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Gefahrgut/-stoff Unterweisung

Geschrieben von: Kay Schmauder

Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 16.01.2019 00:08

Hallo zusammen,

gibt es in Österreich spezielle Anforderungen bzw. Vorschriften bzgl. der Unterweisung gem. 1.3 ADR als auch einer Gefahrstoffunterweisung gem. §14 GefStoffVO (Deutschland).
Benötigt der Trainer eine spezielle Genehmigung von Behörden? Oder ist dies wie in Deutschland geregelt?

Anders gefragt, kann ein Gefahrgutbeauftragter aus Deutschland Personal in Österreich gem. 3. Abschnitt GGBV (§§25/26) unterweisen? <-- was braucht er als zusätzliche Genehmigung (wenn überhaupt)

Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?

Freue mich auf Antwort.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 18.01.2019 12:53

Hallo,

ich kann dirch nur im Gefahrgutrecht weiter helfen. Mit Gefahrstoffen in Österreich kenne ich mich nicht aus.

Ffür den Seeverkehr habe ich eine Anerkennung noch im Hinterkopf. Für Straßenverkehr kann ich das so nicht raus lesen.

Österreichische Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV):
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/recht/aut/downloads/ggbv2018.pdf

Abschnitt 3 mit den §§ 25 und 26 beschäftigt sich mit deinem Thema.

"Sehen die gemäß § 2 Z1 bis 3 GGBG in Betracht kommenden Vorschriften die Unterweisung von Personal vor, die nicht als Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten, Gefahrgutlenkern und Sachkundigen
besonders geregelt ist, so darf diese Unterweisung nur von Gefahrgutbeauftragten der betreffenden Unternehmen oder unter deren Überwachung durchgeführt werden oder durch Lehrpersonal erfolgen, das die Qualifikationen aufweist, die für die genannten besonders geregelten Ausbildungen für den jeweiligen Verkehrsträger vorgeschrieben sind.

Was auch immer das heißt.

In den Folgeabschnitten ist es für See- und Luftverkehr eindeutig vorgeschrieben.
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 18.01.2019 16:00

Hallo DJSMP,

Zitat: Was auch immer das heißt. Zitat Ende...

Genau soweit bin ich auch... cool

Ich habe mal eine Anfrage beim Ministerium gestartet, mal sehen was dabei raus kommt.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 21.01.2019 15:07

Ursprünglich geschrieben von: Kay Schmauder
Hallo DJSMP,

Zitat: Was auch immer das heißt. Zitat Ende...

Genau soweit bin ich auch... cool

Ich habe mal eine Anfrage beim Ministerium gestartet, mal sehen was dabei raus kommt.


Dann bin ich auf die Antwort gespannt, die du erhalten wirst! wink
Geschrieben von: kurste

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 23.05.2019 14:47

Schon eine Antwort vom Ministerium erhalten??

Ich denke mal mit dem letzten Satz von §25 GGBV ist der Verweis auf §18 GGBV gemeint:

Qualifikationen des Lehrpersonals
In den Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, sind Nachweise über folgende
Qualifikationen des Lehrpersonals zu erbringen:
1. ausreichende Kenntnisse der für die jeweiligen Lehrgänge vorgeschriebenen Themen auf Grund einer
einschlägigen Ausbildung in einem relevanten Sachgebiet oder auf Grund gleichwertiger Erfahrungen
aus der Praxis der Schulung oder sonstigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Beförderung der in Betracht
kommenden gefährlichen Güter und
2. entsprechende Befähigung für die Erwachsenenbildung.
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 24.05.2019 06:36

Guten Morgen ,

>>>Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?<<<
Meintest du jetzt für Deutschland oder Österreich?
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 30.05.2019 15:48

Hallo zusammen,

erst einmal... es gibt noch keine Antwort vom Ministerium. mad
Zum zweiten sehe ich den Verweis auf §18 GGBV nicht.

Ich denke, das die Schulungs- und Unterweisungsanforderungen genau wie in Deutschland geregelt sind.
Schulung der Gefahrgutbeauftragten und -fahrer nur durch zugelassene Schulungsveranstalter ( §2 Ziffer 1-3) und die Unterweisung der restlichen Personalie gem. 1.3 ADR durch einen gem. §2 geschulten Gefahrgutbeauftragten (je Verkehrsträger).

Für den Bereich Gefahrstoff habe ich eine Info erhalten, dass dies genau wie in Deutschland gehandhabt wird.
Entweder durch den Arbeitgeber selbst oder bei einigen Stoffen durch einen Betriebsarzt.

