Geschrieben von: K-P_Mueller
MS-01 - Abweichende Adresse in DGD und AWB - 08.02.2018 18:56
Hallo zusammen,
nachdem es bei uns in letzter Zeit eher ruhig zuging stehen wir derzeit vor einem Interessanten Problem.
Wir haben eine Ablehnung ins Haus bekommen zu einer Sendung bei der ein externer Verpacker die DGD geschrieben hat.
Dieser ist auf der DGD und folglich auf dem Packstück als Shipper angegeben.
Auf dem AWB ist der eigentliche Shipper eingetragen.
Nach IATA (wenn ich nicht irre) 8.1.6.1 ist es ja auch völlig legitim das die Adressen abweichen.
Nun aber zum eigentlichen Problem.
Die Sendung wurde abgelehnt weil MS-01 der Egypt Air nicht beachtet wurde.
Diese sagt aus, dass die zusätzlich zu der Adresse von Shipper und Consignee auch die Telefonnummer auf dem AWB und dem Packstück angegeben werden muss.
Der externe Verpacker hat verständlicherweise seine Telefonnummer auf DGD und Packstück angegeben.
Auf dem AWB ist entsprechend die Telefonnummer des eigentlichen Shippers angegeben.
So wie sich die Sachlage für mich darlegt, ist es eigentlich völlig legitm das so anzugeben und die Sendung hätte OK gecheckt werden müssen.
Der Checker ist hingegen der Meinung, dass die Adressen und Telefonnummern gleich sein müssen.
Bin da gerade etwas verwirrt, da wir so einen Fall in dieser Form noch nie hatten.
Ist der Checker nun im Recht? Ist die Sendung in Ordnung wie sie ist oder ist die Sachlage in solch einem Fall ganz anders zu bewerten?
Mfg
K-P Müller
nachdem es bei uns in letzter Zeit eher ruhig zuging stehen wir derzeit vor einem Interessanten Problem.
Wir haben eine Ablehnung ins Haus bekommen zu einer Sendung bei der ein externer Verpacker die DGD geschrieben hat.
Dieser ist auf der DGD und folglich auf dem Packstück als Shipper angegeben.
Auf dem AWB ist der eigentliche Shipper eingetragen.
Nach IATA (wenn ich nicht irre) 8.1.6.1 ist es ja auch völlig legitim das die Adressen abweichen.
Nun aber zum eigentlichen Problem.
Die Sendung wurde abgelehnt weil MS-01 der Egypt Air nicht beachtet wurde.
Diese sagt aus, dass die zusätzlich zu der Adresse von Shipper und Consignee auch die Telefonnummer auf dem AWB und dem Packstück angegeben werden muss.
Der externe Verpacker hat verständlicherweise seine Telefonnummer auf DGD und Packstück angegeben.
Auf dem AWB ist entsprechend die Telefonnummer des eigentlichen Shippers angegeben.
So wie sich die Sachlage für mich darlegt, ist es eigentlich völlig legitm das so anzugeben und die Sendung hätte OK gecheckt werden müssen.
Der Checker ist hingegen der Meinung, dass die Adressen und Telefonnummern gleich sein müssen.
Bin da gerade etwas verwirrt, da wir so einen Fall in dieser Form noch nie hatten.
Ist der Checker nun im Recht? Ist die Sendung in Ordnung wie sie ist oder ist die Sachlage in solch einem Fall ganz anders zu bewerten?
Mfg
K-P Müller