Geschrieben von: Claudi
apple AirTags (Tracker) im Gepäck - 09.10.2022 09:03
Hallo zusammen,
in Teilen der Tech-Community gibt es grad anscheinend etwas "Verwunderung" darüber, ob bzw. dass apple AirTags im Gepäck verboten seien bzw. dass das je nach Airline unterschiedlich behandelt wird.
https://www.heise.de/news/AirTags-im-Gepaeck-eigentlich-verboten-7249241.html
https://www.rnd.de/reise/koffertrac...verboten-WUBHVAIJ2BGANPYAQCAEB3SYMQ.html
https://t3n.de/news/airtags-flugzeug-lufthansa-verbot-1504115/
Zur Erklärung: AirTags sind kleine Geräte (kleine runde "Scheibe"), mit einer auswechselbaren CR-Lithium-Metall-Knopfzelle betrieben, die über low energy bluetooth und noch auf eine andere Weise ihre Position mitteilen. Leute machen die z. B. ans Fahrrad oder packen sie ins Gepäck, falls der Koffer verloren geht.
Über die "Funkerei" des Gerätes während des Flugs will ich gar nicht reden - damit kenne ich mich nicht aus, das stört ggf. auch Flugzeug, Funk, keine Ahnung. Aber gefahrgutrechtlich verstehe ich die Artikel oder die angeblich unklare Lage nicht. Die rechtliche Lage ist doch völlig klar.
Ein AirTag ist ein tragbares elektronisches Gerät mit Li-Batterie (PED, < 2 g). Ja, ganz sicher sind die Knopfzellen UN38.3-konform. In der Tabelle 2.3A IATA DGR steht nun eindeutig drin: im aufgegebenen Gepäck müssen die PED komplett ausgeschaltet sein. AirTags kann man nicht ausschalten, man kann nur die Batterie rausnehmen. Dann wären sie nutzlos und natürlich muss die lose Batterie dann ins Handgepäck, aber aktiv darf sowas nicht ins aufgegebene Gepäck.
Tabelle 2.3A unterscheidet aktuell nicht nach Knopfzellen oder größer bzw. nach Gepäcktrackern, die aktiv bleiben müssen und anderen PED. Zudem: alles, was nicht ausdrücklich in der Tabelle genannt und erlaubt ist, ist verboten.
Was mich erstaunt: warum kommunizieren die Airlines das nicht so? Wissen die das nicht oder wollen sie nicht die Spielverderber sein? Warum gibt es Airlines, die die Mitnahme anscheinend erlauben bzw. die Dinger ignorieren? Vielleicht müssten hier die Behörden (also in D das LBA) ein klares Statement abgeben, damit klar wird, dass ein Verbot nicht Willkür oder Übervorsicht der Airlines ist, sondern geltendes internationales Recht bzw. Regeln der IATA.
Wenn es gewollt ist, dass solche Anwendungen zukünftig zugelassen sein sollen, kann das ja über ICAO/ IATA erlaubt werden.
Dass im Tech-Bereich das Wissen um und das Verständnis für Gefahrgutvorschriften bisweilen dürftig ist - das ist wohl so.
Ob UN38.3-konforme Knopfzellen im Gerät Koffer jetzt gefährlich sind oder nicht - will ich nicht beurteilen - aber die Rechtslage ist aktuell doch eindeutig - oder?
Anmerkung: es geht nicht um smart luggage - sondern um Geräte, die man in jede Tasche, Koffer etc. packen kann. Aber auch die Regelungen zu smart luggage sind ja ziemlich klar. Max. 0,3g LiMetall erlaubt aber nur, wenn im Koffer verbaut und nicht entnehmbar. Wenn entnehmbar, dann muss die Batterie raus und ins Handgepäck.
in Teilen der Tech-Community gibt es grad anscheinend etwas "Verwunderung" darüber, ob bzw. dass apple AirTags im Gepäck verboten seien bzw. dass das je nach Airline unterschiedlich behandelt wird.
https:/
https://www.rnd.de/reise/koffertrac...
https:/
Zur Erklärung: AirTags sind kleine Geräte (kleine runde "Scheibe"), mit einer auswechselbaren CR-Lithium-Metall-Knopfzelle betrieben, die über low energy bluetooth und noch auf eine andere Weise ihre Position mitteilen. Leute machen die z. B. ans Fahrrad oder packen sie ins Gepäck, falls der Koffer verloren geht.
Über die "Funkerei" des Gerätes während des Flugs will ich gar nicht reden - damit kenne ich mich nicht aus, das stört ggf. auch Flugzeug, Funk, keine Ahnung. Aber gefahrgutrechtlich verstehe ich die Artikel oder die angeblich unklare Lage nicht. Die rechtliche Lage ist doch völlig klar.
Ein AirTag ist ein tragbares elektronisches Gerät mit Li-Batterie (PED, < 2 g). Ja, ganz sicher sind die Knopfzellen UN38.3-konform. In der Tabelle 2.3A IATA DGR steht nun eindeutig drin: im aufgegebenen Gepäck müssen die PED komplett ausgeschaltet sein. AirTags kann man nicht ausschalten, man kann nur die Batterie rausnehmen. Dann wären sie nutzlos und natürlich muss die lose Batterie dann ins Handgepäck, aber aktiv darf sowas nicht ins aufgegebene Gepäck.
Tabelle 2.3A unterscheidet aktuell nicht nach Knopfzellen oder größer bzw. nach Gepäcktrackern, die aktiv bleiben müssen und anderen PED. Zudem: alles, was nicht ausdrücklich in der Tabelle genannt und erlaubt ist, ist verboten.
Was mich erstaunt: warum kommunizieren die Airlines das nicht so? Wissen die das nicht oder wollen sie nicht die Spielverderber sein? Warum gibt es Airlines, die die Mitnahme anscheinend erlauben bzw. die Dinger ignorieren? Vielleicht müssten hier die Behörden (also in D das LBA) ein klares Statement abgeben, damit klar wird, dass ein Verbot nicht Willkür oder Übervorsicht der Airlines ist, sondern geltendes internationales Recht bzw. Regeln der IATA.
Wenn es gewollt ist, dass solche Anwendungen zukünftig zugelassen sein sollen, kann das ja über ICAO/ IATA erlaubt werden.
Dass im Tech-Bereich das Wissen um und das Verständnis für Gefahrgutvorschriften bisweilen dürftig ist - das ist wohl so.
Ob UN38.3-konforme Knopfzellen im Gerät Koffer jetzt gefährlich sind oder nicht - will ich nicht beurteilen - aber die Rechtslage ist aktuell doch eindeutig - oder?
Anmerkung: es geht nicht um smart luggage - sondern um Geräte, die man in jede Tasche, Koffer etc. packen kann. Aber auch die Regelungen zu smart luggage sind ja ziemlich klar. Max. 0,3g LiMetall erlaubt aber nur, wenn im Koffer verbaut und nicht entnehmbar. Wenn entnehmbar, dann muss die Batterie raus und ins Handgepäck.