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Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung

Geschrieben von: Wipptaler

Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 17.11.2015 08:14

Guten Morgen,

wenn der Fahrer eines Tankfahrzeugs mit diesem Heizöl (UN 1202) transportiert obwohl die Zulassungsbescheinigung nach 9.1.3 ADR (ehemals "B3-Papier") abgelaufen ist und das Fahrzeug auch selbst befüllt hat dann ist er Fahrer und Befüller in einer Person.

Der Befüller begeht in diesem Fall einen Verstoß nach

§§ 23(2) Nr. 10; 37(1) Nr. 13 j) GGVSEB i.V.m. § 10(1) Nr. 1 GGBefG; 9.1.3 ADR

Soweit so gut aber wenn der Fahrer nicht selber befüllt hätte und nur Fahrer und nicht auch gleichzeitig Befüller wäre.
Welchen Verstoß würde er dann begehen?

Ich finde keinen isolierten Fahrerverstoß. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Geschrieben von: Gerald

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 17.11.2015 11:50

Hallo Wipptaler,

Antwort auf
Ich finde keinen isolierten Fahrerverstoß.


Da wirst Du auch nichts finden. Das war ja der Sinn bei der Einführung der GGVSEB 2009.

Die Pflicht

Antwort auf
transportiert obwohl die Zulassungsbescheinigung nach 9.1.3 ADR (ehemals "B3-Papier") abgelaufen ist


liegt beim Befüller, die Quellen hast Du genannt, aber auch beim Beförderer siehe GGVSEB §19 Absatz (2) Ziffer 17.

Klar sollte der Fahrzeugführer schon vor der Abfahrt "Abfahrtskontrolle" prüfen, ob die Dokumente richtig sind. Hier würde ich auf Unterabschnitt 1.4.1.1 ADR und im Zusammenhang mit der GGVSEB §4 Absatz (1) und (3) verweisen.
Geschrieben von: Skypainter

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 17.11.2015 13:43

Wie ist das mit ADR 1.4.2.2.1 d)

....Der Beförderer hat sich zu vergewissern, dass bei Tankfahrzeugen, Batterie-Fahrzeugen, Aufsetztanks, MEGC, ortsbeweglichen Tanks und Tankcontainern die Frist für die nächste Prüfung nicht überschritten ist.

Damit ist meiner Meinung nach der Beförderer ganz klar in der Pflicht dies zu kontrollieren und es trifft damit ebenso den Beförderer (Fahrer)
Geschrieben von: Gerald

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 17.11.2015 13:53

Hallo Skypainter,

Antwort auf
und es trifft damit ebenso den Beförderer (Fahrer)


Das ist nicht so, siehe in Kapitel 1.2 ADR da steht unter Beförderer , "Das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt.".

Wenn der Fahrzeugführer Besitzer des Fahrzeugs ist, dann ist er natürlich auch Beförderer und hat dessen Pflichten. Aber das war hier nicht die Frage.
Geschrieben von: Skypainter

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 19.11.2015 17:48

Hallo Gerald,
das ist natürlich jetzt Krümelsuchen par excellence.

Wenn ich als Beförderer (also als Unternehmen) meine Fahrzeuge nicht unter Kontrolle habe, ist das eine Seite der Medaille.

Einem Fahrer, der ein Tankfahrzeug übernimmt und nicht zumindest die Papiere und Zulassungsdaten kontrolliert, dem würde ich die Hammelbeine langziehen. Und ein festangestellter Fahrer mit festem LKW hat als Teil seiner betrieblichen Fürsorgepflicht seinen LKW zu kontrollieren und notfalls Untersuchungstermine zu melden.
Wie schon vermerkt GGVSEB §4 (1) und (3)
Geschrieben von: Gerald

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 19.11.2015 20:23

Hallo Skypainter,

die Ausgangsfrage von Wipptaler war ja:

Antwort auf
Ich finde keinen isolierten Fahrerverstoß.


Und dazu steht eben nichts so genau im ADR bzw. in der GGVSEB.

Antwort auf
Krümelsuchen par excellence.


Sehe ich nicht so, denn im Rahmen der Abfahrtskontrolle sehe ich hier den Fahrzeugführer schon in der Pflicht, bei der Begründung sind wir uns beide einig.

