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"Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966

Geschrieben von: Steffi2020

"Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 24.04.2020 10:46

Hallo,

ich bin neu im Forum und brauche Hilfe bei der Frage, wie genau der Versand für "Batterien mit Ausrüstung" (IATA VA966 Teil II) auszusehen hat und wo geanu diese Definition/Beschreibung zu finden ist.

Wir bauen einen Controller für einen Fahrroboter und der wird mit 16 Zellen betrieben, die in den Controller eingelegt werden. Müssen sich die Zellen (einzeln verpackt und gegen Kurzschluss gesichert) für den Versand direkt bei dem Controller in dem Transportkoffer befinden? Oder ist es auch möglich, dass wir die Zellen in dem Versandkarton, in dem wir sie von dem Lieferanten bekommen belassen und bei dem Weiterversand mit dem Transportkoffer zusammen auf einer Palette versenden?

Ich hoffe, ihr werdet aus meiner Beschreibung schlau.
Falls ihr noch Fragen habt, schreibt doch bitte.

Viele Grüße
Steffi
Geschrieben von: M.A.T.

Re: "Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 24.04.2020 14:11

Hallo,
der Begriff wird eingangs der VA 966 erklärt. Ob I oder II anwendbar sind (UN 3481 ist wohl geklärt?) muß im Einzelfall anhand der Anforderungen dort entschieden werden. Wichtig ist die Nenn-Energie. Und dann natürlich die diversen Sonderbestimmungen der Staaten und Operators und ggf. der Spalte M.
Genau kann das ggf. die Nico erklären, die ist dafür die Fachfrau.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: "Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 24.04.2020 14:49

Hallo Steffi,

folgendes für eine Luftfrachtbeförderung nach PI 966 Teil II ist ja wahrscheinlich bekannt:
- Unterweisung gemäß 1.6 IATA
- Auflage der Prüfzusammenfassung (38.3.5 UN Handbuch) zu Euren Batterien, inklusive aller weiteren Anforderungen nach 3.9.2.6.1 IATA
- Lithium-Ionen Zellen/Batterien mit einer Nennleistung von maximal 20 Wh/100 Wh

Das die hier beschriebenen Batterien explizit die bescchriebene Ausrüstung (Controller) mit Strom versorgen hast Du ja aufgeführt. Somit wäre die PI 966 erfüllt.

Auszug PI 966 Part II:
Zusätzliche Anforderungen – Teil II
Die Zellen und/oder Batterien müssen:
•vollständig von Innenverpackungen umschlossen sein und dann in eine starke starre Außenverpackung eingesetzt werden; oder
•vollständig von Innenverpackungen umschlossen sein und dann mit der Ausrüstung in eine starke starre Außenverpackung eingesetzt werden.


Satz 1 heißt das du die Batterien, vorausgesetzt die vom Hersteller verwendete Verpackung entspricht der PI 966, in dieser Verpackunng belassen kannst und diese dann mit der Ausrüstung als eine Sendung in z. B. zwei Versandstücken (1 Karton Batterien und 1 Karton Ausrüstung) in einer Aussenverpackung zusammenfassen.
Es ist tatsächlich nicht erforderlich die Batterien im Koffer der Ausrüstung zu verpacken. Beide Komponenten müssen nur definiv zusammengehören.
Hintergrund ist wohl das die ein oder andere "Ausrüstung" so groß oder schwer ist das der Falltest des fertigen Versandstücks zum Scheitern verurteilt wäre.

Schönes Wochenende

Gruß
Markus
Geschrieben von: Nico

Re: "Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 24.04.2020 14:57

Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer

Satz 1 heißt das du die Batterien, vorausgesetzt die vom Hersteller verwendete Verpackung entspricht der PI 966, in dieser Verpackunng belassen kannst und diese dann mit der Ausrüstung als eine Sendung in z. B. zwei Versandstücken (1 Karton Batterien und 1 Karton Ausrüstung) in einer Aussenverpackung zusammenfassen.
Es ist tatsächlich nicht erforderlich die Batterien im Koffer der Ausrüstung zu verpacken. Beide Komponenten müssen nur definiv zusammengehören.
Hintergrund ist wohl das die ein oder andere "Ausrüstung" so groß oder schwer ist das der Falltest des fertigen Versandstücks zum Scheitern verurteilt wäre.


Hallo!

Markus hat hier ja schon sehr ausführlich geantwortet.

Ich würde hier noch gern zusätzlich anführen, dass eine Palette auf die der Koffer und die Verpackung mit den Batterien foliert und fixiert werden, nicht als Außenverpackung anzusehen ist. Also der Koffer muss schon zusammen mit den Batterien in eine gemeinsame Außenverpackung.
Außerdem ist es vermutich auch noch sehr wichtig zu wissen wie die Batterien vom Hersteller deklariert wurden? Denn wenn die Originalverpackung genutzt wird, dann befindet sich ja darauf eine Markierung / Kennzeichnung. Durch das Hinzufügen von Ausrüstung ändert sich aber die UN-Nummer und die vorhandene Markierung / Kennzeichnung ist vermutlich nicht mehr zutreffend.

Grüße aus Wien
Nico
Geschrieben von: Steffi2020

Re: "Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 24.04.2020 15:39

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!

Wenn ich richtig verstanden habe, müsste es also korrekt sein, wenn ich die sicher verpackten Batterien in den Controllerkoffer beilegen kann. Der Controllerkoffer ist dann die starre Außenverpackung, die die Fallhöhe wohl überstehen kann.
Dann muss auf den Controllerkoffer die entsprechende Kennzeichnung und auf die Umverpackung (Folie) auch.

Falls sich weitere Fragen bei mir ergeben oder auch neue, stelle ich sie gerne wieder hier ein.

Vielen Dank erstmal & bleibt gesund!
Steffi
Geschrieben von: DJSMP

Re: "Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 27.04.2020 09:05

Ursprünglich geschrieben von: Steffi2020
Der Controllerkoffer ist dann die starre Außenverpackung, die die Fallhöhe wohl überstehen kann.
Steffi


Bitte den 1,20 Falltest wirklich durchführen (lassen) und auch protokollieren (lassen)!
Geschrieben von: Steffi2020

Re: "Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 28.04.2020 08:40

Satz 1 heißt das du die Batterien, vorausgesetzt die vom Hersteller verwendete Verpackung entspricht der PI 966, in dieser Verpackunng belassen kannst und diese dann mit der Ausrüstung als eine Sendung in z. B. zwei Versandstücken (1 Karton Batterien und 1 Karton Ausrüstung) in einer Aussenverpackung zusammenfassen.

Das heißt, dass der beide Kartons nochmal mit einer Aussenverpackung (Karton) verpackt werden müssen.
Die Strechfolie ist hier dann nur Umverpackung und nicht als Aussenverpackung zu sehen, habe ich das richtig verstanden?
Gruß
Steffi
Geschrieben von: Nico

Re: "Batterien mit Ausrüstung" - IATA VA966 - 28.04.2020 08:59

Ursprünglich geschrieben von: Steffi2020


Das heißt, dass der beide Kartons nochmal mit einer Aussenverpackung (Karton) verpackt werden müssen.
Die Strechfolie ist hier dann nur Umverpackung und nicht als Aussenverpackung zu sehen, habe ich das richtig verstanden?
Gruß
Steffi


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