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transport von blutkonserven

Geschrieben von: mexxmax

transport von blutkonserven - 26.01.2006 11:31

grüssi
ich hätte eine frage zu transport von blutkonserven ,
wenn ein pkw blutkonserven von einer blutspänderveranstaltung in ein krankenhaus bring,..

sind blutkonserven gefarengut ?
muss das kfz als solches gekenzeichnet werden ?

lg
martin
Geschrieben von: MFischer

Re: transport von blutkonserven - 26.01.2006 12:58

Hallo Martin,



gem. 2.2.62.1.6 ADR unterliegt Blut, das zum Zweck der Transfusionen gesammelt wurde, nicht den Vorschriften des ADR. Folglich sind Kennzeichnung des Fahrzeugs, Beförderungspapier, usw. nicht nötig.



Viele Grüße



Matthias Fischer
Geschrieben von: mexxmax

Re: transport von blutkonserven - 26.01.2006 13:30

danke <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />



auch wenn die blutkonserven noch nicht überprüft sind ? ( erst im KH)
Geschrieben von: Udo Leithold

Re: transport von blutkonserven - 26.01.2006 14:29

Hallo Martin,

Blutspender sind gesund.
Vor der Blutabnahme wird, zumindest in Deutschland, ein Fragebogen ausgefüllt und ein Gespräch mit dem Spendewilligen geführt.
Dabei sollte in Erfahrung gebracht werden, ob das Blut grundsätzlich zur Spende geeignet ist. Damit ist es kein Gefahrgut, da bei Verdacht oder Kenntnis, dass das Blut ungeeignet ist, auch kein Blut abgenommen wird.
Ansonsten ist es fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung oder schlimmeres.

Gruß
Udo Leithold
Geschrieben von: mexxmax

Re: transport von blutkonserven - 27.01.2006 08:52

danke

aber beschriften mit UN 3373 ?

wie schauts aus mit der verpackung ? 2 x wasserdichte verpackung oder ?

lg
martin
Geschrieben von: G. Homann

Re: transport von blutkonserven - 27.01.2006 10:41

Hallo Martin,

wie bereits gesagt wurde, ist dieses Blut kein Gefahrgut. Damit entfällt auch jegliche Kennzeichnung/Bezettelung nach dem Gefahrgutrecht. Also keine Kennzeichnung der Verpackung mit der UN 3373-Raute! Anforderungen an die Verpackung ergeben sich somit nicht aus dem Gefahrgutrecht. Auch aus dem Bereich des Infektionsschutzgesetzes gibt es meines Wissens keine Anforderungen an die Verpackung. Da die Blutprodukte Arzneimittel sind, können aber andere Anforderungen bestehen. In meinem Zuständigkeitsbereich werden diese Blutbeutel z.B. in passiv kühlfähigen Kisten transportiert.

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: MFischer

Re: transport von blutkonserven - 27.01.2006 10:42

Hallo,

wenn wir uns einig sind, das 2.2.62.1.6 ADR anwendbar ist, dann fallen alle anderen Vorschriften des ADR weg. Folglich müssen auch keine Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften des ADR beachtet werden.

Viele Grüße

Matthias Fischer
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