Bei meinen Auffrischungsschulungen seit Ende Februar 2015 habe ich immer wieder feststellen müssen, dass die TRwS 791 für die Teilnehmenden Tankwagenfahrer immer leider noch ein "Fremdwort" ist. Obwohl gerade in dieser TRwS 791 die Aufgaben vor, während und nach der Befüllung mit Heizöl festgelegt sind. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Antwort auf
dem würde ich die Hammelbeine langziehen.


Das finde ich schon gut, es zeigt ja, dass bei Euch in der Firma alles so ist, wie es sein sollte.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 24.11.2015 11:22

Ging es nicht Eingangs um die abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung? Was hat das denn jetzt mit der TRwS 791 zu tun?

Im Übrigen sehe ich das so wie Gerald. Die Zulassung des Fahrzeugs und damit auch die Anmeldungen zu Prüfungen zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung sehe ich einzig und allein beim Beförderer, also dem Unternehmen, welches das Fahrzeug einsetzt (meist auch der Halter im Sinne der StVZO).

Den Fahrzeugführer sehe ich hier nicht in der Pflicht. Sicher ist eine Abfahrtskontrolle durchzuführen, aber Prüfungen wie HU, SP, ADR-Zulassung oder Tankprüfung sehe ich beim Unternehmen. Es ist schön, wenn er das im Rahmen der Abfahrtskontrolle merkt, aber eine Pflicht lässt sich hier nicht ableiten. Der Fahrer hat schon genug an der Backe!

Wenn ein Fahrzeug mit abgelaufener Zulassungsbescheinigung raus fährt, dann hat das Unternehmen (Beförderer) versagt, nicht der Fahrer.

Bei selbstfahrenden Unternehmern, bei denen der Chef die Befördererpflichten wahrnimmt und gleichzeitig Fahrzeugführer ist, sieht es natürlich anders aus.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 24.11.2015 11:35

Antwort auf

Einem Fahrer, der ein Tankfahrzeug übernimmt und nicht zumindest die Papiere und Zulassungsdaten kontrolliert, dem würde ich die Hammelbeine langziehen. Und ein festangestellter Fahrer mit festem LKW hat als Teil seiner betrieblichen Fürsorgepflicht seinen LKW zu kontrollieren und notfalls Untersuchungstermine zu melden.
Wie schon vermerkt GGVSEB §4 (1) und (3)


Dann hoffe ich, dass der Fahrzeugführer bei euch für seine Abfahrtskontrolle mindestens 30 Minuten im Rahmen seiner Arbeitszeit zur Verfügung bekommt, die außerhalb seiner Fahrertätigkeit liegen. Damit dürfte er statt 8 Stunden nur noch 7,5 Stunden (ohne die Verlängerung auf 10 Stunden) pro Tag seiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen.
Man kann viel fordern aber den Fahrzeugführer auch teilweise überfordern.

Wenn du anführst, dass der Fahrzeugführer das Datum bei der ADR-Zulassungscbescheinigung checken soll. Wo hört man dann auf? Soll er auch
- die Fahrzeugbezeichnung Ziffer 7, bei der TÜV und DEKRA ständig Fehler machen
- die Zulassungsnummer des Tanks in Ziffer 9
- die Tankcodierung in Ziffer 9 und
- in Ziffer 11 die Eintragungen über die nächste Tankprüfung an Hand der Tankprüfbescheinigung, die eingetragene Additivierungsanlage, usw.
checken?

Ich stehe als Gb teilweise 10-15 Minuten mit diesem Wisch vor dem Fahrzeug und finde einen Sachverständigenfehler nach dem nächsten. Und das soll der Fahrzeugführer kontrollieren, gerade noch, wenn er Springer ist? Das kann ich nicht glauben!

Die Ausrüstung und die Fahrzeugspezifischen Dokumente liegen beim Beförderer und das ist auch gut so. Das Unternehmen muss Listen führen, wann welches Fahrzeug fällig ist.
Geschrieben von: Skypainter

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 25.11.2015 13:10

Ich weiß, man mutet den Fahrern jede Menge zu, meistens schon zuviel. Da ich sehr gute Kontakte zur BAG habe, könnte ich da jede Menge Stories erzählen. Ich habe diese Frage mal weitergeleitet. Bei einer Kontrolle wäre der Fahrer auf jeden Fall fällig:

§23 STVO

Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) .......Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet....

Aussage eines BAG-Mitarbeiters: Jeder Fahrzeugführer hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass sein Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Ein abgelaufener Prüfungstermin ergibt zwangsweise, dass das Fahrzeug nicht mehr der Vorschrift entspricht. Bingo.....

