Geschrieben von: Rupert
noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 03.12.2010 10:55
Hallo,
jetzt tritt bald das ADR 2011 in Kraft und in Österreich gilt noch immer formell bei Kontrollen das ADR 2007, wie sieht es nun bei den Übergangsregelungen aus die langsam auslaufen.
Ist hier noch überhaupt eine Gefahrgutkontrolle durch die Kontrollorgane bei gewissen Dingen rechtlich möglich?
Gruß
Rupert
Geschrieben von: Rupert
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 06.12.2010 09:09
es tut sich doch was in Österreich
Entwurf GGBG Österreich
Geschrieben von: A.Fischböck
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 23.12.2010 17:53
Dieses mal wird's sicher klappen. Das GGBG steht schon in den Startlöchern
Gruß, schöne Festtage und ein gutes neues Jahr
Alfred
Geschrieben von: krottendorfer
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 21.01.2011 08:43
Hallo,
wie ist die Sachlage in Österreich, gilt hier überhaupt schon das ADR 2009 bzw. das GGBG?
MfG
Krottendorfer
Geschrieben von: Rupert
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 25.01.2011 09:03
Hallo,
der Ministralentwurf für die GGBG-Novelle 2010 ist schon fertig.
Entwurf GGBG-Österrreich Parlament Also es kann sich noch nur um Monate handeln....
Geschrieben von: krottendorfer
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 21.02.2011 12:02
Hallo ADR-Kollegen,
es ist vielleicht schön, dass es Entwürfe gibt aber als GB ist man mit Tatsachen konfrontiert. Z.B. Neue LQ-Kennzeichnung: Dürfen Versandstücke mit dem "Neuen Label" gekennzeichnet werden? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Wenn nein, dann Ware wieder auf "alt" umkleben?
LG
Krottendorfer
Geschrieben von: Gerald
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 21.02.2011 12:28
Hallo Herr Krottendorfer,
in Deutschland ist das Geregelt, da hier das ADR 2011 übernommen wurde, und somit steht alles unter Kapitel 3.4 und unter 1.6.1.20 steht die Übergangsfrist für das LQ Recht nach ADR 2009, außer für gefährliche Güter, wo in Spalte 7a eine "0" steht, da muss das neue ADR 2011 nach der allgemeinen Übergangsfrist (1.6.1.1)ab den 01.07.2011 angewandt werden.
Geschrieben von: Rupert
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 28.02.2011 09:20
Hallo Krottendorfer,
In Deutschland wird das ADR durch eine Verordnung umgesetzt, in Österreich durch ein Gesetz. Darum geht alles etwas langsamer in der Alpenrepublik.
Es ist eine unbefriedigende Situation. Einerseit ist es erlaubt nach den neuen Regeln zu befördern, andererseits darf die Behörde nur nach dem alten ADR kontrollieren.
M.E. ist die Situation folgende: Die fehlerhafte Anwendung einer Vorschrift nach dem ADR 2009 oder 2011 kann in Österreich nicht bestraft werden, solange nicht bis das ADR 2009 und 2011 umgesetzt werden.
Kritisch wird es erst, wenn nach dem ADR 2007 eine Frist abläuft oder bei UN-Nummern die neu dazu gekommen sind.
Gruß
Rupert
Geschrieben von: A.Fischböck
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 07.03.2011 22:08
Ja, Rupert - so ist es leider.
Und wenn ich mir die Einsprüche der Kammern und Interessensgemeinschaften gegen das neue GGBG ansehe, fürchte ich, dass Ende 2013 bei uns auch noch das ADR 2007
Gültigkeit hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruß
Alfred
Geschrieben von: Rupert
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 23.05.2011 08:02
wer sagt es denn, Österreichsmühlen mahlen langsam aber sie mahlen.
Hier die Änderung zum österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz.
Die Verweise zu ADR/RID/ADN/IMDG/IATA sind nun dynamisch gesetzt so das nun immer die aktuellen Versionen gelten
Änderung österr. Gefahrgutbeförderungsgesetz Gruß
Rupert
Geschrieben von: UHeins
Re: noch immer kein neues GGBG in Österreich in Sicht? - 25.05.2011 08:10
Danke für den Hinweis!
Dynamische Verweise sind ja gut, aber bei der Inbezugnahme der ICAO-TI steht dummerweise "Edition 2011-2012" - damit ist das nur ein gleitender Verweis auf die derzeit geltende Fassung.
Und bitte beachten: gerade dieser Verweis ist auf die ICAO-Vorschriften, nicht auf die IATA-Vorschriften!