Geschrieben von: S.Schumacher
Belabelung - 15.11.2006 10:50
Hallo Gefahrgut-Experten,
für einen Kunden haben wir ein Gefahrgut (Kl. 9, UN 3082) für den Luftversand verpackt.
Die Bezettelung wurde durch den Kunden vorgegeben bzw. beigestellt.
Auf einem großen Etikett wurden Versender, Empfänger, UN-Nr., Richtiger techn. Name, Zielflughafen und netto-Menge verewigt.
Soweit so gut.
Als Gefahrzettel wurde Label 9 und ein ADR-LQ-Label mit UN-Nr. 3082 aufgeklebt.
Das kann ja meiner Meinung nach nicht richtig sein.
Entweder hat man begrenzte Menge und nimmt die Erleichterungen in Anspruch oder man hat keine begrenzte Menge und behandelt das Ganze als normales Gefahrgut.
Nach Rücksprache mit unserem Kunden erklärte dieser, das dass die vorgeschriebene Kennzeichnung nach DGR sei und das immer so gemacht werden würde.
Meiner Meinung nach faktisch falsch, zumal die UN-Nr. bereits auf dem großen Versand-Etikett auftaucht und somit eigentlich nicht nochmals augeklebt werden müsste.
Für den Vorlauf über die Straße besteht aber auf jeden Fall eine Doppelkennzeichnung.
Wie ist Eure Meinung?
Zur Besseren Vorstellung ist ein Bild als Anlage beigefügt.
PS. Der Karton wurde noch umetikettiert, so das Etikett und Gefahrzettel auf einer Seite sind.
mfG
S.Schumacher

für einen Kunden haben wir ein Gefahrgut (Kl. 9, UN 3082) für den Luftversand verpackt.
Die Bezettelung wurde durch den Kunden vorgegeben bzw. beigestellt.
Auf einem großen Etikett wurden Versender, Empfänger, UN-Nr., Richtiger techn. Name, Zielflughafen und netto-Menge verewigt.
Soweit so gut.
Als Gefahrzettel wurde Label 9 und ein ADR-LQ-Label mit UN-Nr. 3082 aufgeklebt.
Das kann ja meiner Meinung nach nicht richtig sein.
Entweder hat man begrenzte Menge und nimmt die Erleichterungen in Anspruch oder man hat keine begrenzte Menge und behandelt das Ganze als normales Gefahrgut.
Nach Rücksprache mit unserem Kunden erklärte dieser, das dass die vorgeschriebene Kennzeichnung nach DGR sei und das immer so gemacht werden würde.
Meiner Meinung nach faktisch falsch, zumal die UN-Nr. bereits auf dem großen Versand-Etikett auftaucht und somit eigentlich nicht nochmals augeklebt werden müsste.
Für den Vorlauf über die Straße besteht aber auf jeden Fall eine Doppelkennzeichnung.
Wie ist Eure Meinung?
Zur Besseren Vorstellung ist ein Bild als Anlage beigefügt.
PS. Der Karton wurde noch umetikettiert, so das Etikett und Gefahrzettel auf einer Seite sind.
mfG
S.Schumacher
