Geschrieben von: Claudi
Road Feeder Service - Luftfrachtersatzverkehr - 18.07.2011 12:53
Hallo, mal aus Neugier, weil ich mich das schon so lange frage:
RFS (Road Feeder Service), also Luftfrachtersatzverkehr, bei dem statt Fliegern LKW für Kurzstrecken eingesetzt werden (z. B. jemand bucht Luftfracht ab Köln, Ware wird von Köln per LKW nach FFM getruckt und dann erst in den Flieger verladen), können auch Gefahrgut enthalten. Die LKW haben Flugnummern, fahren aber auf öffentl. Straßen.
Gilt für diese dann statt IATA das ADR? Müsste doch so sein. Natürlich müssen die Sendungen schon IATA/ ICAO TI entsprechen, da der acceptance check der Airline schon erfolgt ist und die Waren noch ins Flugzeug kommen. Aber muss nicht auch das ADR gelten, z. B. für Fahrerunterweisung, Fahrzeugausrüstung, -kennzeichnung etc.?
Wie sieht das in der Praxis aus?
RFS (Road Feeder Service), also Luftfrachtersatzverkehr, bei dem statt Fliegern LKW für Kurzstrecken eingesetzt werden (z. B. jemand bucht Luftfracht ab Köln, Ware wird von Köln per LKW nach FFM getruckt und dann erst in den Flieger verladen), können auch Gefahrgut enthalten. Die LKW haben Flugnummern, fahren aber auf öffentl. Straßen.
Gilt für diese dann statt IATA das ADR? Müsste doch so sein. Natürlich müssen die Sendungen schon IATA/ ICAO TI entsprechen, da der acceptance check der Airline schon erfolgt ist und die Waren noch ins Flugzeug kommen. Aber muss nicht auch das ADR gelten, z. B. für Fahrerunterweisung, Fahrzeugausrüstung, -kennzeichnung etc.?
Wie sieht das in der Praxis aus?