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Innenverpackung

Geschrieben von: Anonym

Innenverpackung - 20.04.2004 08:09

Liebe Gefahrgutkollen
Ich habe ein Versandstück (4G) mit 10 L Gesamtgefahrgutmenge (am Karton vermerkt)der 10 IP2 mit je 1 L enthält. Dann ist doch die IP2 mit 1L ausschlaggebend ob ich CAO oder Passagier wählen muß? Oder zählt nur die Gesamtmenge, also 10 L ?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt

Gruß
D.Thomas
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Innenverpackung - 21.04.2004 07:38

Hallo Herr Thomas,
es zählt die Gesamtmenge. Im Luftverkehr wird der Begriff "Packstück" gleichbedeutend mit "Versandstück" verwendet. Meine Aussagen können Sie nachvollziehen, wenn Sie im Anhang A die Begriffserklärungen und in Abschnitt 4 die Nr. 4.1.6.7 - 4.1.6.12 (Erläuterungen zur Gefahrgutliste) nachlesen.
Geschrieben von: Anderl

Re: Innenverpackung - 23.04.2004 07:05

Lieber Herr Thomas,

um welche UN-Nummer und PG handelt es sich? Nicht nur die Gesamtmenge kann darüber entscheiden ob CAO oder nicht. Auch die zulässigen Mengen der Innenverpackungen können für PAC und CAC unterschiedlich sein. Dazu muss man die zutreffenden VV prüfen.

MfG und schönes Wochenende
Josef Anderl
Geschrieben von: AvDeventer

Re: Innenverpackung - 23.04.2004 22:12

Hallo Herr Anderl und Herr Thomas,
das ist ein leuchtendes Beispiel dafür, dass fehlende Info´s oft zu unkorrekten Entscheidungen führen.
Lieber Herr Thomas, wie immer ist es im Bereich von Gefahrgut unglaublich wichtig, dass sie die benötigten Info´s geben, sonst kann Ihnen wirklich keiner helfen.
Gerade im Lutverkehr führt oftmals eine unterlassene oder falsche Info dazu, dass das Packstück beim Check abgelehnt wird.
Also dementsprechend eine Bitte von mir....Lassen Sie uns Luftfrachtkollegen leben:-)....wenn wir alle nötigen Info´s haben.... oder uns ein verunsicherter Versender anruft, helfen wir wirklich SEHR gerne!
Viele Grüße aus NRW
A.v.Deventer
Geschrieben von: Anonym

Re: Innenverpackung - 26.04.2004 15:11

Hallo
z. B. die UN 1760 und 1719
Gruß
D.Thomas
Geschrieben von: Anderl

Re: Innenverpackung - 26.04.2004 15:39

Hallo Herr Thomas,

welche Verpackungsgruppe? Müsste hier 10 Verpackungsvorschriften prüfen.

Sie können es aber auch selbst raus finden. Wenn UN-Nummer und Verpackungsgruppe festgelegt, sehen Sie in der blauen Gefahrgutliste nach, welche Mengen und Verpackungsvorschrift für PAC und CAC erlaubt sind. Wenn von der Menge je Packstück kein Problem entsteht, gehen sie in die entsprechende Verpackungsvorschrift (gelben Seiten) und prüfen ob und welche IPs mit welcher Menge erlaubt sind.

Beispiel UN1760 PGIII
PAC max. Menge Packstück 5 L VV818 --> IP1 (Glas) erlaubt bis max. 2,5 L in zB 4G --> es können 2 IP1 a 2,5 L oder z.B. max. 5 x 1 L IP1 in einen zugelassenen 4G-Karton verpackt werden

CAO max. Menge Packstück 60 L VV820 --> IP1 erlaubt bis max. 5 L --> es können 12 IP1 a 5 L oder z.B. 60 IP1 a 1L in einer zugelassenen Aussenverpackung verpackt werden.
Im Gegensatz zur VV818 sind hier auch Einzelverpackungen wie Fässer z.B. 1A1 erlaubt.

Sie sehen, die Möglichkeiten sind vielfältig. Deshalb muss jeder auch ausreichend geschult sein.
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Innenverpackung - 27.04.2004 07:40

Hallo liebe Kollegen,
nachdem Herr Thomas nun die UN-Nummern genannt hat und bei seiner Ursprungsfrage IP2-Innenverpackungen á 1 l und die Gesamtmenge im 4G-Karton mit 10 l angegeben hat lässt sich auf jeden Fall, unabhängig von der Verpackungsgruppe, eindeutig feststellen, dass diese Menge so verpackt in keinem Fall im Passagierflugzeug befördert werden kann. Sollte UN 1760 sogar als PG I vorliegen, ist so verpackt auch keine Beförderung im Frachtflugzeug möglich.
Somit reduzieren sich die evtl. zu beachtenden Verpackungvorschriften nur noch auf VV 812, 813, 820, 821.
Ich stimme mit Ihnen im übrigen voll überein, dass im Gefahrgutverkehr immer vollständige Informationen erforderlich sind, da ansonsten manchmal nur die halbe Wahrheit zum Vorschein kommt.
Geschrieben von: Anderl

Re: Innenverpackung - 28.04.2004 07:43

Liebe Kollegen,

stimme Herrn Winklhofer voll zu, so wie ursprünglich vorgeschlagen mit 10L in einem Versandstück ist kein Versand per PAC möglich. Wollte nur klarstellen, dass sowohl die IP als auch das gesamte Versandstück zu beachten sind.
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