Geschrieben von: Markus Ungethüm
Chlorgastransport mit Notfallkappe ??? - 04.07.2006 23:50
Hallo Kollegen !
Einer meiner Kunden stellte vor kurzer Zeit in seinem Lager penetranten Chlorgeruch fest. Ursache war ein offensichtlich undichtes Ventil bei einer der eingelagerten Chlorgasflaschen, was auch durch einen Ammoniaktest bestätigt wurde.
Die Schutzkappe der betroffenen Flasche wurde daraufhin durch eine sog. "Notfallkappe" (siehe Bild) ersetzt und die Flasche vom Lieferanten in diesem Zustand zurückgenommen (also "abgeholt")
Meine Frage: Ist ein Straßentransport einer bekanntermaßen undichten Chlorgasflasche unter diesen Bedingungen zulässig? Welchem Überdruck würde eine derartige Notfallkappe unter praktischen Bedingungen standhalten? Ich muß ja davon ausgehen, daß die Auflagefläche der Kappendichtung (O-Ring) gerade aufgrund des "Notfalls" nicht gereinigt und geplant werden konnte... (wer den Zustand der Flaschenhälse bei Cl-Flaschen kennt, weiß, was ich meine...)
Ich habe da persönlich starke Bedenken!
Auf der anderen Seite möchte ich natürlich auch nicht gleich die Feuerwehr mit Bergebehältern anrücken lassen, wenn es auch mit der Notfallkappe geht.
Meine Bedenken bleiben. Und wer wäre der Verantwortliche, falls die Kappe tatsächlich undicht sein sollte und sich der Fahrzeugführer eine Lungenverätzung zuziehen sollte... ???
Gibt es Alternativen ?
Grüßle,
Markus
P.S.: Ich finde es irgendwie schon "witzig", daß die Lieferanten o.g. Notfallkappen gleich mal eine Stahlbürste, einen Dreikantschaber und einen Hammer (!!!) beilegen - lauter Dinge, mit denen man an Chlorflaschen nicht wirklich hantieren sollte ...

Einer meiner Kunden stellte vor kurzer Zeit in seinem Lager penetranten Chlorgeruch fest. Ursache war ein offensichtlich undichtes Ventil bei einer der eingelagerten Chlorgasflaschen, was auch durch einen Ammoniaktest bestätigt wurde.
Die Schutzkappe der betroffenen Flasche wurde daraufhin durch eine sog. "Notfallkappe" (siehe Bild) ersetzt und die Flasche vom Lieferanten in diesem Zustand zurückgenommen (also "abgeholt")
Meine Frage: Ist ein Straßentransport einer bekanntermaßen undichten Chlorgasflasche unter diesen Bedingungen zulässig? Welchem Überdruck würde eine derartige Notfallkappe unter praktischen Bedingungen standhalten? Ich muß ja davon ausgehen, daß die Auflagefläche der Kappendichtung (O-Ring) gerade aufgrund des "Notfalls" nicht gereinigt und geplant werden konnte... (wer den Zustand der Flaschenhälse bei Cl-Flaschen kennt, weiß, was ich meine...)
Ich habe da persönlich starke Bedenken!
Auf der anderen Seite möchte ich natürlich auch nicht gleich die Feuerwehr mit Bergebehältern anrücken lassen, wenn es auch mit der Notfallkappe geht.
Meine Bedenken bleiben. Und wer wäre der Verantwortliche, falls die Kappe tatsächlich undicht sein sollte und sich der Fahrzeugführer eine Lungenverätzung zuziehen sollte... ???
Gibt es Alternativen ?
Grüßle,
Markus
P.S.: Ich finde es irgendwie schon "witzig", daß die Lieferanten o.g. Notfallkappen gleich mal eine Stahlbürste, einen Dreikantschaber und einen Hammer (!!!) beilegen - lauter Dinge, mit denen man an Chlorflaschen nicht wirklich hantieren sollte ...
