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LQ ADR 3.4.6

Geschrieben von: Wilhelm Kassing

LQ ADR 3.4.6 - 02.10.2006 07:22

Guten Tag Experten,
mir liegt ein Bußgeldbescheid (350,00 €)vor, in dem einem Fahrzeugführer vorgeworfen wird, kein Beförderungspapier und keinen Feuerlöscher mitgeführt zu haben, weil seine Ladung (720 Kg UN 3264) angeblich nicht den LQ Vorschriften nach ADR 3.4.6 entsprochen haben soll.

Ich hätte gerne dazu Ihre Meinung.

Grüsse aus Wadern

Wilhelm Kassing
Geschrieben von: Bernd Gonschior

Re: LQ ADR 3.4.6 - 02.10.2006 14:05

Hallo Herr Kassing,

da müssen Sie uns schon mehr Informationen geben, u.a. Klassifizierung, Angaben zur Verpackung, Kennzeichnung.

Gruß
Bernd Gonschior
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: LQ ADR 3.4.6 - 02.10.2006 14:17

Guten Tag Herr Gonschior,
genau das ist der Haken; außer der Angabe der UN -Nr. und daß es 96 Kartons mit je 7,5 L gewesen sein sollten,keine weiteren Angaben.
Welcher LQ Wert, welche Verpackungsgruppe wird nicht angegeben.
Meine Frage geht dahin:
Kann man den Fahrer irgendwie dafür verantwortlich machen, wenn möglicherweise der Verpacker gegen die Vorschriften nach ADR 3.4.6 verstossen hat.
Außer dem allgemeinen Hinweis "Gefahrgut in begrenzten Mengen" erhält er doch keine weiteren Informationen!!

W.Kassing
Geschrieben von: Dennis H.

Re: LQ ADR 3.4.6 - 02.10.2006 17:33

Guten Tag

Es wird sich ja noch zurückverfolgen lassen was dort geladen wurde, es wäre bei einem Einspruch jedenfalls ratsam nähere Hintergründe zu wissen, um den Einspruch bei den Verwaltungsbehörden zu Untermauern.

Grüße aus HH
Dennis
Geschrieben von: Rupert

Re: LQ ADR 3.4.6 - 03.10.2006 15:51

mh..eine harte nuss
Es ist mal den Absender bzw. Verpacker die Entscheidung zu überlassen ob er 3.4 ADR in Anspruch nimmt oder nicht.
Wenn es erkenntlich ist dass die Ladung nach 3.4 verpackt worden UND auch nach 3.4 verpackt werden darf dann muss auch nach 3.4 geprüft werden und somit sind weder Papiere noch Feuerlöscher notwendig.

Nach 3.4.6 kann sie nur dann nicht entsprechen wenn es nicht erlaubt ist LQ 0, über 30 kg schwer ist, oder die Innenverpackung zu groß ist.
Das letztere kann nur durch Öffnen festgestellt werden oder aus sonstigen Papieren - aber ohne VG kommt man da auch nicht weiter.
Könnte aber noch sein dass dieses Organ noch mit dem ADR 2003 arbeitet und da ist noch die manchmal die Mengenbegrenzungen mit 4 kg bei LQ22 angegeben.
oder.. oder.. oder...

have a nice day
Rupert
Geschrieben von: Ritchie

Re: LQ ADR 3.4.6 - 04.10.2006 15:41

Hallo,

um welche Verpackungsgruppe handelt es sich?
Sollte es sich um VG I handeln kann man bei einer Kontrolle sehr leicht feststellen, dass hier keine begrenzte Menge vorliegt (LQ 0). Bei VG II (LQ 22) und VG III (LQ 19) sieht es mit 7,5 l auch nicht besonders gut aus.

Gruß
R.
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: LQ ADR 3.4.6 - 05.10.2006 06:31

Guten Morgen,

verraten Sie mir mal, wie man bei einer Kontrolle die Verpackungsgruppe feststellen will, wenn es,wie bei LQ Beförderungen erlaubt ist, keine Gefahrgutbegleitpaiere gibt.

Wem würden Sie, falls wirklich ein Verstoß gegen ADR 3.4.6 vorliegt,einen Bußgeldbescheid schicken??

