Geschrieben von: c3h8
Empfänger kontrolliert Fahrer u. Fahrzeug - 29.06.2020 10:18
Kurz zum Sachverhalt:
Firma X liefert im Werkverkehr Flüssiggas (gemäß ADR) mittels Tankwagen an eine Gabelstapler-Tankstelle, jene beim Kunden aufgestellt ist.
Der Kunde hat einen Werkschutz beauftragt, den Fahrzeugführer sowie den Tankwagen auf Befähigung (ADR-Schein) sowie den Zustand des Fahrzeuges sowie das Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überprüfen.
Der Kunde ist nach dem ADR nur Empfänger.
Im § 20 GGVSEB steht: b) „...nach dem Entladen und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind...“ Wie ist das zu verstehen?
Frage: Ist der Kunde nach dem ADR oder GGVSEB dazu verpflichtet, den Fahrzeugführer sowie den Tankwagen nach den oben genannten Punkten zu „kontrollieren“.?
Hintergrund:
Sofern diese „Kontrolle“ nicht gesetzlich vorgesehen, sondern nur eine Interne Vorgabe vom Kunden / Werkschutz ist, so wird dem Kunden ggf. die Zeit für die „Kontrolle“ in Rechnung gestellt.
Firma X liefert im Werkverkehr Flüssiggas (gemäß ADR) mittels Tankwagen an eine Gabelstapler-Tankstelle, jene beim Kunden aufgestellt ist.
Der Kunde hat einen Werkschutz beauftragt, den Fahrzeugführer sowie den Tankwagen auf Befähigung (ADR-Schein) sowie den Zustand des Fahrzeuges sowie das Ausrüstungsmaterial gem. ADR zu überprüfen.
Der Kunde ist nach dem ADR nur Empfänger.
Im § 20 GGVSEB steht: b) „...nach dem Entladen und vor dem Zurückstellen oder vor der Wiederverwendung zu prüfen, dass die ihn betreffenden Vorschriften des ADR/RID/ADN eingehalten worden sind...“ Wie ist das zu verstehen?
Frage: Ist der Kunde nach dem ADR oder GGVSEB dazu verpflichtet, den Fahrzeugführer sowie den Tankwagen nach den oben genannten Punkten zu „kontrollieren“.?
Hintergrund:
Sofern diese „Kontrolle“ nicht gesetzlich vorgesehen, sondern nur eine Interne Vorgabe vom Kunden / Werkschutz ist, so wird dem Kunden ggf. die Zeit für die „Kontrolle“ in Rechnung gestellt.