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Zusammengesetzte Verpackungen 4G 4GV

Geschrieben von: BeSaFo

Zusammengesetzte Verpackungen 4G 4GV - 05.11.2018 10:25

Hallo, liebe Forenuser,
wir sind etwas im Unklaren bezüglich des Versands von Flüssigkeiten (UN1263, VGII) in zusammengesetzten Verpackungen im Flugtransport. Es geht darum, dass unser Kartonhersteller aussagt, dass wir in 4G-Kartons zwingend eine geeignete flüssigkeitsdichte Kunststoff - Tüte als „Zwischenverpackung“ benutzen müssen.
Die Kartons sind mit den verwendeten Innenverpackungen getestet, laut Zulassung ist ein Saugmaterial und Polstermaterial nicht vorgeschrieben. Jedoch sind Stegeinsätze aus Karton Teil der vorgeschriebenen Verpackung.
Der Hersteller argumentiert damit, dass bei Beschädigungen der Innenverpackungen mit auslaufender Flüssigkeit ansonsten die Kartons ihre Integrität verlieren können, und auch ggf. das Polstermaterial, das wir aber nicht benutzen, und bezieht sich dabei auf 5.0.2.12.1. Das könnte man nur mit einer flüssigkeitsdichten Kunststofftüte beheben, .
Für 4GV ist es meiner Meinung nach klar, eine Tüte ist in IATA-DGR 6.3.1.2.6 explizit erwähnt. Für 4G Kartons sehe ich keine zwingende Vorschrift für eine flüssigkeitsdichte Tüte.

Für Strasse und See wäre diese Tüte auch nicht erforderlich

Übersehe ich etwas?
Geschrieben von: Nico

Re: Zusammengesetzte Verpackungen 4G 4GV - 05.11.2018 16:51

Hallo Besafo,

In der Va steht dass alle allg. verpackungsvorgaben gem. 5.0.2. eingehalten werden müssen und in der vom Hersteller zitierten 5.0.2..12.1 steht, dass verhindert werden muss, dass die Flüssigkeit die aussenverpackung beeinträchtigen kann. Heißt also für Pappe, dass Material verwendet werden muss, dass die Flüssigkeit absorbiert oder eben verhindert dass der Karton aufgeweicht werden kann. Es muss nicht explizit erwähnt werden wie du das machst, du musst nur sicherstellen dass es erfüllt wird. Das hat auch nichts mit der verpackungszulassung zu tun. Der Karton ist ja nicht für ein spezielles Gefahrgut hergestellt. Reststoffe könne ja auch in den Karton verpackt werden 7nd brauchen dann logischerweise keinen flüssigkeitsschutz.

Wie soll denn die 5.0.2.12.1 eingehalten werden ohne Schutz?

Lg
Nico
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Zusammengesetzte Verpackungen 4G 4GV - 05.11.2018 17:07

Ursprünglich geschrieben von: Nico
Hallo Besafo,

Sehe ich ganz genauso. VA und die allg. Vorgaben müssen erfüllt sein. Der Verweis auf 5.0.2 ist die "zwingende Vorschrift".
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: BeSaFo

Re: Zusammengesetzte Verpackungen 4G 4GV - 07.11.2018 07:18

Vielen Dank für die Einschätzung.

Wir werden das so umsetzen.

Grüße,
Sascha
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