Geschrieben von: MeistPB
UN 1402 VG II nach China - 22.06.2016 11:59
Hallo,
wir (GmbH) müssen/wollen einmalig einen Messgerätekoffer nach China verschicken. In dem Koffer sind u.a. 20 Glasampullen mit je 7g CALCIUMCARBID enthalten. Weder der Koffer noch die Glasampullen haben eine Gefahrgutzulassung. SDB des Herstellers liegt vor. Transport per Seecontainer soll zunächst vermiedern werden, da dies zu lange dauert... Soweit die Ausgangssituation.
Ich bin Gefahrgutbeauftragter für die Straße (ADR). Bzgl. Luftfracht habe ich keine Ahnung..
Daher benötige ich einige Erstinfos wie man das nun Bewerkstelligen kann.
Gibt es überhaupt einen Weg, einen rechtssicheren Transport durchzuführen, ohne das eine Person unseres Unternehmens entsprechend geschult ist? Z.B. Übergabe an einen Dienstleister mit allen notwendigen Infos. Trägt der Dienstleister dann die volle Verantwortung?
Ich Danke im Voraus für Infos, wie man hier vorgehen könnte!!
wir (GmbH) müssen/wollen einmalig einen Messgerätekoffer nach China verschicken. In dem Koffer sind u.a. 20 Glasampullen mit je 7g CALCIUMCARBID enthalten. Weder der Koffer noch die Glasampullen haben eine Gefahrgutzulassung. SDB des Herstellers liegt vor. Transport per Seecontainer soll zunächst vermiedern werden, da dies zu lange dauert... Soweit die Ausgangssituation.
Ich bin Gefahrgutbeauftragter für die Straße (ADR). Bzgl. Luftfracht habe ich keine Ahnung..
Daher benötige ich einige Erstinfos wie man das nun Bewerkstelligen kann.
Gibt es überhaupt einen Weg, einen rechtssicheren Transport durchzuführen, ohne das eine Person unseres Unternehmens entsprechend geschult ist? Z.B. Übergabe an einen Dienstleister mit allen notwendigen Infos. Trägt der Dienstleister dann die volle Verantwortung?
Ich Danke im Voraus für Infos, wie man hier vorgehen könnte!!