Geschrieben von: Der Schwarzwälder
IATA SP A 70 und diverse PI - 27.01.2021 06:58
Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,
die SP A 70 schreibt unter Punkt 4 vor, dass das Kraftstoffsystem vollständig entleert sein muss und unter Punkt 3 wird ein Nachweis eines Spül- und Reinigungsvorgangs gefordert. Wie passt das zu diversen PI (378, 950, 951), in denen es heißt "a) …. Kraftstoff verbleibt, darf dieser ein Viertel der Tankkapazität nicht überschreiten."
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter
die SP A 70 schreibt unter Punkt 4 vor, dass das Kraftstoffsystem vollständig entleert sein muss und unter Punkt 3 wird ein Nachweis eines Spül- und Reinigungsvorgangs gefordert. Wie passt das zu diversen PI (378, 950, 951), in denen es heißt "a) …. Kraftstoff verbleibt, darf dieser ein Viertel der Tankkapazität nicht überschreiten."
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter