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DHL - aktuelle Änderungen? DHL ohne Plan?

Geschrieben von: ichwersonst

DHL - aktuelle Änderungen? DHL ohne Plan? - 14.11.2006 00:24

Halo,

erstmal einen schönen Gruß an alle im Forum, die auch mit GG geplagt sind - oder noch mehr mit Behörden.

Aktueller Anlaß, warum ich ich mich hier angemeldet habe:

Wir versenden mit DHL seit Jahren GG in Kleinmengen, Kl. 2 und 3, meistens UN 1950 und UN 1963 und alles nach deren bisheriger AGB:

Kleinmengen UN 1950 wie z.B. bis 10 / 12 Sprühdosen unter Druck, Gas brennbar, mit rotem Aufkleber Flammable Gas und UN 1950 deklariert. Die uns vorliegende AGB erlaubt größere Mengen. Kleinmengen Farben, Lacke, Kl. 3, UN 1963, pro Paket nicht mehr als DHL in der uns vorliegenden AGB erlaubt.

Die Mittel an den Postschaltern aufzugeben, war bisher nie ein Problem. Mehr als ca. 3 - 6 Pakete haben wir pro Tag nicht. Aber heute war ein toller Tag:

Nachmittags ruft ein Mitarbeiter des zuständigen Frachtzentrums an. Man habe eine Sendung von uns zurück bekommen. Mit Flammable Gas, Kl. 2 UN 1950 gekennzeichnet. Sendung ins benachbarte EU Ausland. Das gehe nun nicht mehr.

Rückfrage: seit wann?

Ja, schon lange nicht mehr.

Rückfrage: soso, DHL AGB habe ich doch erst noch vor ca. 2 Wochen eingesehen, nichts gefunden.

Nein, das sei schon länger so.

Warum es nicht gehe? Geänderte Bedingungen bei der Luftfracht.

Wie? Das Paket war doch für Landfracht aufgegeben.

Man versende aber eben auch per Luftfracht, weil wir und die Kunden doch eine möglichst schnelle Beförderung wünschten.

Aha, mal nett zu wissen, daß man bei DHL normal für Luftfracht einen fetten Aufschlag zahlen muß, aber DHL offenbar Dinge, die man als Landfracht verschickt, auch ins Flugzeug packt, wenn die gebuchte Kapazität noch Freiraum hat.

Als Landfracht könnte ich das aber noch versenden?

Ja, das wüßte er nicht, da müßte ich mal mit dem nächsten Servicecenter sprechen. Für die mir der Mitarbeiter auch gleich die Nummer gibt.

Anruf beim Servicecenter.

Ah ja, Gefahrgut. Das müßte ich mit meinem Kundenbetreuer klären.

Rückfrage: wie, was, Kundenbetereuer? Ja, den hätten wir doch, wenn wir gewerbliche Kunden sind.

Ja, sind wir, wir geben das aber immer am Schalter auf, nur wenige Pakte pro Tag / Woche.

Ja, da müßte ich trotzdem mit dem Kundenbetreuer sprechen. Okay, dazu brauchen sie Kundennummer. Oh, ich bin als Kunde nicht zu finden. Vielleicht über die Adresese, fragt die Dame. Nein. Die findet registrierte Kunden auch nicht über Adresse, Wohnort, Straße, Firmenname oder Telefonnummer.

Meine Frage: außer einem Kundenbetreuer muß es ja auch jemanden bei DHL geben, der ganz allgemein zuständig ist.

Nein, gäbe es nicht.

Was ich jetzt tun könnte? Wußte die Dame nicht.

Eine Stunde später telefoniere ich mit meiner Frau, die meistens die Pakete wegbringt.

Was sagt meine Frau?

Daß man heute am Hauptpostamt die Annahme von mehr als einem Pakt mit den vorgeschriebenen Aufklebern verweigert hätte. Am Schalter eine andere Angestellte als sonst, die lange in Verodnungen wühlte, von neuen Bestimmungen sprach, anscheinend von nichts genau was wußte, aber die Annahme der beiden anderen Pakete verweigerte und zum Schluß noch patzig vor anderen Kunden bemerkte. "Dürfen Sie das überhaupt verschicken?"

Schade, daß ich nicht dabei war - ich hätte die Dame gerne mal gefragt, ob sie schon mal 3,4,5 Spühdosen Haarfestiger im Supermarkt gekauft und in Privatauto nach Hause gefahren hat und ob ihr dabei klar war, daß die Dosen Treibgas enthalten und in der Sommerhitze hochgehen können und ob sie vielleicht schon mal 20 Dosen Lack im Baumarkt gekauft ohne zu Wisen, daß sie das vielleicht nicht mehr im PKW nach Haue fahren darf.

Das war dann Anlaß bei der DHL Zentrale anzurufen.

Vorher suche auf der DHL Homepage, und wo sich was bei deren Beförderungsbedingungen geändert hat. Vorher Suche nach den AGB. Kann man ja lange Suchen. Angeblich sollen AGB nach Internetrecht schnell und leicht erreichbar sein - auf der DHL Homepage ist es ein Suchspiel ohne Ende. Die Google Suche nach DHL + AGB + gefahrgut spuckte dann immerhin eine nationale AGB zum Gefahrgut aus - aha, die, die ich auch kenne, von 2005. Internationele AGB sollte es dann auch geben? Aber wo auf der DHL Homepage?

Anruf dann beim zentralen Servicezentrum. Schilderung der Probleme, die wir bisher nicht hatten. Ja, wußte die Dame auch nicht.

Dafür wußte sie was anderes:

Für Gefahrgut brauchten wir nun bei DHL ein Kundenkonto. Ja, haben wir. Aber da hätten wir ja schon mit dem regionalen Servicezentrum telefoniert, und dort konnte uns niemand anhand der Kundennummer identifizieren.

Frage von mir, wie den nun allgemein die Bestimmugen sind. Ja, da müßte man Kunde sein, einen Vertrag mit DHL über GG Beförderung haben und das würde nur gehen, wenn man einen GG-Beauftragten hat.

Mir platzte dann leicht die Galle nach fast 2 Stunden Telefonaten mit DHL Mitarbeiten von denen alle genau wissen, daß man dies und das nicht darf aber keiner weiß, wer bei DHl für GG zuständig ist.

Frage an die Dame: ich kann bei Ihnen also nur befördern, wenn ich im Betrieb einen GG Beauftragten habe? Ja. Dann geben Sie mir doch mal denn GG Beuaftragten von DHL,d er muß doch meine Fragen, was nun aktuell noch befördert werden darf, beantworten können. Antwort der Dame: es gäbe keinen oder sie würde keinen kennen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Kann man sich ja nur noch am Kopf kratzen.

Morgen werden wir also weitermachen und versuchen herauszufinden, wie die aktuellen Bedingungen bei DHL sind, obwohl das in dem Unternehmen keiner zu wissen scheint und es dort keinen zentrale Ansprechpartner gibt. Vielleicht kann man auch klären, wieso man dort unsere Kundennummer nicht findet.

Wäre nett, falls jemand im Forum weiß, wie und wo die aktuellen Bestimmungen bei DHL abrufbar sind und wem man da auf die Füße treten kann, um Klarheit zu bekommen.

Die Folgen für uns und DHL, wenn das nicht bald klärbar ist, sind jedenfalls auch klar: unsere Kunden warten auf die Sendungen und wenn bei DHL keiner was weiß und man im Kreis herumgeschickt wird, wird vorläufig mit einem anderen Paktedienst national verschickt - oder auch langfristig. Kostet uns und den Kunden mehr Geld, schafftaber Klarheit.

Die Hintergründe sind natürlich auch klar: der Amtsschimmel trabt wegen Terrorismus und Anschläge durch alle Instanzen und Bürostuben und die Transportunternehmen wie DHL drehen durch und greifen zu falschen Maßnahmen, sie erschweren gewerblichen Versendern den Versand und verlieren den Blick für die Realität. Kein Terrorist wird sein Paket mit dem Aufkleber VORSICHT BOMBE versehen, aber der normale Versender, der nach GFG und ADR zur Deklaration verpflichtet ist, wird schikaniert und im Regen stehen gelassen. Ah ja, und wenn wir international GG KL 2 und 3 suchen, geht der Terrorist sicher ohne Bombe an Bord und sucht erst im Gepäckraum nach etwas Brauchbarem mit entsprechendem Aufkleber.

Fündig werden kann er sicher eher in nicht deklarierten Gepäckstücken. Wie war das noch heute, als die Dame bei der Post nur ein Paket mit Aufklebern annehmen wollte? Ich wette, da stehen 10, 20 Pakete von Versendern im Raum, z.B. Verkäufe über Auktionen, bei denen der Händler oder Privatverkäuzfern nicht weiß, daß er deklarieren muß und die Dame auf der Post hat 2 Pakete abgewiesen und sitzt mit dem Hintern auf 20 anderen ohne es zu wissen. Wo kein Aufkleber drauf ist, droht ja auch keine Gefahr...
Geschrieben von: G. Homann

Re: DHL - aktuelle Änderungen? DHL ohne Plan? - 14.11.2006 06:52

Hallo ichwersonst,

ruf doch mal folgende Nr. an:
(069) 9751 3716
Bodo Koch
Deutsche Post AG
Bundesweites Gefahrgutmanagement
-> Hr. Koch ist einer der (wenn ich mich recht erinnere 13) Gefahrgutbeauftragten der Deutschen Post AG. Da "bist Du bestimmt geholfen"!!

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: Chris Wilting

Re: DHL - aktuelle Änderungen? DHL ohne Plan? - 14.11.2006 11:15

Hallo,

es ist eigentlich nichts neues, Gefahrgut in begrenzten Mengen, darum geht es ja in diesen Sendungen, werden von der Post bzw DHL laut deren Bestimmungen NUR innerhalb von Deutschland verschickt.

