Geschrieben von: Gerald
staatl. anerk. Lehrgangsträger nach § 32 1.SprengV - 11.08.2017 10:45
Hallo,
ich bin staatlich anerkannter Lehrgangsträger für einen
Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Zum Verbringen, Empfangen, Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind.“ Fachkunde gemäß § 32 (3) und (4) der 1. Sprengverordnung
und einen
Grundlehrgang „Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme, sowie der Verkehr – ausgenommen das Inverkehrbringen - von Treibladungspulver für Vorderladerschießen, Wiederladen und Böllerschießen“ Fachkunde gemäß § 32 (1) der 1. SprengV.
Die Lehrgänge selbst können Sie als Einzellehrgang oder Kombilehrgang buchen. Bei entsprechender Teilnehmerzahl kann der Lehrgang auch als Inhouse-Schulungen durchführt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.
ich bin staatlich anerkannter Lehrgangsträger für einen
Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang „Zum Verbringen, Empfangen, Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter zur Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind.“ Fachkunde gemäß § 32 (3) und (4) der 1. Sprengverordnung
und einen
Grundlehrgang „Aufbewahren, sowie innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme, sowie der Verkehr – ausgenommen das Inverkehrbringen - von Treibladungspulver für Vorderladerschießen, Wiederladen und Böllerschießen“ Fachkunde gemäß § 32 (1) der 1. SprengV.
Die Lehrgänge selbst können Sie als Einzellehrgang oder Kombilehrgang buchen. Bei entsprechender Teilnehmerzahl kann der Lehrgang auch als Inhouse-Schulungen durchführt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.