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Abkürzung / Absenderadresse

Geschrieben von: Hazardous

Abkürzung / Absenderadresse - 02.08.2018 12:52

Guten Tag Gefahrgut-Gemeinde,

wir haben seit eh und je auf unseren Versandlabel bei Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut-Sendungen in der Absenderadresse, Deutschland nur mit DE als Abkürzung vermerkt (DE, PLZ, Ort). Bei Gefahrgut-Sendungen ergänze ich dann auf der Shipper Declaration den Versender noch mit Germany. Ich habe bisher noch nie eine Ablehnung erfahren. Nun hat mich ein Spediteur darauf hingewiesen, dass Abkürzungen in der Adresse nicht erlaubt wären und die Gefahrgut-Sendung einens anderen Kunden deswegen abgelehnt wurde. Ich konnte im IATA allerdings nur die Passage, dass die Adresse vollständig auf dem Versandstück angeben werden soll, finden. Jetzt meine Frage: Gilt die Abkürzung DE als Absenderland nicht als "vollständig"? Wie ist eure Meinung?

Beste Grüsse

Hazardous
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 02.08.2018 13:18

Tach,

würde aus eigener Erfahrung sagen das Du da bisher einfach mal Glück hattest.
Bei uns in Düsseldorf käme keine Sendung mit der Abkürzung "DE" durch den Check.
Es sei denn es steht zusätzlich "Germany" auf der Markierung.
Die "Amtssprache" in der Luftfracht ist Englisch. Daher wäre wenn überhaupt FRG möglich.
Meinem Kenntnisstand nach ist derzeit die einzige erlaubte Abkürzung für die Staatenbezeichnung "USA"

Sonnige Grüße
Geschrieben von: Hazardous

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 02.08.2018 13:36

Besten Dank, dann hatte ich ja seit Jahren sehr oft und viel Glück!
Geschrieben von: Nico

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 02.08.2018 18:30

Halli Hallo,

Sorry wenn ich hier nochmal einhake, aber die IATA schreibt die vollständige Adresse auf der DGD vor. Nicht abgekürzt und in englischer Sprache. Abgekürzt darf meines Wissen nach nur USA und UAE.
Wenn mit Versandlabel der AWB gemeint wird, dann wird hier unter 8.2.1 nur die Abfertigungsinformationen vorgeschrieben. Also der Satz in der Handling information für Gefahrgutsendungen.
Das prinzipiell alles in der Luftfahrt zumindest auf englisch stattfinden sollte ist klar, aber rein gefahrguttechnisch sollte das doch kein Stoppungsgrund sein?

lg
Nico
Geschrieben von: MMarty

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 03.08.2018 06:48

Hallo -
das sagt die IATA dazu:

What is a "full" address?
While there is no definition of a "full address" in the IATA Dangerous Goods Regulations, we recommend that a full address be an address indicating a physical location that would be acceptable in the post (mail) in that country. This means that abbreviations would be completely acceptable.

Examples of these abbreviations could be USA, UAE, AUS or TX, QC, NSW.

Quelle:
https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/faq.aspx

Cheers aus Berlin!
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 03.08.2018 07:04

Hallo, MMaloney,
das ist ja hochinteressant, sollte man zu jedem Gespräch mit "Checkern" als Ausdruck mitnehmen. Vielen Dank dafür.
Bei ICAO habe ich nichts entsprechendes gefunden.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 03.08.2018 13:05

Originally Posted by M.A.T.
Hallo, MMaloney,
das ist ja hochinteressant, sollte man zu jedem Gespräch mit "Checkern" als Ausdruck mitnehmen. Vielen Dank dafür.
Bei ICAO habe ich nichts entsprechendes gefunden.
Gruß
M.A.T.


Schreibst du mir dann zu den Ergebnissen? grin

Ich sehe das ja im Prinzip auch so. Aber man will ja, dass seine Sendung fliegt. Diskussionen bedeuten immer Zeitverzug und gehen nicht unbedingt immer positiv für den Versender aus. Das ist einfach ein teilweise rechtsfreier Raum. Machen wir uns nichts vor.

Vollständig heisst nach Lesart der Checker mit Länderbezeichnung wie "GERMANY". Wir empfehlen, alles auszuschreiben.

Zudem muss die Adresse des Versenders auf der DGD haarklein mit der auf den Versandstücken übereinstimmen.

Aus der Erfahrung heraus gehen Abkürzungen wie USA, China usw. durch. Aber garantiert ist das nicht.

Geschrieben von: Hazardous

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 03.08.2018 13:06

Danke allen für die Informationen. Ist die Mindestgrösse der Adressen in der Markierung auch im IATA definiert?

Gruß Hazadous
Geschrieben von: DJSMP

Re: Abkürzung / Absenderadresse - 03.08.2018 13:10

Nein.

Für alle Verwendungsmarkierungen außer der UN-Nummer gibt es nur die "SOLLTE"-Vorschrift von 12mm Schrifthöhe in 7.1.4.4.2. Die UN-Nummer MUSS mind. 12 mm hoch sein (siehe 7.1.4.4.1).

Hier hatten wir vor Kurzem die Diskussion.

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