Geschrieben von: Markus Lehmann
UN 1170 / Sonderbestimmung A58 - 07.06.2021 19:46
Guten Abend zusammen,
aktuell habe Ich eine Fall auf den Tisch wo ich ehrlich gesagt momentan ein Brett vorm Kopf habe.
Vielleicht könnt ihr es ja weg nehmen... :-D
Wir sollen eine 50ml Messflüssigkeit nach Süd Afrika exportieren.
Die Messflüssigkeit ist in einer kleiner Flasche abgefüllt.
Verschlossen und Dicht so dass keine Flüssigkeit austreten kann.
Die Messflüssigkeit ist nach UN1170 eingestuft.
Ich habe mir das Sicherheitsdatenblatt einholen lassen und bin auf nachfolgenden Satz gestoßen der mich grad ein wenig alt aussehen lässt.
UN1170 ethly alcohol solution (ethanol content <25%) Flammable liq n.o.s.
Damit fing die Arbeit an.... IATA DG Wälzer raus geholt, schau mir alles an und hätte brechen können... und dann bin ich auf die Sonderbestimmung A58 gekommen. :
"Gemäß UN:1170 -> A58 , ist der Wortlaut: „ Eine Wässerige Lösung mit nicht mehr als 24 Vol.-% Alkohol unterliegt nicht diesen Vorschriften ( ist kein Gefahrgut )."
***
In der Messflüssigkeit ist nicht mehr als 25% Alkohol enthalten.
SP 58: „ Eine Wässerige Lösung mit nicht mehr als 24 Vol.-% Alkohol
Meine Antwort dazu ist: Wir können die SP nicht nutzen da wir weniger als 25% Alkohol enthalten haben aber mehr als 24Vol.-% Alkohol?!
Sorry, ich merke selber ich muss sicherer werden, stehe selbst bisschen noch am Anfang deshalb versuche ich hier ein bisschen Hilfestellung zu bekommen.
Vielen lieben Dank!
Liebe grüße
aktuell habe Ich eine Fall auf den Tisch wo ich ehrlich gesagt momentan ein Brett vorm Kopf habe.
Vielleicht könnt ihr es ja weg nehmen... :-D
Wir sollen eine 50ml Messflüssigkeit nach Süd Afrika exportieren.
Die Messflüssigkeit ist in einer kleiner Flasche abgefüllt.
Verschlossen und Dicht so dass keine Flüssigkeit austreten kann.
Die Messflüssigkeit ist nach UN1170 eingestuft.
Ich habe mir das Sicherheitsdatenblatt einholen lassen und bin auf nachfolgenden Satz gestoßen der mich grad ein wenig alt aussehen lässt.
UN1170 ethly alcohol solution (ethanol content <25%) Flammable liq n.o.s.
Damit fing die Arbeit an.... IATA DG Wälzer raus geholt, schau mir alles an und hätte brechen können... und dann bin ich auf die Sonderbestimmung A58 gekommen. :
"Gemäß UN:1170 -> A58 , ist der Wortlaut: „ Eine Wässerige Lösung mit nicht mehr als 24 Vol.-% Alkohol unterliegt nicht diesen Vorschriften ( ist kein Gefahrgut )."
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In der Messflüssigkeit ist nicht mehr als 25% Alkohol enthalten.
SP 58: „ Eine Wässerige Lösung mit nicht mehr als 24 Vol.-% Alkohol
Meine Antwort dazu ist: Wir können die SP nicht nutzen da wir weniger als 25% Alkohol enthalten haben aber mehr als 24Vol.-% Alkohol?!
Sorry, ich merke selber ich muss sicherer werden, stehe selbst bisschen noch am Anfang deshalb versuche ich hier ein bisschen Hilfestellung zu bekommen.
Vielen lieben Dank!
Liebe grüße