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IATA SP A 70 und diverse PI

Geschrieben von: Der Schwarzwälder

IATA SP A 70 und diverse PI - 27.01.2021 06:58

Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,

die SP A 70 schreibt unter Punkt 4 vor, dass das Kraftstoffsystem vollständig entleert sein muss und unter Punkt 3 wird ein Nachweis eines Spül- und Reinigungsvorgangs gefordert. Wie passt das zu diversen PI (378, 950, 951), in denen es heißt "a) …. Kraftstoff verbleibt, darf dieser ein Viertel der Tankkapazität nicht überschreiten."

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: IATA SP A 70 und diverse PI - 27.01.2021 09:02

Moin Schwarzwälder,

da hast du den Einleitungssatz der A70 wohl überlesen. ;-)

Verbleibt Kraftstoff, wie z. B. PI 378, mit maximal einem Viertel der Tankkapazität im System Unterliegen Dein Motor, Gerät/e, usw. allen anwendbaren Vorschriften der IATA-DGR. Also Gefahrgut.

Erfüllst Du die Angaben der A70 - kein Gefahrgut.

A70 Verbrennungsmotoren oder Brennstoffzellen-Motoren oder Verbrennungsmaschinen, die entweder separat versendet werden oder in ein Fahrzeug, eine Maschine oder ein anderes Gerät eingebaut sind, und die keine Batterien oder andere gefährliche Güter enthalten, unterliegen nicht diesen Vorschriften, wenn sie als Fracht oder im Gepäck (siehe 2.3.5.12) befördert werden vorausgesetzt, dass:... (a) alle Angaben

Have a nice day

Gruß
Markus
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