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Einstufung von Rohdrogen

Geschrieben von: cfm-MS

Einstufung von Rohdrogen - 07.12.2011 13:54

Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit der Einstufung von pflanzlichen Rohdrogen (Arzneipflanzen) aus? Speziell geht es mir um die Einstufung von Giftpflanzen.
Fallen bereits diese Pflanzen unter das ADR oder erst die daraus gewonnenen Extrakte.
Ist zum Beispiel: Nux vomica = Brechnuss als Gefahrgut einzustufen?
Bei Nux vomica handelt es sich um eine harte getrocknete Nuss. Die einzige Gefahr beim Verschlucken besteht im Ersticken. Die Magensäure ist zu schwach um Stoffe aus dieser Rohdroge zu extrahieren.

Das aus der Brechnuss extrahierte und gewonnenen Strychnin ist auf alle Fälle ein Gefahrgut.

Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich?
Für Hilfe/Kommentare aller Art bin ich sehr Dankbar.

Schönen Nachmittag noch. Michael
Geschrieben von: G. Homann

Re: Einstufung von Rohdrogen - 08.12.2011 10:46

Hallo Michael,

Grundsätzlich definiert das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG § 2), was Gefahrgut ist:

"Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können."

Bei der angesprochenen Brechnuss gehen m.E. "im Zusammenhang mit der Beförderung" keine dieser Gefahren aus.

Da wir uns hier im IATA-Forum befinden, werfe ich mal noch ein Auge auf selbige:

3.6.1.1 Definition:
"Unterklasse 6.1 giftige Stoffe können den Tod, Verletzung oder Gesundheitsschäden verursachen, wenn sie eingenommen oder eingeatmet werden oder mit der Haut in Berührung kommen."

Auch hier sehe ich keinen Anlass für die Einstufung der Brechnuss als Gefahrgut.

Bei anderen Giftpflanzen könnte es allerdings auch zu einer anderen Bewertung kommen (z.B. Tollkirsche, Schierling, Bärenklau, ...).

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: DFK

Re: Einstufung von Rohdrogen - 19.01.2012 14:17

Eine schwierige Frage!
Ich sehe das aber eher anders. Wenn das Gift sozusagen in der Nuß verpackt ist, ändert das nichts daran, dass ein Gift befördert wird. Entscheidend ist wohl eher die Konzentration des Strychnins!
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