Wenn man ständig "sein" Fahrzeug fährt, dann kann man sich die tägliche Kontrolle der Zulassung sparen. Man weiß ja, ich habe noch 3 Monate Luft, dann muss Cheffe was machen. Wenn ein Fahrer aber ein fremdes Fahrzeug übernimmt, hat er meiner Meinung nach, sich umfassend über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren. Wenn ein Fahrer die Bremsen gelyncht hat und diese Information nicht weitergibt, dann kann man dem Unternehmen auch keinen Vorwurf machen, denn der Beförderer macht ja nicht täglich einen Check-up des Fahrzeuges. Wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeug übernimmt, hat er sich vorher zu vergewissern, dass alles auf die erste Inaugenscheinnahme (ich liebe das Amtsdeutsch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> )funktioniert und korrekt ist.
Geschrieben von: Gerald

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 27.11.2015 17:23

Hallo DJSMP,

Antwort auf
Ging es nicht Eingangs um die abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung?


Klar ging es um die ADR-Zulassungsbescheinigung, aber im Heft 05/2015 der "Gefährlichen Ladung" ging es auf Seite 18/19 in einem Beitrag von Mario Gaede um Gefahrgutaustritt in nicht kleiner Menge aus einem Tankfahrzeug bei der Befüllung.
Zwar war die Tankprüfung bei den Fahrzeug abgelaufen, da es aber kein Fahrzeug war, auf welches die RSEB Anlage 16 Anleitung zum Ausfüllen der ADR-Zulassungsbescheinigung zur Anwendung kommt, war die ADR-Zulassungsbescheinigung gültig, obwohl die Tankprüfung abgelaufen war. Im ADR ist eben nicht festgelegt, dass die anstehende Tankprüfung Einfluss auf die Gültigkeit der ADR-Zulassungsbescheinigung hat, in der RSEB ist es festgelegt.

Antwort auf
Was hat das denn jetzt mit der TRwS 791 zu tun?


War von mir nur als Beispiel genannt, denn es ist schon traurig, wenn Tankwagenfahrer für Heizöl von der TRwS 791 noch nichts gehört haben, obwohl diese seit Februar 2015 in Kraft ist. In dieser geht es um die Befüllung von Tanks von Heizölverbraucheranlagen und zwar

1. Maßnahmen vor der Befüllung
2. Maßnahmen währen der Befüllung und
3. Maßnahmen nach der Befüllung.

Also ähnlich gelagert, wie die Ausgangslage, und die Versicherungen werden bei Überfüllschäden wohl nach der TRwS 791 fragen, und sollte diese nicht bekannt sein, dann kann ich mir gut vorstellen, dass es hier bei der Regulierung des Schadens Probleme geben wird.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 10.12.2015 14:23

Antwort auf
Ich weiß, man mutet den Fahrern jede Menge zu, meistens schon zuviel. Da ich sehr gute Kontakte zur BAG habe, könnte ich da jede Menge Stories erzählen. Ich habe diese Frage mal weitergeleitet. Bei einer Kontrolle wäre der Fahrer auf jeden Fall fällig:

§23 STVO

Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) .......Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet....

Aussage eines BAG-Mitarbeiters: Jeder Fahrzeugführer hat sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass sein Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Ein abgelaufener Prüfungstermin ergibt zwangsweise, dass das Fahrzeug nicht mehr der Vorschrift entspricht. Bingo.....

Wenn man ständig "sein" Fahrzeug fährt, dann kann man sich die tägliche Kontrolle der Zulassung sparen. Man weiß ja, ich habe noch 3 Monate Luft, dann muss Cheffe was machen. Wenn ein Fahrer aber ein fremdes Fahrzeug übernimmt, hat er meiner Meinung nach, sich umfassend über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren. Wenn ein Fahrer die Bremsen gelyncht hat und diese Information nicht weitergibt, dann kann man dem Unternehmen auch keinen Vorwurf machen, denn der Beförderer macht ja nicht täglich einen Check-up des Fahrzeuges. Wenn ein anderer Fahrer das Fahrzeug übernimmt, hat er sich vorher zu vergewissern, dass alles auf die erste Inaugenscheinnahme (ich liebe das Amtsdeutsch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> )funktioniert und korrekt ist.


Eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung KANN NIE UND NIMMER über §23 StVO bewertet werden!!! Die StVO richtet sich an die allgemeine Verkehrssicherheit und auf keinen Fall an die Gefahrgutvorschriften.

