Hallo,
die Schriftlichen Weisungen von 2011 sahen anders aus als die von 2013.
Stimmt nicht ganz, die schriftlichen Weisungen 2011 und 2013 sind gleich.
Änderung gab es vom ADR 2009 auf das ADR 2011 und das war zu erkennen an der neuen Überschrift
"schriftlichen Weisungen gemäß ADR" im ADR 2011 unter 5.4.3.4 mit einer Übergangszeit bis zum 30.06.2011.
Die nächsten Änderungen in den schriftlichen Weisungen gab es erst wieder im ADR 2015. Das Problem dabei ist aber, dass diese Änderungen für den Einzelnen nicht so leicht zu erkennen sind. Zwar sind die Änderungen im ADR 2015 die Änderungen "grau" hinterlegt, aber in den schriftlichen Weisungen gemäß ADR muss man die Änderungen und den Ort schon selber wissen, das Bedeutet man kann es nicht an der Überschrift erkennen.
Zu diesem Thema gab unter
http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...owflat&vc=1schon Beiträge.
Ich hatte mich mit einem Vorschlag an das BMVI gewandt. Und zwar sollte man im ADR 2017 unter 5.4.3.4 aufnehmen
"schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2017". Das wäre für den Anwender auf jedem Fall leichter, da er an der Überschrift der schriftlichen Weisung erkennt, dass er die Aktuelle hat. Da es für die schriftlichen Weisungen nach ADR 2015 eine Übergangszeit bis zum 30.06.2017 gibt, wäre es für die Anwender optimal.
Leider wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist, und der Anwender im Text die Änderungen erkennen muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Klar der nach Unterabschnitt 7.5.1.1 Verantwortliche z.B. der Verlader u.ä. erkennen die Änderungen auf der Seite 1 und Seite 4 im Text der schriftlichen Weisungen!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Der Vorgang selbst ist von mir nicht nachzuvollziehen, aber man könnte auf die Idee kommen, das gibt vielleicht mehr Verstöße, welchen dann Bußgelder zur Folge hätten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Ich hoffe dass die WP15 bzw. BMVI hier vielleicht doch noch zur Einsicht kommen.