Geschrieben von: SafetyFirst
Zubereitung mit nur 1 gefährlichen Inhaltsstoff - 06.10.2006 17:06
Hallo Allerseits,
noch ein Klassifizierungs-Problem:
Gegeben sei eine Zubereitung mit nur einem gefährlichen Inhaltsstoff (sagen wir Essigester). Das Ganze sei Klasse 3.
Nach ADR 2.1.3.3. sollte dies ja nun eine Essigester-LÖSUNG sein.
Nun sei das Produkt aber eine Druckfarbe.
Zieht jetzt 2.1.3.3. Abs. a?
Wenn ja: Kann ich dann die Regelung nicht stur unterlaufen, indem ich meine Produkte immer als 1993 klassifiziere?
Viele Grüße,
SF
noch ein Klassifizierungs-Problem:
Gegeben sei eine Zubereitung mit nur einem gefährlichen Inhaltsstoff (sagen wir Essigester). Das Ganze sei Klasse 3.
Nach ADR 2.1.3.3. sollte dies ja nun eine Essigester-LÖSUNG sein.
Nun sei das Produkt aber eine Druckfarbe.
Zieht jetzt 2.1.3.3. Abs. a?
Wenn ja: Kann ich dann die Regelung nicht stur unterlaufen, indem ich meine Produkte immer als 1993 klassifiziere?
Viele Grüße,
SF