Diese Herleitung durch deinen BAG Kontakt ist entweder
- in Unkenntnis , dass es um die ADR ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG ging und nicht um die Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein) oder
- durch mangelnde Kenntnisse dieses Beamten in der Gesamtproblematik selbst
entstanden.

Sicherlich kann man über 7.5.1.1 + 7.5.1.2 ADR, die ja nach GGVSEB für Verlader/Befüller UND FAHRZEUGFÜHRER gelten, versuchen, dem Fahrzeugführer eine Teilschuld wegen der Dokumentenprüfung in die Schuhe zu schieben. Ich bin mir aber relativ sicher, dass das der Richter weg bügeln würde. Die Tiefgründigkeit der geforderten Dokumentenprüfung ist ja überhaupt nicht fest gelegt.

Klar gibt es einen täglichen Abfahrtscheck. Aber da geht es um offensichtliche Mängel am Fahrzeug, die man in ein paar Minuten, mit einem Rundgang ums Fahrzeug und vielleicht einem Blick in den Motorraum erledigen kann. Aber die Fahrzeugführer sind doch keine Sachverständigen! Eine abgelaufene HU ist wieder etwas anderes. Die kann der Fahrzeugführer sehen (Plakette). Sicherlich kann man darüber streiten, ob das Datum der ADR Zulassungsbescheinigung leicht zu erblicken ist. Sicher schauten sich das die Fahrer, die täglich andere Tankfahrzeuge bzw. Tanktrailer benutzen auch an. Aber dem Fahrer Fahrer aufzugeben, dass er Meldung macht, wenn die Teil 9 Prüfung dran ist. Das kann doch nicht wahr sein!

Ich weiß aus der Praxis, dass in Speditionen selbst mein verordneter wöchentlicher Check der Gefahrgutausrüstung an die Fahrzeugführer nach Feierabend delegiert wird. Und hier wurde von den Inhalten der Dokumente gesprochen.

Da geht mir echt der Hut hoch!
Geschrieben von: Skypainter

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 11.12.2015 10:09

Antwort auf


Eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung KANN NIE UND NIMMER über §23 StVO bewertet werden!!! Die StVO richtet sich an die allgemeine Verkehrssicherheit und auf keinen Fall an die Gefahrgutvorschriften.



Mein BAG Kontakt widerspricht dem energisch. Selbstverständlich ist es kein Problem, mit dem Fahrzeug unbeladen und gereinigt durch die Gegend zu kurven, denn die allgemeine Verkehrssicherheit ist ja dadurch nicht beeinträchtigt. Aber § 23 STVO spricht von der Vorschriftsmäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Bei einem Gefahrguttransport würde eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung nicht den Vorschriften entsprechen.....

Antwort auf

Klar gibt es einen täglichen Abfahrtscheck. Aber da geht es um offensichtliche Mängel am Fahrzeug, die man in ein paar Minuten, mit einem Rundgang ums Fahrzeug und vielleicht einem Blick in den Motorraum erledigen kann. Aber die Fahrzeugführer sind doch keine Sachverständigen! Eine abgelaufene HU ist wieder etwas anderes. Die kann der Fahrzeugführer sehen (Plakette). Sicherlich kann man darüber streiten, ob das Datum der ADR Zulassungsbescheinigung leicht zu erblicken ist. Sicher schauten sich das die Fahrer, die täglich andere Tankfahrzeuge bzw. Tanktrailer benutzen auch an. Aber dem Fahrer Fahrer aufzugeben, dass er Meldung macht, wenn die Teil 9 Prüfung dran ist. Das kann doch nicht wahr sein!


Nichts anderes habe ich ja geschrieben. Ein Fahrer, der täglich "sein" Fahrzeug kutschiert, muss ja nicht täglich die Zulassung kontrollieren. Dies ist meiner Meinung nach Aufgabe des Unternehmens. Aber wenn er ständig andere Fahrzeuge übernimmt,hat er sich von der Korrektheit der Dokumente zu überzeugen. Er muss sich davon überzeugen, dass die Fahrzeugpapiere vollständig sind. Und dazu gehört auch die ADR Zulassungsbescheinigung. Und mit einem kurzen Kontrollblick kann man auch sehen, ob die Zulassungsbescheinigung gültig ist. Also das Argument zieht nicht. Und da wir alle Menschen sind und Fehler machen können, kann dies auch dem Unternehmen passieren, dass ein Termin verpasst wird. Insofern ist ein Mehraugenprinzip nicht das Schlechteste. Und es dauert keine Minute.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 13.12.2015 16:07

Hallo skypainter,

Danke für den Feedback. Die Meinung deines Kontakts werde ich auch weiterhin nicht teilen. Aber die Auffassung ist auf jeden Fall sehr interessant. Danke fürs Weiter geben.

