Geschrieben von: Stefan
Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 14.08.2006 13:34
Hallo,
kann mir jemand bei der Einstufung helfen? Es handelt sich um Abfälle aus der Abgasbehandlung, pulvrig, mit einer Belastung von 300 mg/ kg Quecksilber. Gibt es eine Grenze, ab wann ein Gemisch nicht mehr unter das Gefahrgutrecht fällt. Wo liegt diese bei Quecksilber? Ist die Einstufung UN 2809 auch für dieses Gemisch die richtige?
Wäre sehr dankbar über einige hilfreiche Anregungen!
Geschrieben von: Gandalf
Re: Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 15.08.2006 06:07
Hallo Stefan,
da das Quecksilber in deinem Abfall sicherlich nicht elementar sondern in Verbindungen vorliegt, ist UN 2809 nicht zutreffend. Zumal 2809 der Klasse 8 (Ätzend) zugeordnet ist.
Gefahrstoffrechtlich werden Zubereitungen mit organischen Hg-Verbindungen ab 0,05 % und mit anorganischen Verbindungen ab 0,1 % eingestuft. Da du mit 0,03 % darunter liegst handelt es sich gefahrstoffrechtlich nicht um eine gefährliche Zubereitung (im Hinblick auf Hg). Ich weiß ja nicht was sonst noch so drin ist. Und da würde ich auf 2.2.61.1.14 ADR zurückgreifen, auch wenn es hier im Forum Stimmen gibt, die das anders sehen.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Ritchie
Re: Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 15.08.2006 12:18
Hallo,
knifflige Frage.
Zum einen muss man prüfen, ob das Quecksilber (Hg)
- elementar (flüssig, z. B. kleine Kugeln, oder "gasförmig" z. B. adsorbiert an Aktivkohle)
oder
- in Verbindung (z. B. chemisch umgesetzt zu einer organischen oder anorganischen Hg-Verbindung)
oder
- als Amalgam (metallische Hg-Legierung)
vorliegt. Dies wird in der Regel durch den Filtertyp bestimmt (Wasserfalle, Aktivkohle, Metallfilter, Selenfilter, was auch immer).
Dann muss man entscheiden handelt es sich um eine ätzende, giftige, oxidierende oder wassergefährdende Hg-Verbindung (Einstufung über Konzentration), um Amalgame (evtl. kein Gefahrgut / -stoff, z. B. Zahnplompen) oder um einen gefahrgutrechtlich ätzenden Stoff (Hg-Metall).
Bei der Einstufung von Aktivkohle würde ich allerdings nicht von einem ätzenden Stoff ausgehen.
Viel Spaß.
Gruß
R.
Geschrieben von: Ritchie
Re: Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 15.08.2006 13:19
PS
nicht unberücksichtigt bleiben sollte, ob der Filter für sich evtl. bereits Gefahrgut ist.
Gruß
R.
Geschrieben von: UweM
Re: Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 18.08.2006 06:59
Hallo Stefan,
du wirst doch mit Sicherheit nicht nur Hg- Verbindungen in der Filtermasse haben. Hier würde ich alle Schwermetalle wie As, Cd, Ni, Zn, Pb usw. betrachten.
Die Angaben von Gandalf für Hg sind richtig und bei Überschreitung der Gesamt- Konzentration von 0,1 % wäre eine Gefahrguteinstufung schon zu begründen. Eine Belastung mit Dioxinen und Furanen könnte je nach Herkunft des Ursprungsmaterials auch naheliegen. Im Rahmen einer WORST- CASE- Betrachtung würde ich zur UN3288, VG III neigen. Hier sind trasnporttechnisch alle Optionen gegeben.
Gruß
Uwe
Geschrieben von: Stefan
Re: Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 18.08.2006 09:28
Erstmal danke ich für die Antworten. Mittlerweile ist der Sachverhalt mit der BAM geklärt worden. Von dort kommt die Aussage, dass es sich bei diesem Abfall nicht um Gefahrgut handelt. Berücksichtigt wurden auch sonstige enthaltene Stoffe.
Gruß Stefan
Geschrieben von: DFK
Re: Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 28.08.2006 11:30
Metallisches Quecksilber ist nur wegen der Ätzwirkung auf Aluminium eingestuft, wenn das aufgrund der Zusammensetzung ausgeschlossen werden kann, fällt diese Einstufung einmal weg.
Die akute Toxizität der meisten Quecksilberverbindungen ist nicht sehr hoch und die chronische Toxizität wird beim Transport nur bei Asbest berücksichtigt.
Im geschilderten Fall ist daher mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass es kein Gefahrgut ist, das sollte sich aber ein Sachverständiger anhand der tatsächlichen Gehalte und Verbindungen ansehen.
Herzliche Grüße
DFK
Geschrieben von: emubi
Re: Quecksilber in Abfällen aus Abgasbehandlung - 20.02.2018 15:14
Hallo Ritchie!
Habe deinen Beitrag gelesen, kannst du mir vielleicht weiterhelfen:
Aktivkohle mit HG-Belastung. Die Belastung von Hg ist in Form von Verbindungen und metallisch vorhanden. Im Detail: HgO, HgCl2, HgS sowie HgBr2
Die maximale Belastung beträgt lt. RFA 2,6%
Wie würdest du vorgehen hinsichtlich der Klassifizierung?
UN 3288 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.
Danke für deine Hilfe im Voraus.
LG, Emanuel