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Unterschrift nach Namensänderung ?

Geschrieben von: Angelina

Unterschrift nach Namensänderung ? - 16.09.2021 05:37

Hallo zusammen,
ich bin mir da gerade nicht sicher aber wie muß/soll man nach einer Namensänderung die Gefahrgutpapiere unterschreiben da in den Prüfungsunterlagen/Behörden ja der alte Name notiert ist ?
Ich denke mal das ist irgendwie auch eine blöde Frage smile aber bin mir gerade etwas unsicher sick

Gruß
Angelina
Geschrieben von: Fuxsism

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? - 16.09.2021 08:26

Hallo Angelina,

also du meinst nach so etwas wie einer Hochzeit?
Wird denn dann den Behörden nicht auch ehh die Namensänderung mitgeteilt? Also das die offiziellen Stellen auch Bescheid wissen?

Da würde ich eher zu einer Unterschrift mit dem neuen Namen tendieren...

LG
Geschrieben von: DJSMP

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? - 16.09.2021 08:38

Hallo Angelina,

Glückwunsch und alles Gute!

Unterschrift auf jeden Fall mit dem neuen Namen.

Sollten irgend jemand (z.B. das LBA) bis zur nächsten Wiederholungsschulung mal die Schulungsnachweise sehen wollen, lässt sich das ja belegen. Bei der nächsten Schulung gibt es ja dann einen Schulungsnachweis mit neuen Namen.
Geschrieben von: Angelina

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? - 16.09.2021 09:56

Hallo DJSMP und Fuxsism,
ja genau ...eine Hochzeit cool
OK... Danke für Eure Info,
war mir eben nicht so sicher weil das mit dem neuen Ausweis noch ein weilchen dauert eek
und selbst unser Personalbüro auch noch nicht alles geändert hat confused
Dann ab sofort der neue Name... smile
Und geändert bei dem LBA wird es dann aufjedenfall im November, da muß ich ja wieder zur Schulung wink

Daaa...nke
Gruß

Angelina
Geschrieben von: DJSMP

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? - 17.09.2021 08:14

Das LBA sieht deinen Namen nur, wenn du einen Online-Kurs besuchst.

Ansonsten werden die Schulungsnachweise maximal bei einem konkreten Problem/Verdacht eingesehen. Mach dir da mal keine Gedanken!
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