Beim Check durch den Fahrzeugführer liegen wir sicher konform. Nach GGVSEB sind die Vorschriften des 7.5.1 von Befüller UND Fahrzeugführer anzuwenden. Es ist vollkommen klar, dass der Fahrzeugführer die Dokumente prüfen muss. Die Frage ist, wie tiefgründig er das tun muss und kann.

Fahrer, die jeden Tag anderes Material fahren prüfen sicher auch anders als Fahrer, die immer im gleichen Fahrzeug sitzen.

Keinesfalls möchte ich die Fahrer auch aus der Verantwortung haben. Das war nicht meine Absicht. Ich bin nur dagegen, dass immer alles auf den Fahrer abgewälzt wird, was eigentlich dem Beförderer als Unternehmen obliegt. Und die Wahrnehmung von Prüfungsterminen zähle ich ganz klar dazu.
Geschrieben von: Skypainter

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 21.12.2015 11:23

Hallo,
ich habe meinen Kontakt nochmals auf deine Bedenken angesprochen. Er sagte mir, dass so ein Fall schon vor Gericht negativ für den Fahrer beschieden wurde. Wobei dem Beförderer (ein Unternehmen) ein wesentlich höherer Geldbetrag "in Rechnung gestellt wurde". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Wir gehen da beide d'accord, dass man nicht alles den Fahrern auflasten soll. So sah es wohl auch das Gericht. Allerdings hat jeder Fahrer sich bei Übernahme eines Fahrzeuges davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Angeblich hat der Richter als Vergleich angeführt, man müsste sich als Fahrer auch davon überzeugen, ob z.B. Warndreieck oder ein gültiger Verbandskasten vorhanden ist. Ganz klar war die Aussage, dass das Unternehmen, als Beförderer, dieses Tankfahrzeugs niemals hätte freigeben dürfen, da dem Unternehmen die Kontrolle der z.B. ADR Zulassung obliegt. Der Fahrer müsste aber auf jeden Fall kontrollieren, ob das ADR Zulassungspapier für ein ihm fremdes Fahrzeug vorliegt und da wäre das Zulassungsdatum auf einen Blick zu erkennen.

Und wenn ich sehe, welche Gurken in der Realität auf einem Gefahrguttransporter sitzen, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln und eigentlich sogar noch höhere Strafen und mehr Kontrollen fordern. Auch wenn das illusorisch ist. Es gibt genug Firmen, die sauber arbeiten, wo auch der GB einen guten Job macht, aber leider ist das nicht Standard.

Und da komme ich gerne auf mein Lieblingsthema zurück, die Sekretärin, die mal schnell nebenher den Posten des GB übernimmt. Das kann nie gut gehen.

Hier mal ein aktuelles Beispiel eines Stellenangebotes für einen Gefahrgutbeauftragten:

Tätigkeiten:
- Entladen und Beladen vonLKW's
- Durchführung undDokumentation der WE-Kontrolle
- Aufbuchung von Materialim SAP
- Stauen von Containern gem. CTU-Packrichtlinien

Kenntnisse

- Abgeschlossene Ausbildung zur Lagerfachkraft
- Kenntnisse hinsichtlichGefahrgutabwicklung aller Verkehrsträger unter Beachtung CFR49 (wünschenswert)
- Staplerschein
- Kenntnisse in SAP
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Schichtbereitschaft
- Englischkenntnisse

Hier wird auch wieder der Bock zum Gärtner gemacht. Aber das ist ein anderes Thema.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 22.01.2016 11:10

Hallo, DJSMP
kann Ihnen nur kopfnickend zustimmen. Das schwächste Glied würde die anderen schützen, und das ist nicht der Sinn der Vorschriften.
M.A.T.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 22.01.2016 11:27

Hallo, Skypainter
zu Ihrer Stellenausschreibung: wenn ich mir den CFR 49 angucke [http://www.labelmaster.com/49-cfr] mit seinen 1260 Seiten dichtester Gesetzesprosa auf US-Englisch: das soll der Staplerfahrer so mal nebenher aus dem Ärmel schütteln? Ich habe gestandene Gb erlebt, die von dem Ding die Finger lassen. Auch wenn sie nicht nebenher noch Datentypist oder CTU-Packer sind.
Erst dann, wenn die Bußgelder die Entscheiderebene schmerzlich treffen wird sich hier was ändern.
M.A.T.
Geschrieben von: Skypainter

