Geschrieben von: Claudi
Li-Metall-Batterien UN 3090 CAO - 08.07.2015 07:25
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Es werden Li-Metall-Batterien UN 3090 (also einzeln, ohne Ausrüstung) versendet. Die Verpackung (Packstück) ist derzeit "optimiert" und daher so klein, dass gerade so das Abfertigungskennzeichen (zulässig verkleinert auf das Minimum) drauf passt. Die Batterie selbst ist ziemlich klein und man möchte natürlich ungern unnötig viel Luft verpacken...
Dieser kleine Karton hat auch den Falltest aus 1,2 m.
Nun muss ja auf einzel verpackte Li-Metall-Batterien der CAO-Aufkleber. Dieser Aufkleber darf allerdings nicht verkleinert sein sondern muss 110x120mm groß sein (außer bei Klasse 6.2).
Welche Möglichkeiten der Optimierung der Verpackung sind nun möglich?
In 7.2.6.3 IATA DGR heißt es, dass das CAO-Label auf der selben Oberfläche wie das Gefahrenkennzeichen angebracht sein *muss*.
a) haben wir ja streng genommen gar kein Gefahrenkennzeichen und
b) was ist "die selbe Oberfläche"? Die gleiche Seite? Oder könnte man auch das Abfertigungskennzeichen auf eine Seite des Packstückes kleben und das CAO-Label auf eine andere Fläche (erschwert natürlich die Erkennbarkeit, da nicht alles auf einer Seite/ ggf. nicht auf einen Blick sichtbar)...
Könnte man das CAO-Label mittels eines starken Anhängers am Packstück befestigen oder kann man eine kleine "Schachtel" nicht als "unregelmäßige Form" wie in 7.2.6.1 d) ansehen?
Oder bleibt am Ende nur die Konsequenz, dass man die Schachtel/ das Packstück so vergrößern muss, dass beide Label auf eine Seite passen, man viel Luft im Packstück hat und dies entsprechend auspolstern muss?
Falls sich jemand fragt, wie solche kleinen "Schachteln" verschickt werden: die kommen in Overpacks, je nachdem, wie viele verschickt werden müssen. Durch die kleinen Schachteln/ Packstücke stellt man sicher, dass man die Section II nutzen kann, max. 2 Batterien pro Packstück.
folgendes Problem:
Es werden Li-Metall-Batterien UN 3090 (also einzeln, ohne Ausrüstung) versendet. Die Verpackung (Packstück) ist derzeit "optimiert" und daher so klein, dass gerade so das Abfertigungskennzeichen (zulässig verkleinert auf das Minimum) drauf passt. Die Batterie selbst ist ziemlich klein und man möchte natürlich ungern unnötig viel Luft verpacken...
Dieser kleine Karton hat auch den Falltest aus 1,2 m.
Nun muss ja auf einzel verpackte Li-Metall-Batterien der CAO-Aufkleber. Dieser Aufkleber darf allerdings nicht verkleinert sein sondern muss 110x120mm groß sein (außer bei Klasse 6.2).
Welche Möglichkeiten der Optimierung der Verpackung sind nun möglich?
In 7.2.6.3 IATA DGR heißt es, dass das CAO-Label auf der selben Oberfläche wie das Gefahrenkennzeichen angebracht sein *muss*.
a) haben wir ja streng genommen gar kein Gefahrenkennzeichen und
b) was ist "die selbe Oberfläche"? Die gleiche Seite? Oder könnte man auch das Abfertigungskennzeichen auf eine Seite des Packstückes kleben und das CAO-Label auf eine andere Fläche (erschwert natürlich die Erkennbarkeit, da nicht alles auf einer Seite/ ggf. nicht auf einen Blick sichtbar)...
Könnte man das CAO-Label mittels eines starken Anhängers am Packstück befestigen oder kann man eine kleine "Schachtel" nicht als "unregelmäßige Form" wie in 7.2.6.1 d) ansehen?
Oder bleibt am Ende nur die Konsequenz, dass man die Schachtel/ das Packstück so vergrößern muss, dass beide Label auf eine Seite passen, man viel Luft im Packstück hat und dies entsprechend auspolstern muss?
Falls sich jemand fragt, wie solche kleinen "Schachteln" verschickt werden: die kommen in Overpacks, je nachdem, wie viele verschickt werden müssen. Durch die kleinen Schachteln/ Packstücke stellt man sicher, dass man die Section II nutzen kann, max. 2 Batterien pro Packstück.