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UN 1993 in Geräten

Geschrieben von: Der Schwarzwälder

UN 1993 in Geräten - 17.02.2017 07:51

Hallo Gefahrgutgemeinde,

Ich habe 1 L UN 1993 in einer Pumpe per Luftfracht zu verschicken. Als UN 3363 (Gefahrgut in Geräten)kann ich es nicht verschicken da max. 0,5 L. Gibt es eine andere Möglichkeit diese Sendung korrekt zu deklarieren ?

Danke und Grüße aus dem verregneten Schwarzwald

Peter
Geschrieben von: DJSMP

Re: UN 1993 in Geräten - 17.02.2017 12:21

Beschreibe bitte mal die Pumpe genauer. Rettungsanker könnte nur eine genauere Benennung in der Gefahrgutliste sein.

Ansonsten ist das auf dem korrekten Weg nicht für den Luftverkehr zu gelassen. Wir sind ja kein Amerikaner, der dann die Pumpe als UN 1993 deklariert, um das Verbot zu umgehen. grin

Gegebenenfalls könnte man noch einmal das LBA befragen, ob es da ne Ausnahme für geben kann (Hr. Closhen).
Geschrieben von: Winklhofer

Re: UN 1993 in Geräten - 25.04.2017 13:56

Servus "Der Schwarzwälder",

die Beschreibung dieser Pumpe steht noch aus.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Der Schwarzwälder

Re: UN 1993 in Geräten - 25.04.2017 14:29

Hallo zusammen,

sorry, dass ich mich jetzt erst melde. Wir haben uns zwischenzeitlich mit dem Lieferanten geeinigt, dass die Pumpe zukünftig ohne Flüssigkeit geliefert wird und die Flüssigkeit beigestellt wird.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter
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