Ins Ausland geht mit der Post bzw DHL nicht, es sei denn....
-man ist ein gewerblicher Kunde bei der Post (mit Kundennummer)
-man hat eine Sondervereinbarung mit der Post abgeschlossen.

Das ist alles nichts neues.

Das mit dem Servicetelefon habe ich auch schon durch:
Dort bekommt man nur zu hören: "Nennen Sie mir bitte Ihre Kundennummer, der Kundenbetreuer wird sich bei Ihnen melden."
Da habe ich dann auch mehrere Jahre drauf gewartet.

In welchen Ländern soll denn verschickt werden?

Gruß


Geschrieben von: ichwersonst

Re: DHL - aktuelle Änderungen? DHL ohne Plan? - 14.11.2006 13:32

Antwort auf

Ins Ausland geht mit der Post bzw DHL nicht, es sei denn....
-man ist ein gewerblicher Kunde bei der Post (mit Kundennummer)
-man hat eine Sondervereinbarung mit der Post abgeschlossen.


Hallo,

das ist mir insofern neu, weil wir diese Kleinmengen seit Jahren in den normalen DHL Filialen abgegeben haben. Immer schon mit den Aufklebern.

Da hat nie jemand nach einer Sondervereinbarung gefragt oder darauf hingewiesen.

Insofern konnte ich als Kunde also bisher davon ausgehen, daß es keine besondere Regelung gibt, da ich ja nun auch nicht wissen kann, wo DHL überall seine Konditionen "versteckt" hat. Wie gesagt ist schon das Auffinden der AGB auf deren Homepage ein Geduldspiel.

Es geht um Sendungen überwiegend nach Österreich und in die Niederlande.

Erstaunlich, wenn DHL 13 Gefahrgutbeauftragte hat, aber der Telefonservice keinen nennen kann.

Mfg
Geschrieben von: Chris Wilting

Re: DHL - aktuelle Änderungen? DHL ohne Plan? - 14.11.2006 14:45

Hallo,

hier der Hinweis auf die Sondervereinbarung:
http://www.dhl.de/dhl?tab=1&amp...amp;lang=de_DE&xmlFile=200001435

Oder hier steht, dass die Post nur innerhalb von Deutschland liefert:
http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=26658&lang=de_DE

Hier noch ein Hinweis:
http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=3000870&lang=de_DE


Die Möglichkeit des "Päckchens" ist damit nicht gegeben. Da geht nur "Paket".
Das hat dann seinen Preis.
Bei den Ländern Niederlande und Österreich geht dann DPD (Deutscher Paket Dienst), ist dann auch günstiger.
Aber auch hier gilt, erst beim zuständigen Depot sich bestätigen lassen, dass die gefährlichen Güter transportiert werden.

Gruß
Geschrieben von: Chris Wilting

Re: DHL - aktuelle Änderungen? DHL ohne Plan? - 15.11.2006 07:27

Antwort auf
Halo,

erstmal einen schönen Gruß an alle im Forum, die auch mit GG geplagt sind - oder noch mehr mit Behörden.

Aktueller Anlaß, warum ich ich mich hier angemeldet habe:

Wir versenden mit DHL seit Jahren GG in Kleinmengen, Kl. 2 und 3, meistens UN 1950 und UN 1963 und alles nach deren bisheriger AGB:

Kleinmengen UN 1950 wie z.B. bis 10 / 12 Sprühdosen unter Druck, Gas brennbar, mit rotem Aufkleber Flammable Gas und UN 1950 deklariert. Die uns vorliegende AGB erlaubt größere Mengen. Kleinmengen Farben, Lacke, Kl. 3, UN 1963, pro Paket nicht mehr als DHL in der uns vorliegenden AGB erlaubt.

Die Mittel an den Postschaltern aufzugeben, war bisher nie ein Problem. Mehr als ca. 3 - 6 Pakete haben wir pro Tag nicht. Aber heute war ein toller Tag:

Nachmittags ruft ein Mitarbeiter des zuständigen Frachtzentrums an. Man habe eine Sendung von uns zurück bekommen. Mit Flammable Gas, Kl. 2 UN 1950 gekennzeichnet. Sendung ins benachbarte EU Ausland. Das gehe nun nicht mehr.
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Fündig werden kann er sicher eher in nicht deklarierten Gepäckstücken. Wie war das noch heute, als die Dame bei der Post nur ein Paket mit Aufklebern annehmen wollte? Ich wette, da stehen 10, 20 Pakete von Versendern im Raum, z.B. Verkäufe über Auktionen, bei denen der Händler oder Privatverkäuzfern nicht weiß, daß er deklarieren muß und die Dame auf der Post hat 2 Pakete abgewiesen und sitzt mit dem Hintern auf 20 anderen ohne es zu wissen. Wo kein Aufkleber drauf ist, droht ja auch keine Gefahr...


Hallo,

ich möchte doch nochmal nachfragen,

welche Beschriftung (Kennzeichnung) war den auf dem "Päckchen" oder "Paket", ausser:
-Adresse
-Absender

-UN-Nummer?
-Label?
-Packstückorientierungspfeile?
-???

Gruß
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