das ja alles richtig, weil:

1. Grundsätzlich entsorgt ja NIEMALS eine Werkstatt auch noch "andere" Kohlenwasserstoffe in den Altöltank!

2. JEDE Werkstatt schickt natürlich immer vor der Abholung eine Probe ins Labor, um ja sicher zu sein, den Flammpunkt und die Schadstoffkonzentrationen bloß nicht zu überschreiten!

3. Entspricht die chemische Zusammensetzung von Altöl ja sowieso IMMER der von Frischöl, kann als eigentlich gleich wieder oben in den Motor reigefüllt werden! Hochgradig toxische Verbrennungsprodukte usw. sind doch reine Panikmache!

Klingt alles ein bißle nach Weihnachtswunschdenken, oder ?

Irgendwie scheint da die "Entsorgerbranche" SEHR bewußt SEHR locker mit dem ADR umzugehen...

nix für ungut, gell !

Markus
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