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Chlorgastransport mit Notfallkappe ???

Geschrieben von: Markus Ungethüm

Chlorgastransport mit Notfallkappe ??? - 04.07.2006 23:50

Hallo Kollegen !

Einer meiner Kunden stellte vor kurzer Zeit in seinem Lager penetranten Chlorgeruch fest. Ursache war ein offensichtlich undichtes Ventil bei einer der eingelagerten Chlorgasflaschen, was auch durch einen Ammoniaktest bestätigt wurde.
Die Schutzkappe der betroffenen Flasche wurde daraufhin durch eine sog. "Notfallkappe" (siehe Bild) ersetzt und die Flasche vom Lieferanten in diesem Zustand zurückgenommen (also "abgeholt")

Meine Frage: Ist ein Straßentransport einer bekanntermaßen undichten Chlorgasflasche unter diesen Bedingungen zulässig? Welchem Überdruck würde eine derartige Notfallkappe unter praktischen Bedingungen standhalten? Ich muß ja davon ausgehen, daß die Auflagefläche der Kappendichtung (O-Ring) gerade aufgrund des "Notfalls" nicht gereinigt und geplant werden konnte... (wer den Zustand der Flaschenhälse bei Cl-Flaschen kennt, weiß, was ich meine...)

Ich habe da persönlich starke Bedenken!

Auf der anderen Seite möchte ich natürlich auch nicht gleich die Feuerwehr mit Bergebehältern anrücken lassen, wenn es auch mit der Notfallkappe geht.

Meine Bedenken bleiben. Und wer wäre der Verantwortliche, falls die Kappe tatsächlich undicht sein sollte und sich der Fahrzeugführer eine Lungenverätzung zuziehen sollte... ???

Gibt es Alternativen ?

Grüßle,

Markus

P.S.: Ich finde es irgendwie schon "witzig", daß die Lieferanten o.g. Notfallkappen gleich mal eine Stahlbürste, einen Dreikantschaber und einen Hammer (!!!) beilegen - lauter Dinge, mit denen man an Chlorflaschen nicht wirklich hantieren sollte ...

Attached picture 4156-notfallkappe.gif
Geschrieben von: Markus Ungethüm

Re: Chlorgastransport mit Notfallkappe ??? - 27.07.2006 00:18

Hallo Kollegen !

Könnt Ihr mir da wirklich nicht weiterhelfen? Das Problem besteht wohl irgendwann wieder mal, bitte gebt Euch einen Ruck!

Danke und Grüßle,

Markus
Geschrieben von: VKS

Re: Chlorgastransport mit Notfallkappe ??? - 27.07.2006 15:03

Hallo...
Ich versuche mal meine Meinung dazu hier einzustellen:

Unabhängig, welches Gefahrgut das Chlorgas ist (evtl. UN 1017??) dürfte bei einem defekten Ventil der Fall eingetreten sein, dass die Verpackung (die Flasche mit Ventil) nicht mehr den Vorschriften des ADR/GGVSE entspricht.

Solche Beförderungen sind dann gem. § 3 GGVSE von der Beförderung ausgeschlossen.

Es könnte hier nur ein Transport stattfinden, der in irgend einer Form legitimiert ist. In Frage käme hier etwa ein Transport i.S. einer Notfallbeförderung.

Gem. 1.1.3.1e ADR könnte eine Notfallbeförderung unter den dort genannten Voraussetzungen durchgeführt werden, da die Vorschriften des ADR nicht gelten würden. Unabhängig ob hier ein Notfall zur Rettung menschl. Lebens o. zum Schutz der Umwelt vorliegt, denke ich nicht, dass diese Notfallabsperrkappe eine Maßnahme zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderung ist.

M.E. könnte die Beförderung nur mit Hilfe einer sog. Bergeverpackung (Gasflaschen-Bergebehälter) sicher durchgeführt werden. Diese können nur von Sachkundigen angewandt werden, z.B. speziell ausgerüstete Kräfte von Feuerwehr oder Gaseherstellern.

Unabhängig davon könnten diese Spezialkräfte auch noch eine Ausnahmeregelung gem. § 5 GGVSE von der zuständigen Behörde haben, die diesen Transport dann legitimiert.

siehe hierzu auch:

http://vfdb10.umsicht.fhg.de/downloads/Merkblaetter/Merkblatt_Chlor.pdf
http://www.lfv-bayern.de/images/download_chlor.pdf
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/sw...ungen/einzelstoffe/eba-doc/7782-50-5.pdf
Geschrieben von: G. Homann

Re: Chlorgastransport mit Notfallkappe ??? - 28.07.2006 06:48

Hallo Markus,

ich kann VKS da nur beipflichten. Einen Transport der defekten Flasche mit der Notfallkappe würde ich auf keinen Fall empfehlen. Für solche Fälle haben die Gasehersteller wie angesprochen Bergeverpackungen (und die sind Atombombensicher!!). Habe ich z.B. bei Linde in München schon selbst gesehen. Nimm doch mal tel. Verbindung mit dem Hersteller der defekten Flasche auf. Einfach den Gefahrgutbeauftragten verlangen. Ich war erstaunt, wie schnell ich den richtigen Mann an der Strippe hatte. Der hilft Dir bestimmt weiter (Ich glaube sogar, die sind dazu verpflichtet!?).

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: Markus Ungethüm

Rückmeldung ! - 03.08.2006 23:21

Hallo Kollegen !

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. Das deckt sich ja alles mit meiner eigenen Ansicht!

Übrigens: Heute ergab sich schon der nächste Fall! Dieses Mal bei einem "Kunden meines Kunden". Mehr oder weniger durch Zufall war ich persönlich vor Ort, und habe - trotz aufgeschraubter Notfallkappe - nach wie vor erheblichen Chlorgeruch festgestellt. Ein Ammoniaktest hat sich definitiv erübrigt! Die Flasche wurde in "Quarantäne" (Wasserbecken) gestellt, der Hersteller wird die Sache regeln.

Nochmals vielen Dank !

Grüßle,

Markus
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