Geschrieben von: Anonym
Shipper's declaration for dangerous goods - 24.06.2004 12:09
Hallo erstmal - schön, das es ein Forum zu diesem Thema gibt. Bitte helft mir!
Ich bin recht frisch als Gefahrgutbeauftragter tätig. Jetzt muß ich eine "Shipper's declaration for dangerous goods" ausfüllen für UN 2790.
Was muß unter subsid. risk und unter Packing Inst. eingetragen werden? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Bitte dringend um HILFE!!
Geschrieben von: Willi_Pape
Re: Shipper's declaration for dangerous goods - 24.06.2004 12:58
Hallo Roland,
unter subsid. risk ist die Nebengefahr einzutragen.
Packing inst. sind die Verpackungsvorschriften.
Die Nebengefahr findest Du in Spalte D der Identifizierung Abschnitt 4 IATA Gefahrgutvorschriften. Die Packing inst. in Spalte G, I oder K.
Bei deinem Stoff kommt es auf die Konzentration an in welcher Verpackungsgruppe der Stoff eingestuft ist und natürlich ob die begrenzten Mengen in Anspruch genommen werden.
Geschrieben von: Gerold Glander
Re: Shipper's declaration for dangerous goods - 24.06.2004 13:00
Hallo Roland.
Also,
Sub risk ist die Nebengefahr (Spalte D der Vorschrift),falls in der Zeile/Spalte eine Ziffer steht, trägst du die in die Shipper´s ein.
Falls da keine Ziffer steht, bleibt das Feld leer.
Bei Pack Inst. trägst du die Nummer der Verpackungsvorschrift ein, die du benutzt (je nachdem die Zahl in Spalte G,I oder K).
Bei begrenzten Mengen musst du das "Y" auch mit eintragen.
Ich hoffe, das hat geholfen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Glander
Geschrieben von: Anonym
Re: Shipper's declaration for dangerous goods - 25.06.2004 08:43
Vielen Dank!
Ich bin Gefahrgutbeauftragter für Straße und Schiene aber nicht für Luftverkehr.
Kennt jemand oder ist jemand Gefahrgutbeauftragter für Luftransporte in Berlin?
Geschrieben von: H.P. Kiefler
Re: Shipper's declaration for dangerous goods - 25.06.2004 10:15
Hallo Roland, wenn du keine Prüfung für IATA hast, darfst du die "Shipper´s declaration for dangerous goods" nicht unterschreiben. Das dürfen nur Personen, die diese Prüfung mit der passenden Kategorie nach den Regeln des LBA bestanden haben. Also entweder Prüfung machen oder einen Externen beauftragen. Ich hoffe dir damit auch weitergeholfen zu haben.
Geschrieben von: Anonym
Re: Shipper's declaration for dangerous goods - 02.07.2004 10:51
Hallo Roland,
kann HPK nur zustimmen. Ohne LBA-anerkannte Prüfung läuft da nichts. Es gibt aber an Flughäfen externe Dienstleister die für viele Euros das Verpacken und die Ausstellung der Shippers übernehmen. Wenn Du öfter was per Luft verschickst lohnt sich ein Kurs für Dich. Veranstalter nennt Dir das LBA oder Deine IHK. Wenn Du im www suchst, wirst Du auch viele finden.
Gruss
Anso
Geschrieben von: Susann Miller
Re: Shipper's declaration for dangerous goods - 06.07.2004 09:11
Geschrieben von: Anonym
Re: Shipper's declaration for dangerous goods - 15.03.2006 08:58
Hallo,
vieleicht etwas spät, aber eine Adresse in Berlin wäre DG Training Services, Herr Richard F Radke. Er ist unter anderem auch Gefahrgutbeauftragter.
Gruß
Martin