Geschrieben von: King_Louie_21
M222 Unterschiede englische/deutsche Fassung - 20.03.2012 20:39
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
die M222 ist ja ganz sinnvoll im nationalen und internationalen Abfalltransport und einige Staaten haben sie mittlerweile unterschrieben. Gerade im Verkehr zwischen Italien und Österreich ist sie ganz nützlich. Allerdings sind die deutsche Übersetzung und das englische Original nicht ganz deckungsgleich. Hat jemand deshalb schon mal Probleme gehabt und entsprechende Erfahrungen? Die problematischen Textstellen habe ich unten aufgeführt.
Grüße, King_Louie_21
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a)Eintrag im Anhang zu UN 1263
Deutsch: Altlacke, Altfarben, …, sowie nicht voll aushärtete Reste in Gebinden (flüssige Phase nicht auszuschließen)
Englisch: „Altlacke, Altfarben“ nicht in der englischen Fassung genannt, … solvent based (liquid phase possible) and/or containig heavy metals …
- Es ist nicht klar, ob „Altlacke, Altfarben“ von der englischen Fassung abgedeckt sind.
- Die nicht auszuschließende flüssige Phase bezieht sich
o in der deutschen Fassung auf eventuelle flüssige Phasen jeder Art bei nicht voll ausgehärteten Gebinderesten,
o in der englischen Fassung jedoch nur auf Lösemittel.
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b)Eintrag im Anhang zu UN 1993
Deutsch: kein besonderer Bezug zur flüssigen Phase
Englisch: … (liquid phase possible)
Aus der Benennung nach ADR „ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.“ ergibt sich bereits, dass es sich um flüssige Stoffe handelt. Ist hier eventuell gemeint, dass es sich um einen zweiphasigen Abfall mit fester und flüssiger Phase handeln kann, wobei die Zuordnung zu UN 1993 immer zulässig wäre, unabhängig von der Einstufung der festen Phase?
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c)Eintrag im Anhang zu UN 3021
Deutsch: Altbestände von Pflanzen und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Englisch: Pesticides and insecticides
- Im deutschen Text sind vermutlich „Pflanzenschutzmittel/Herbizide“ statt „Pflanzen“ gemeint.
- In der deutschen Fassung gilt die Ausnahme nur für Altbestände, in der englischen Fassung gibt es diese Einschränkung nicht.
- Herbizide sind in der englischen Fassung nicht genannt.
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d)Eintrag im Anhang zu UN 3175
Deutsch: Feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel …
Englisch: oily wastes …
In der englischen Fassung sind nur „ölverschmutzte“, jedoch keine fettverschmutzten Abfälle genannt.
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e)Eintrag im Anhang zu UN 3175
Deutsch: … (nicht selbstentzündlich)
Englisch: … (self inflammable)
Für „selbstentzündlich“ findet sich in der englischen Fassung des ADR die Formulierung „liable to spontaneous combustion“, „self inflammble“ ist im ADR nicht definiert.
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f)Eintrag im Anhang zu UN 3175
Deutsch: Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch, flüssig
Englisch: Packagings with dangerous impurities, predominantly organic
Der Hinweis auf die flüssige Konsistenz findet sich nur in der deutschen Fassung.
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g)Eintrag im Anhang zu UN 3286
Deutsch: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Englisch: FLAMMABLE LIQUID, TOXIC, CORROSIVE, N.A.G.
Hier wird die deutsche Benennung nach ADR verkürzt wiedergegeben worden sein und die englische Fassung zutreffen.
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die M222 ist ja ganz sinnvoll im nationalen und internationalen Abfalltransport und einige Staaten haben sie mittlerweile unterschrieben. Gerade im Verkehr zwischen Italien und Österreich ist sie ganz nützlich. Allerdings sind die deutsche Übersetzung und das englische Original nicht ganz deckungsgleich. Hat jemand deshalb schon mal Probleme gehabt und entsprechende Erfahrungen? Die problematischen Textstellen habe ich unten aufgeführt.
Grüße, King_Louie_21
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a)Eintrag im Anhang zu UN 1263
Deutsch: Altlacke, Altfarben, …, sowie nicht voll aushärtete Reste in Gebinden (flüssige Phase nicht auszuschließen)
Englisch: „Altlacke, Altfarben“ nicht in der englischen Fassung genannt, … solvent based (liquid phase possible) and/or containig heavy metals …
- Es ist nicht klar, ob „Altlacke, Altfarben“ von der englischen Fassung abgedeckt sind.
- Die nicht auszuschließende flüssige Phase bezieht sich
o in der deutschen Fassung auf eventuelle flüssige Phasen jeder Art bei nicht voll ausgehärteten Gebinderesten,
o in der englischen Fassung jedoch nur auf Lösemittel.
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b)Eintrag im Anhang zu UN 1993
Deutsch: kein besonderer Bezug zur flüssigen Phase
Englisch: … (liquid phase possible)
Aus der Benennung nach ADR „ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.“ ergibt sich bereits, dass es sich um flüssige Stoffe handelt. Ist hier eventuell gemeint, dass es sich um einen zweiphasigen Abfall mit fester und flüssiger Phase handeln kann, wobei die Zuordnung zu UN 1993 immer zulässig wäre, unabhängig von der Einstufung der festen Phase?
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c)Eintrag im Anhang zu UN 3021
Deutsch: Altbestände von Pflanzen und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Englisch: Pesticides and insecticides
- Im deutschen Text sind vermutlich „Pflanzenschutzmittel/Herbizide“ statt „Pflanzen“ gemeint.
- In der deutschen Fassung gilt die Ausnahme nur für Altbestände, in der englischen Fassung gibt es diese Einschränkung nicht.
- Herbizide sind in der englischen Fassung nicht genannt.
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d)Eintrag im Anhang zu UN 3175
Deutsch: Feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel …
Englisch: oily wastes …
In der englischen Fassung sind nur „ölverschmutzte“, jedoch keine fettverschmutzten Abfälle genannt.
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e)Eintrag im Anhang zu UN 3175
Deutsch: … (nicht selbstentzündlich)
Englisch: … (self inflammable)
Für „selbstentzündlich“ findet sich in der englischen Fassung des ADR die Formulierung „liable to spontaneous combustion“, „self inflammble“ ist im ADR nicht definiert.
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f)Eintrag im Anhang zu UN 3175
Deutsch: Verpackungen mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch, flüssig
Englisch: Packagings with dangerous impurities, predominantly organic
Der Hinweis auf die flüssige Konsistenz findet sich nur in der deutschen Fassung.
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g)Eintrag im Anhang zu UN 3286
Deutsch: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Englisch: FLAMMABLE LIQUID, TOXIC, CORROSIVE, N.A.G.
Hier wird die deutsche Benennung nach ADR verkürzt wiedergegeben worden sein und die englische Fassung zutreffen.
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