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TBC im österreichischen Binnenverkehr erforderlich

Geschrieben von: Magnum

TBC im österreichischen Binnenverkehr erforderlich - 14.09.2018 11:44

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand Auskunft erteilen, ob in einem österreichischen ADR-Beförderungspapier ein Tunnelbeschränkungscode gemäß ADR aufgeführt werden muss, wenn der Transport in Österreich bleibt?

In Österreich gibt es ja eine andere Regelung mit Rundumlicht und Begleitfahrzeug, aber da gibt es keine Eintragung im BefPapier.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: TBC im österreichischen Binnenverkehr erforderlich - 14.09.2018 16:11

Hallo, soweit ich die Rechtslage im Nachbarland verstehe gibt es keine Tunnelkategorien, somit wäre ein TBC sinnlos und dann greift 5.4.1.1.1 k), weil ja gar kein Tunnel mit (diesen) Beschränkungen durchfahren wird.
Es kann aber sein, daß die A-Vorschriften hier eine Detailregelung enthalten, ich kenne mich da nicht so gut aus. In den beiden Vollzugserlässen habe ich nichts gefunden.
Amtlicherseits wird die Sachlage so geschildert, daß keine Tunnelkategorien zugeteilt wurden; ergo können TBC auch nicht angewendet werden.
Viel Erfolg
M.A.T.
Geschrieben von: Gerald

Re: TBC im österreichischen Binnenverkehr erforderlich - 15.09.2018 08:53

Hallo Magnum,

Antwort auf
ob in einem österreichischen ADR-Beförderungspapier ein Tunnelbeschränkungscode gemäß ADR aufgeführt werden muss


Unter den Länderinformation Österreich sind bei der Zeile "Notification according to 1.9.5 (Tunnel restrictions)" keine Eintragungen.
Genau so wie es M.A.T. in seinem Beitrag geschrieben hat.

Unter Zusätzliche Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter mit Stand 01.01.2010 findest Du die Informationen zu diesen Thema.

In Absatz 5.4.1.1.1 k) steht "...Der Tunnelbeschrän­kungscode muss im Beförderungspapier nicht angegeben werden, wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass kein Tunnel mit Beschränkun­gen für die Beförderung gefährlicher Güter durchfahren wird."

Änderung: Beseitigung eines Fehlers.
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