Gefahrgut-Foren.de
Thema drucken
Außendienstmitarbeiter und Gefahrgut #20044 06.03.2015 10:11
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 4
G
Georg Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
G
Registriert: Feb 2012
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

vieleicht könnt ihr mir helfen.
Ich muß/soll unsere Außendienstmitarbeiter Schulen im zusammenhang mit Gefahrgut. Wir stellen Holzlacke her, UN 1263 Farbe und Farbzubeöstoffe.
Sie fahren öftersmal Kleinstmegen von einem Markt zum anderen oder auch mal ins Werk zurück.
Zählen die Aussendienstmitarbeiter als Handwerker oder als was ?
Und wo finde etwas genaueres darüber.

Ich danke euch jetz schon im Vorraus.

Georg

Re: Außendienstmitarbeiter und Gefahrgut [Re: Georg] #20045 06.03.2015 10:42
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo Georg,

hier könnte die VCI-Leitlinie zur Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi weiterhelfen. Da gibt's vermutlich auch bald eine Aktualisierung für ADR 2015.

Bei der BG RCI kannst Du außerdem noch das Merkblatt A 014: Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern abrufen.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 06.03.2015 17:29.
Re: Außendienstmitarbeiter und Gefahrgut [Re: King_Louie_21] #20046 11.03.2015 15:00
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Wobei eben die zentrale Frage ist, ob Außendienstler unter die "Handwerkerregel" in 1.1.3.1. c) ADR fallen. Nun gibt es ja verschiedene Tätigkeiten, die ein Außendienstler verüben kann.

Manche sind als Verkäufer tätig und präsentieren ihr Produkt beim Kunden und führen dieses deshalb mit. Die genannten Beispiele "Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten" passen für diesne Fall nicht so richtig. Dennoch meine ich, dass es "in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit" passiert. Er präsentiert sein Produkt und führt es deshalb mit. Aber es bleibt ein dickes Fragezeichen.

Das von Georg geschilderte Beispiel mit "Transferleistungen" durch den Außendienstmitarbeiter betrachte ich kritisch, weil die Handwerkerregel nicht zur internen oder externen Versorgung des Unternehmens angewendet werden darf. Die Schilderung erscheint mir doch eher nach dem Motto: Nimm das mal gleich mit zum anderen Markt, ich will nicht extra ein Auto schicken. Und so ist die Handwerkerregel nicht gedacht! Hier bietet sich vielleicht an, für Kleingebinde eine "LQ-Kiste" einzurichten, in die das kleine Gedöns, was LQ-fähig ist, rein kommt. Einzelverpackungen und Behälter über den LQ-Mengen bekomme ich korrekt gekennzeichnet vielleicht über Ausnahme 18, Ziffer (2) GGAV (wenn keine Übergabe an Dritte erfolgt) ohne Beförderungspapier gefahren, so dass ich eigentlich auch ohne größeren Aufwand mit LQ und Ausnahme 18 zwischen den Märkten hin und her komme.

Bei allen genannten Beförderungen gelten natürlich die Ladungssicherungsvorschriften und die anderen allgemeinen Dinge (Deckel fest zu usw.).

Da ich das mit den Außendienstlern auch bei einigen Kunden habe und für mich noch nicht abschließend klären konnte, bin ich auf weitere Meinungen gespannt. Ich erschlage sowas bisher wie gesagt nicht über die Handwerkerregelung sondern nutze eine ordentlich gepackte LQ Kiste oder die Beförderung im Regelversand ohne Beförderungspapier nach Ausnahme 18 GGAV.

Re: Außendienstmitarbeiter und Gefahrgut [Re: DJSMP] #20047 11.03.2015 15:06
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Das ganze steht bei mir demnächst ebenfalls an.
Allerdings haben hier die Vertreter sogar einen kleinen Vorrat zu Hause <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Werde das auch nach Möglichkeit alles über LQ abwickeln, da für mich die Handwerkerregelung ebenfalls nicht greift. Zusätzlich werden damit auch Kleinstlieferungen an die Kunden vorgenommen.

Für mich bleibt dadurch mMn nur LQ oder 1.1.3.6 mit Bef.-Papier

Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 11.03.2015 15:06.
Re: Außendienstmitarbeiter und Gefahrgut [Re: Stefan82] #20048 11.03.2015 16:02
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Wie gesagt: Wenn man nur im deutschen Raum agiert, könnte noch die Beförderung ohne Beförderungspapier nach Ausnahme 18 (2) GGAV interessant sein.

Die Handwerkerregel ist nach meiner Auffassung wirklich nur für den Malermeister Klecks gedacht, der ne Wand anstreicht und dafür nen Eimer Farbe mit hat. Oder den Bauarbeiter, der auf der Baustelle was schweißen muss und dafür ne Gasflasche braucht.

Das Hin-und Herfahren zwischen Betriebsstandorten und die dort verbundene Ein- und Auslagerung gehört für mich nicht zu dieser Regelung.

Re: Außendienstmitarbeiter und Gefahrgut [Re: DJSMP] #20049 16.03.2015 08:30
Registriert: May 2006
Beiträge: 49
S
Stefan Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
S
Registriert: May 2006
Beiträge: 49
Die Ausnahme 18 ist aber nur bis 30.06.2015 gültig. Oder soll dort eine Verlängerung anstehen?


per aspera ad astra
Re: Außendienstmitarbeiter und Gefahrgut [Re: Stefan] #20050 16.03.2015 08:55
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Stefan,
die neue GGVSEB sieht nun den 30. Juni 2021 vor.
BGBl
Gruß Gandalf


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3