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 25.01.2016 18:15

Hallo M.A.T.,

Das war eine Stellenanzeige, die ich im Internet gefunden habe. Und da ich selbst etwas gegen die Sekretärin habe, die nebenher in einem größeren Betrieb noch den GB macht, fallen mir solche Anzeigen immer ins Auge. Übrigens war dieser Job mit 1.650 ¤ brutto dotiert über eine Zeitarbeitsfirma. Wie soll da Qualität rauskommen?

Ich arbeite selbst tagtäglich mit der CFR 49 und noch einigen anderen Vorschriften und ich weiß, das funktioniert so nicht.

Aber solange die Vorschriften, eine so lasche Handhabung hergeben......
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 25.01.2016 20:52

Hallo Kollegen,

ich kenne die Stellenanzeigen für den Gb eigentlich immer nur in Kombination mit beauftragter Person, FaSi, Ersteller für Sicherheitsdatenblätter (tagesaktuell!!!) und Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 05.07.2017 06:10

Originally Posted by Skypainter
Antwort auf


Eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung KANN NIE UND NIMMER über §23 StVO bewertet werden!!! Die StVO richtet sich an die allgemeine Verkehrssicherheit und auf keinen Fall an die Gefahrgutvorschriften.



Mein BAG Kontakt widerspricht dem energisch. Selbstverständlich ist es kein Problem, mit dem Fahrzeug unbeladen und gereinigt durch die Gegend zu kurven, denn die allgemeine Verkehrssicherheit ist ja dadurch nicht beeinträchtigt. Aber § 23 STVO spricht von der Vorschriftsmäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Bei einem Gefahrguttransport würde eine abgelaufene ADR-Zulassungsbescheinigung nicht den Vorschriften entsprechen.....




In der neuen RSEB ist nun festgelegt, dass sich der Begriff Rechtsvorschriften ausschließlich auf gefahrgutrechtliche Rechtsvorschriften beziehen soll. Damit ist für mich eindeutig, dass die StVO da nicht dazu gehört.

Bei den Dokumenten geht es nun nur noch um offensichtliche Unrichtigkeiten. Das lässt natürlich weiterhin Platz für Interpretationen.
Geschrieben von: TDamm

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 18.07.2017 10:48

Originally Posted by DJSMP


Bei den Dokumenten geht es nun nur noch um offensichtliche Unrichtigkeiten. Das lässt natürlich weiterhin Platz für Interpretationen.


Hallo DJSMP,
ich wollte mich zwar nicht einmischen, aber Sichtprüfung der Dokumente ist nur ein Mittel um zu prüfen ob der Fahrer, das Fahrzeug oder die Ausrüstung den (gefahrgutrechtlichen) Rechtsvorschriften entspricht. Ein fehlerhaftes Begleitpapier wie hier die abgelaufene T9 Bescheinigung ist nicht über § 29 Abs.1 bzw. § 23 Abs. 2 Nr. 4 GGVSEB i.V.m 7.5.1.2 ADR (die sogenannte Kontrolle vor dem Beladen) zu normieren.

Das was der BAG - Kontakt da erklärt ist schon sehr fraglich oder es fehlen entscheidende Informationen zu dem konkreten Fall
Geschrieben von: DJSMP

Re: Tankfahrzeug abgelaufene Zulassungsbescheinigung - 20.07.2017 07:56

Hallo Herr Damm,

vielen Dank für Ihre Meinung. Ihre "Einmischung" direkt von der Quelle ist immer gern gesehen.

Sie dürfen meine teils kritischen Kommentare in anderen Threads auch bitte nicht falsch verstehen. Ich bin aber immer für Chancengleichheit. Wenn aber die Vorschriften nicht eindeutig formuliert sind und selbst in Deutschland jede Behörde etwas anderes in die Vorschriften hinein interpretiert (von Europa wollen wir erst gar nicht sprechen), dann ist die Chancengleichheit für mich nicht gegeben. Und dann immer erst ein Gericht bemühen zu müssen, bei dem die Vorsitzenden gleich überhaupt keine Ahnung von der Materie haben, kann der Weg auch nicht sein.

Der hier diskutierte Fall zeigt die unterschiedlichen Auffassungen ja wieder in hervorragender Weise.
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