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Abfallanlieferung

Geschrieben von: ChMaier

Abfallanlieferung - 10.08.2005 14:10

Guten Tag zusammen,
wir haben in unserem Betrieb eine Sondermüllverbrennungsanlage in der wir externe Abfälle verbrennen können. Da kommen ganz verschiedene Lieferungen. Die einen sind gut bezeichnet und von der Verpackung her gesehen in Ordnung, da gibt es aber eben auch andere.
Gerade wurden offene Paloxen mit divesen Flaschen und Büchsen angeliefert: Alles durcheinander, nichts ist richtig beschriftet, und auf dem VVS (Begleitschein) war vermerkt: Chemie mit Bezeichnung, Abfallcode 326192. Sonst nichts!

Diese Paloxen sind für den Versand, nach meinem verständnis, eine Lieferung in loser Schüttung und unterstehen dem Kap. ADR 7.3.

da finde ich aber keine Vorschrift für eine solche Lieferung.

Wo ist das geregelt? Kann mir jemand sagen wo ich Vorschriften für eine soche Sammellieferung finde?

Ich will mich vergewissern ob ich das in Zukunft akzeptieren kann, oder ob ich dem Lieferanten mitteilen muss, dass er so nicht mehr anliefern kann.

Vielen Dank für die Hilfe

Gruss an alle

Ch. Maier
Geschrieben von: ChMaier

Re: Abfallanlieferung - 12.08.2005 09:19

Ich habe mich selber mal schlau gemacht. Es ist so dass die diversen Güter nicht einfach durcheinander transportiert resektive angeliefert werden dürfen. Sie müssen pro Gebinde sortiert und dementsprechend beschriftet sein, wie das bei einem anderen Gefahrguttransport auch sein muss.
Das grosse Problem scheint mir bei solchen Lieferanten, dass sie nach dem Moto"aus den Augen, aus de Sinn" arbeiten. Das kann aber ganz schön schief gehen, wann etwas passiert, oder bei einer Kontrolle....Das werden wir der Firma mitteilen und solche Sendungen nicht mehr akzeptieren.

Gruss aus der Schweiz

Ch. Maier <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Geschrieben von: Dr. Thomas Linnert

Re: Abfallanlieferung - 19.12.2007 08:56

Sehr geehrter Herr Maier,

wir sammeln und befördern derartige Abfallkollektionen mit der Ausname 20 ADR. Dort finden Sie 15 Abfallgruppen, die getrennnt in geprüfte Behälter gestellt werden. Damit arbeiten wir sicher und den Gesetzen entsprechend.

Hinzu kommt lediglich der Begleitschein mit der Benennung "Chemie , Abfallschlüssel"usw.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Linnert
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Abfallanlieferung - 19.12.2007 11:12

Hallo Herr Linnert!

So viel ich weiss, gilt die GGAV Ausnahme 20 nur bei uns hier in Deutschland. Ich hab mich jetzt nicht schlau gemacht ob es hier eine Multilaterale Vereinbarung gibt, die auch bei den Eidgenossen gilt, oder das schweizer Recht eine ähnliche Ausnahme hat. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wenn das nicht der Fall ist, wünsche ich den schweizer Abfallprofis viel Spaß beim Verpacken. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Ach ja, und noch ein schönes Weihnachtsfest.
Geschrieben von: K. Alt

Re: Abfallanlieferung - 21.05.2008 08:11

Hallo Herr Meier
Sie haben nach meiner Meinung richtig entschieden, wenn Sie den Abgeber darauf aufmerksam machen wollen, dass es so nicht weitergehen kann.

Gefährliche Sonderabfälle müssen getrennt, ordnungsgemäss verpackt und nach ADR sowie VeVA gekennzeichnet befördert werden. Die angegebenen Abfallcodierung entspricht keiner der neu geltenden VeVA. Es besteht offensichtlich erheblicher Ausbildungsbedarf.

Die SDR sieht im Anhang 1, Abschnitt 1.1.3.7 Freistellungen vom ADR vor. Die darunter genannten Bedingungen müssen jedoch eingehalten sein und die Freistellungen betreffen nur gefährliche Güter enthaltende Abfälle aus Haushaltungen (Haushaltsabfälle).

Wenn eine "Lose Schüttung" zulässig ist, dann wird dies in der Tabelle 3.2A in der Spalte 17 aufgeführt.

Vielleicht konnte ich Ihren Entscheid damit unterstützen.
Geschrieben von: ChMaier

Re: Abfallanlieferung - 21.05.2008 11:41

Guten Tag Herr Alt
vielen Dank für Ihre Unterstützung. Es wird aber im Abfallbusiness immer wieder Probleme geben, denn es ist halte eben "nur" Abfall und wird nicht gleich wie Verkaufswaren oder Rohstoffe gehandhabt.

Gruss
Ch. Maier
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