Geschrieben von: Kay Schmauder
Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 16.01.2019 00:08
Hallo zusammen,
gibt es in Österreich spezielle Anforderungen bzw. Vorschriften bzgl. der Unterweisung gem. 1.3 ADR als auch einer Gefahrstoffunterweisung gem. §14 GefStoffVO (Deutschland).
Benötigt der Trainer eine spezielle Genehmigung von Behörden? Oder ist dies wie in Deutschland geregelt?
Anders gefragt, kann ein Gefahrgutbeauftragter aus Deutschland Personal in Österreich gem. 3. Abschnitt GGBV (§§25/26) unterweisen? <-- was braucht er als zusätzliche Genehmigung (wenn überhaupt)
Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?
Freue mich auf Antwort.
gibt es in Österreich spezielle Anforderungen bzw. Vorschriften bzgl. der Unterweisung gem. 1.3 ADR als auch einer Gefahrstoffunterweisung gem. §14 GefStoffVO (Deutschland).
Benötigt der Trainer eine spezielle Genehmigung von Behörden? Oder ist dies wie in Deutschland geregelt?
Anders gefragt, kann ein Gefahrgutbeauftragter aus Deutschland Personal in Österreich gem. 3. Abschnitt GGBV (§§25/26) unterweisen? <-- was braucht er als zusätzliche Genehmigung (wenn überhaupt)
Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?
Freue mich auf Antwort.