Aber eine Offizielle Stellungnahme würde mich schon freuen, ich warte ja auch erst ein viertel Jahr... sick
Geschrieben von: DJSMP

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 03.06.2019 10:33

Hallo Kay Schmauder,

du benötigst in Österreich, anders als In Deutschland, für Schulungen nach 1.3 ADR / 1.3 IMDG-Code definitiv einen von der Behörde anerkannten Schulungsveranstalter und -Trainer. Soviel kann ich dir sagen. Ich habe vor einigen Jahren die Problematik gehabt.

Der Kunde hat dann in Süddeutschland schulen lassen, um nicht auf Österreichischem Boden zu schulen. Dazu war die Aussage des Ministeriums: Die Mitarbeiter dürfen natürlich auch einen Kurs in Deutschland besuchen.
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 05.06.2019 22:13

Hallo DJSMP,

ich danke Dir für die Antwort.
Genau so haben wir es dann auch gemacht, da die Firma noch eine Niederlassung in Lindau hat, haben wir alle Mitarbeiter nach Bayern einreisen lassen... wink
Geschrieben von: DJSMP

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 06.06.2019 07:22

Ursprünglich geschrieben von: Kay Schmauder
Hallo DJSMP,

ich danke Dir für die Antwort.
Genau so haben wir es dann auch gemacht, da die Firma noch eine Niederlassung in Lindau hat, haben wir alle Mitarbeiter nach Bayern einreisen lassen... wink


Man muss sich nur zu helfen wissen! wink
Geschrieben von: Nico

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 17.11.2020 17:45

Hallo zusammen,

ich schieb das Thema hier mal wieder hoch weil ich bei der suche im Forum darüber gestolpert bin.
Für mich jetzt aber genau andersrum die Frage: Wie ist das in DE geregelt? Wer darf die Unterweisung nach ADR 1.3 durchführen?
Ich dachte in meiner jugendlichen Naivität, dass das in jedem Land nur ein Gefahrgutbeauftragter machen darf?

lg
Nicole
Geschrieben von: Gerald

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 17.11.2020 18:06

Hallo Nico,
Antwort auf
dass das in jedem Land nur ein Gefahrgutbeauftragter machen darf?


Wer die Unterweisung nach Kapitel 1.3 durchführen sollte, ist in Deutschland nicht festgelegt, weder in der RSEB bzw. GbV findest Du dazu einen Hinweis. Aber ich persönlich bin der Meinung, dass sollte schon ein anerkannter Ausbilder nach Gefahrgutrecht (diese müssen bei der zuständigen IHK ein Expertengespräch über sich ergehen lassen, um nachzuweisen das sie davon was verstehen) sein oder ein Gefahrgutbeauftragter (aber nicht gleich nach bestehen der ersten Prüfung) sein.
Geschrieben von: aw_

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 18.11.2020 09:07

Moin zusammen,
im ADR 1.8.3.3 unter Aufgaben des Gb, Spiegelstrich 7, wird schon darauf hingewiesen dass eine der Aufgaben des Gb 'ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens' ist.
gruss..aw
Geschrieben von: Gerald

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 18.11.2020 11:50

Hallo,
Antwort auf
wird schon darauf hingewiesen dass eine der Aufgaben des Gb 'ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens' ist.


Ich möchte nicht in den Klugscheißermodus schalten, aber im Unterabschnitt 1.8.3.3 steht im zweiten Absatz: "Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung des nachstehenden Vorgehens bzw. der nachstehenden Verfahren hinsichtlich der betroffenen Tätigkeiten:" und dann in der vierten Strichaufzählung: "ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließ­lich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;".

Somit hat der Gb nur die Pflicht zu Überprüfung und nicht die Unterweisung selbst durchzuführen!!!
Geschrieben von: aw_

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 18.11.2020 12:19

Moin Gerald,
das schließt aber nicht aus das als Gb selbst zu machen, schließlich hat der Gb das entsprechende Wissen. Es wird auch schwierig den Verantwortlichen zu erklären mal eben eine externe Schnulung zu bezahlen wenn man einen eigenen Gb im Hause hat.. bei uns zumindest ;-)
gruss..aw
Geschrieben von: Gerald

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung - 18.11.2020 12:30

Hallo aw,
Antwort auf
das schließt aber nicht aus das als Gb selbst zu machen,


Da gebe ich Dir vollkommen Recht, nur steht eben nirgends (GbV, GGVSEB und ADR), dass es der Gb das als Pflicht der Durchführung hat. Die Frage wird mir in der Ausbildung immer wieder gestellt, und ich sehe hier den Chef in der Pflicht. Schwierig wird es, wo der Gb nur auf dem Papier steht, soll es ja auch geben!
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