Geschrieben von: Hazardous
Abkürzung / Absenderadresse - 02.08.2018 12:52
Guten Tag Gefahrgut-Gemeinde,
wir haben seit eh und je auf unseren Versandlabel bei Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut-Sendungen in der Absenderadresse, Deutschland nur mit DE als Abkürzung vermerkt (DE, PLZ, Ort). Bei Gefahrgut-Sendungen ergänze ich dann auf der Shipper Declaration den Versender noch mit Germany. Ich habe bisher noch nie eine Ablehnung erfahren. Nun hat mich ein Spediteur darauf hingewiesen, dass Abkürzungen in der Adresse nicht erlaubt wären und die Gefahrgut-Sendung einens anderen Kunden deswegen abgelehnt wurde. Ich konnte im IATA allerdings nur die Passage, dass die Adresse vollständig auf dem Versandstück angeben werden soll, finden. Jetzt meine Frage: Gilt die Abkürzung DE als Absenderland nicht als "vollständig"? Wie ist eure Meinung?
Beste Grüsse
Hazardous
wir haben seit eh und je auf unseren Versandlabel bei Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut-Sendungen in der Absenderadresse, Deutschland nur mit DE als Abkürzung vermerkt (DE, PLZ, Ort). Bei Gefahrgut-Sendungen ergänze ich dann auf der Shipper Declaration den Versender noch mit Germany. Ich habe bisher noch nie eine Ablehnung erfahren. Nun hat mich ein Spediteur darauf hingewiesen, dass Abkürzungen in der Adresse nicht erlaubt wären und die Gefahrgut-Sendung einens anderen Kunden deswegen abgelehnt wurde. Ich konnte im IATA allerdings nur die Passage, dass die Adresse vollständig auf dem Versandstück angeben werden soll, finden. Jetzt meine Frage: Gilt die Abkürzung DE als Absenderland nicht als "vollständig"? Wie ist eure Meinung?
Beste Grüsse
Hazardous