Geschrieben von: cfm-MS
Einstufung von Rohdrogen - 07.12.2011 13:54
Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit der Einstufung von pflanzlichen Rohdrogen (Arzneipflanzen) aus? Speziell geht es mir um die Einstufung von Giftpflanzen.
Fallen bereits diese Pflanzen unter das ADR oder erst die daraus gewonnenen Extrakte.
Ist zum Beispiel: Nux vomica = Brechnuss als Gefahrgut einzustufen?
Bei Nux vomica handelt es sich um eine harte getrocknete Nuss. Die einzige Gefahr beim Verschlucken besteht im Ersticken. Die Magensäure ist zu schwach um Stoffe aus dieser Rohdroge zu extrahieren.
Das aus der Brechnuss extrahierte und gewonnenen Strychnin ist auf alle Fälle ein Gefahrgut.
Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich?
Für Hilfe/Kommentare aller Art bin ich sehr Dankbar.
Schönen Nachmittag noch. Michael
kennt sich jemand mit der Einstufung von pflanzlichen Rohdrogen (Arzneipflanzen) aus? Speziell geht es mir um die Einstufung von Giftpflanzen.
Fallen bereits diese Pflanzen unter das ADR oder erst die daraus gewonnenen Extrakte.
Ist zum Beispiel: Nux vomica = Brechnuss als Gefahrgut einzustufen?
Bei Nux vomica handelt es sich um eine harte getrocknete Nuss. Die einzige Gefahr beim Verschlucken besteht im Ersticken. Die Magensäure ist zu schwach um Stoffe aus dieser Rohdroge zu extrahieren.
Das aus der Brechnuss extrahierte und gewonnenen Strychnin ist auf alle Fälle ein Gefahrgut.
Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich?
Für Hilfe/Kommentare aller Art bin ich sehr Dankbar.
Schönen Nachmittag noch. Michael