Geschrieben von: Fante-GmbH
Gefahrgutdeklaration von Altöl - 30.05.2006 12:28
Altöle unterliegen, wenn Sie einen Flammpunkt von unter 61°C haben, den Vorschriften der Klasse 3 (UN 3295 Kohlenwasserstoffe,n.a.g.).
Übersteigt der Flammpunkt die 61°C Grenze, so unterliegt der Stoff nicht mehr der Klasse 3, sofern keine anderweitigen gefahrauslösenden Inhaltsstoffe vorliegen.
In Kapitel 2.2.9.1.10 heißt es:"Die Zuordnung eines Stoffes als wasserverunreinigender Stoff zu den Eintragungen UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENTER STOFF, FLÜSSIG,N.A.G. erfolgt wie im Abschnitt 2.3.5 angegeben[...]. Ungeachtet dessen müssen Lösungen und Gemische von Stoffen, denen in der Richtlinie 67/548/EWG in der jeweils geltenden Fassung der Buchstabe N "Umweltgefährlich" (R 50/53; R51/53) zugeordnet ist, der UN-Nummer 3082 zugeordnet werden.
Muss also Altöl mit einem Flammpunkt von über 61°C als Gefahrgut der Klasse 9 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENTER STOFF, FLÜSSIG,N.A.G. eingestuft werden?
Übersteigt der Flammpunkt die 61°C Grenze, so unterliegt der Stoff nicht mehr der Klasse 3, sofern keine anderweitigen gefahrauslösenden Inhaltsstoffe vorliegen.
In Kapitel 2.2.9.1.10 heißt es:"Die Zuordnung eines Stoffes als wasserverunreinigender Stoff zu den Eintragungen UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENTER STOFF, FLÜSSIG,N.A.G. erfolgt wie im Abschnitt 2.3.5 angegeben[...]. Ungeachtet dessen müssen Lösungen und Gemische von Stoffen, denen in der Richtlinie 67/548/EWG in der jeweils geltenden Fassung der Buchstabe N "Umweltgefährlich" (R 50/53; R51/53) zugeordnet ist, der UN-Nummer 3082 zugeordnet werden.
Muss also Altöl mit einem Flammpunkt von über 61°C als Gefahrgut der Klasse 9 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENTER STOFF, FLÜSSIG,N.A.G. eingestuft werden?