Dem Fahrzeugführer vorwerfen, er hätte kein Beförderungspapier und keine Ausrüstung mitgeführt???



Es wäre interessant, was die Experten aus dem Gefahrgutüberwachungsbereich dazu meinen.



W. Kassing

Geschrieben von: TDamm

Re: LQ ADR 3.4.6 - 06.10.2006 08:23

Hallo alle miteinander,

ein Ordnungswidrigkeit muss immer im Einzelfall vorwerfbar sein (§ 1 OwiG). So kenne ich durchaus Fälle, wo in den Beförderungspapieren stand, "Gefahrgut nach LQ ...". Allerdings befanden sich tatsächlich keine Versandstücke mit dem LQ - Label auf dem LKW. Einzelne Versandstücke waren, obwohl LQ möglich, mit dem Gefahrenzettel 3 gekennzeichnet. Offensichtlich wollte der Verpacker / Auftraggeber des Absenders aus bestimmten Gründen LQ nicht anwenden. Diese Unzulässigkeit hätte dem Fahrer in meinem Fall beim Beladen auffallen müssen. Der Absender (Beförderungspapier) und ggf. der Auftraggeber des Absenders (Infopflicht) hat natürlich auch ein Problem.

Im übrigen ist bei einer Kontrolle schon die Verpackungsgruppe feststellbar. Zwar nicht sofort, da sie ja (leider) nicht auf der Verpackung stehen muss, jedoch hat der Auftraggeber des Absenders diese Angaben in Form der Sicherheitsdatenblätter parat. Auch die Möglichkeit der Probenentnahme wird wohl zukünftig ein noch größere Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Geschrieben von: Thomas Lutz

Re: LQ ADR 3.4.6 - 06.10.2006 10:01

Sehr geehrter Herr Kassing,

ich möchte Ihre Bedenken hinsichtlich der Feststellbarkeit der Verpackungsgruppe durch folgendes Beispiel noch untermauern.
Nehmen wir ein Gefahrgut mit der UN 3226 lt. Tab.A ADR/RID. Dort wird in Spalte (4) überhaupt keine Verpackungsgruppe mehr angegeben, aber lt. Spalte (7) ist die Beförderung in begrenzten Mengen nach LQ 11 durchaus zulässig.
Was nun, denn auf der Kennzeichnung der Verpackung und auch in den Beförderungspapieren als auch im EG-Sicherheitsdatenblatt würde man ja auch in allen Fällen, wo Mengen befördert werden, die kein LQ 11 zulassen, also eine Beförderung in begrenzten Mengen nicht erlauben und damit den Bestimmungen des ADR/RID unterliegen, daher wiederum zwangsläufig keine Angabe der Verpackungsgruppe finden ?


Gruß aus Pinneberg und schönes Wochenende,

Th. Lutz
Geschrieben von: Rupert

Re: LQ ADR 3.4.6 - 24.10.2006 14:10

Hi!
Es geht noch eine Stufe schlimmer !!!
Was wäre wenn der Karton nur mit LQ gekennzeichnet ist, in diesen Fall lässt sich nicht einmal die UN-Nummer feststellen.
Ein sicherheitsrelevanter Punkt der gegen die LQ-Regelung spricht.

( Bzw. es ist Unsitte geworden einen Karton mit vorgedruckter LQ-Raute "standardmäßig" zu verwenden, habe vor kurzen so ein Paket erhalten ohne irgendein Gefahrgut drinnen)

lg
Rupert
Geschrieben von: Wilhelm Kassing

Re: LQ ADR 3.4.6 - 27.08.2007 09:47

Guten Tag Gefahrgutexperten,
das Verfahren ist nach einem Einspruch bei zuständigen Behörde u.a. mit der Begründung, dass die Einhaltung der LQ Regelung nicht in der Verantwortung des Fahrzeugführers liegt, eingestellt worden.

Grüsse aus Wadern

Wilhelm Kassing
Geschrieben von: TDamm

Re: LQ ADR 3.4.6 - 28.08.2007 19:46

Hallo Herr Kassing,

ist das Ergebnis des Verfahrens gegen den Absender auch bekannt oder hat da keiner ein Verfahren eingeleitet.

Gruß
Thomas Damm
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