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MS-01 - Abweichende Adresse in DGD und AWB

Geschrieben von: K-P_Mueller

MS-01 - Abweichende Adresse in DGD und AWB - 08.02.2018 18:56

Hallo zusammen,

nachdem es bei uns in letzter Zeit eher ruhig zuging stehen wir derzeit vor einem Interessanten Problem.

Wir haben eine Ablehnung ins Haus bekommen zu einer Sendung bei der ein externer Verpacker die DGD geschrieben hat.
Dieser ist auf der DGD und folglich auf dem Packstück als Shipper angegeben.

Auf dem AWB ist der eigentliche Shipper eingetragen.

Nach IATA (wenn ich nicht irre) 8.1.6.1 ist es ja auch völlig legitim das die Adressen abweichen.

Nun aber zum eigentlichen Problem.
Die Sendung wurde abgelehnt weil MS-01 der Egypt Air nicht beachtet wurde.
Diese sagt aus, dass die zusätzlich zu der Adresse von Shipper und Consignee auch die Telefonnummer auf dem AWB und dem Packstück angegeben werden muss.

Der externe Verpacker hat verständlicherweise seine Telefonnummer auf DGD und Packstück angegeben.
Auf dem AWB ist entsprechend die Telefonnummer des eigentlichen Shippers angegeben.

So wie sich die Sachlage für mich darlegt, ist es eigentlich völlig legitm das so anzugeben und die Sendung hätte OK gecheckt werden müssen.
Der Checker ist hingegen der Meinung, dass die Adressen und Telefonnummern gleich sein müssen.

Bin da gerade etwas verwirrt, da wir so einen Fall in dieser Form noch nie hatten.

Ist der Checker nun im Recht? Ist die Sendung in Ordnung wie sie ist oder ist die Sachlage in solch einem Fall ganz anders zu bewerten?

Mfg
K-P Müller
Geschrieben von: M.A.T.

Re: MS-01 - Abweichende Adresse in DGD und AWB - 11.02.2018 17:44

Hallo, hier sollte die eigentlich zuständige Behörde doch Rechtsauskunft geben können, also das LBA. Logischerweise und vom Sinn der Gefahrgut-Regelwerke her sollten bei zulässig verschiedenen Anschriften auch die entsprechenden Kontaktdaten unterschiedlich sein dürfen.

Dies zeigt wieder einmal die Problematik, wenn private Regelwerke durch private Akteure nach Belieben (und kostenpflichtig; ein Schelm, wer Böses dabei denkt) ausgelegt werden können, ohne daß eine formale Prüfinstanz besteht. Die Probleme hätten wir nicht, wären die ICAO-TI mit einer GGVLuft in deutsches Recht überführt, wie es bis Ende 2016 (!) durch den bekannten OLG-Beschluß verlangt ist. Der bisherige und der geschäftsführende Verkehrsminister hat hier nicht geliefert.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: MS-01 - Abweichende Adresse in DGD und AWB - 12.02.2018 11:17

Das LBA wird hier ganz sicher nicht helfen, weil die sich auf die ICAO T.I. berufen. Und die MS-01 ist nun einmal eine IATA-DGR Abweichung. Der Text der MS-01 lässt die Auslegung offen.

Hinzu kommt noch, dass die Airline sicher nicht selbst checkt, sondern ein Abfertigungsdienstleister (der auf Erhöhung Ablehnquote und Geld verdienen aus ist).

Ich will mal so sagen: Wenn man hier 3 Checker befragt, wird man drei verschiedene Antworten bekommen.

Eventuell mal bei der Airline direkt anfragen und dann die (hoffentlich für euch positive) Antwort dem Checker des Dienstleisters unter die Nase halten.
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: MS-01 - Abweichende Adresse in DGD und AWB - 12.02.2018 15:08

Helau und Alaaf,

ich habe als externer Verpacker und Dienstleister gelegentlich selbiges Problem. Da ich mit dem ursprünglichen Absender in der Rgel keinerlei Dienstleistungsvereinbarung habe trete ich in der DGD oder der IMO als Versender auf.
Im günstigsten Fall kann der Spediteur mir im Vorfeld den, bzw. die, in Frage kommenden Carrier nennen so das ich alle Abweichungen der IATA berücksichtigen kann. Im Fall z. B. der MS-01 würde ich dann den Absender zusätzlich als "c/o" eintragen. Nennt der Spediteur mir diese Daten erst nachdem die Sendung meine Obhut verlassen hat... c'est la vie. (Worauf ich den Spediteur allerdings immer im Vorfeld hinweise)

Wie DJSMP schon beschrieben hat sind leider einige Abweichungen ein bisschen Auslegungssache der Checker. Da die Kasse durch eine Ablehnung seitens des Checkers doch recht ordentlich klingelt......
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