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Radioaktives Material

Geschrieben von: Fuxsism

Radioaktives Material - 04.01.2022 13:03

Hallo und ein frohes neues Jahr...

ein Kunde von uns möchte gerne ein Paket mit radioaktivem Material versenden.
Da ich da so gut wie NIE mit konfrontiert bin, bin ich da ehrlich gesagt auch etwas unsicher.

Es handelt sich wohl um CS-137 mit einer Aktivität von 9,5 KBq (Kilo Becquerei).
In der Tabelle 10.3.A gäbe es nun ja die Möglichkeit dies als exempt consignment einzustufen.
Würde dies dann eine Freistellung von den Vorschriften bedeuten?
Und müsste in diesem Fall noch etwas beachtet werden?

Würde mich über rasche Hilfe sehr freuen...
LG
Geschrieben von: Fuxsism

Re: Radioaktives Material - 04.01.2022 16:53

noch keiner eine Idee?
Würde mich da wirklich über etwas Anregung freuen...

LG
Geschrieben von: Claudi

Re: Radioaktives Material - 05.01.2022 08:29

Wenn die Aktivität für die Sendung unter dem Wert in der letzten Spalte der Tabelle ist (oder die Aktivitätskonzentration für den Stoff), handelt es sich nicht um ein Gefahrgut der Klasse 7 (einen der beiden Werte zu unterschreiten reicht aus) - siehe 10.3.1.

Nachgerechnet für deine Sendung hab ich das jetzt nicht.

Aufpassen bei der Klasse 7 mit den Einheiten (Bequerel, Kilobequerel, Mega, Giga...) und den 10er-Potenzen, da vertut man sich schnell um eine 10er-Potenz und liegt daneben.
Geschrieben von: Fuxsism

Re: Radioaktives Material - 05.01.2022 08:47

Hey Claudi,

vielen Dank für deine Antwort.
Also der Grenzwert in der letzten Spalte beträgt 1 x 10 hoch 4 b... das wären doch gleich 10000 Bequerel.
Die Aktivität des Stoffes liegt bei 9,5 KBq... das wären doch dann 9500 Bequerel.
Also wäre hier doch die Aktivität unter dem Grenzwert... also kein Gefahrgut der Klasse 7.
Richtig?

Dann muss in diesem Falle überhaupt nichts beachtet werden?
Also ganz normaler non DGR Versand?
LG
Geschrieben von: Claudi

Re: Radioaktives Material - 05.01.2022 09:54

Jupp, der Grenzwert für Cs-137 ist 10.000 Bq, wenn die Sendung nur 9.500 Bq hat (und die Werte jemand gemessen hat, der weiß, wie das geht - Strahlenschutzpersonal), dann ist die Sendung kein Gefahrgut der Klasse 7, nix zu beachten - quasi wie eine Flüssigkeit mit einem Flammpunkt von 61°C (ja ok, da gibt es noch combustible liquids in den USA, ist nur ein Beispiel).

Messen bedeutet übrigens mehr als dass jemand einfach ein Messgerät dranhält - ich selbst bin dazu z. B. nicht fähig. Ist natürlich Verantwortung des Shippers, wenn der diese Werte angibt, ist die Antwort: kein Gefahrgut der Klasse 7.
Geschrieben von: Fuxsism

Re: Radioaktives Material - 05.01.2022 10:17

Hey Claudi,

perfekt... vielen Dank für deine Hilfe.
Zu der Messung selbt kann ich natürlich auch nichts sagen... da kann ich auch nur mit den Werten arbeiten die ich bekommen habe.
Ich gehe aber mal davon aus, dass diese schon sachkundig ermittelt worden sind.

Also kein Gefahrgut... is ehh besser bei radioaktiv!!
LG
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