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Unterweisung nach 1.3 ADR per Video? #22896 08.01.2017 18:34
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MichaL Offline OP
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Hallo liebe Forums-Gemeinde,

Ich hoffe, Ihr seid alle gut in's neue Jahr gestartet.

Zu meiner Frage:
Ist eine Unterweisung nach 1.3 ADR per Video rechtlich möglich und erlaubt? Vorausgesetzt natürlich, dass nachvollziehbar ist wer das Video gesehen hat und dass er es bis zum Ende gesehen hat.

Hintergrund ist der, dass wir einen Kunden haben, der gerne durch uns seine Mitarbeiter an bundesweit verteilten Standorten mit des Öfteren wechselnder Belegschaft unterweisen lassen möchte. Damit nun wir nicht ständig durch die Gegend reisen müssen, kam uns die Video-Idee.

Hat jemand von Euch schon mal sowas umgesetzt oder davon gehört?

Danke für jede Info im Voraus.


----------------------------------
Freundliche Grüße aus Dortmund...

Michael Lieberum
Re: Unterweisung nach 1.3 ADR per Video? [Re: MichaL] #22898 08.01.2017 19:39
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Gerald Offline
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Hallo Michael,

Antwort auf
Ist eine Unterweisung nach 1.3 ADR per Video rechtlich möglich und erlaubt?


Möglich und erlaubt, schon, denn in Abschnitt 1.3.2 Art der Unterweisung steht dazu nichts Gegenteiliges.

Aber Dein Hinweis im zweiten Satz, den finde ich gut, damit dürfte es unter normalen Bedingungen zu keinen Missbrauch kommen. In Abschnitt 1.3.3 steht was zur Dokumentation, und hier sollte man schon den Missbrauch vorbeugen, damit sich jemand nicht nach einem Unfall bzw. Zwischenfall rausreden kann!!

Und bei einer Videoschaltung kann der Teilnehmer ja auch Fragen stellen, wenn er was nicht verstanden hat.

Es gibt zu dem Thema auch durch eine Firma, vielleicht auch mehrere, die elektronische Unterweisung per Computer anbieten, welche der Fahrer zum Beispiel in seiner Pause oder Unterwegs sich anschauen soll. Davon halte ich nicht allzu viel, da der Anwender keine Fragen stellen kann und der Unterabschnitt 1.3.2.2 Aufgabenbezogene Unterweisung meiner Meinung nach nicht erfüllt wird.

Da finde ich Deinen Vorschlag, dass über eine Videoschaltung zu machen schon besser.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 08.01.2017 19:41.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterweisung nach 1.3 ADR per Video? [Re: Gerald] #22899 08.01.2017 23:43
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DJSMP Offline
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Ich sehe bei der Video-Methode überhaupt kein Problem. 1.3 ADR ist zur Durchführung der Schulung derart nebulös, dass das in Deutschland ohne weitere Zusatzbestimmungen problemlos möglich sein sollte. Etwas anderes ist das in Österreich, wo jede 1.3 ADR Schulung angemeldet und der Schulungsveranstalter und sein Programm zugelassen sein müssen. Hier kenne ich die Auslegung des Ministeriums nicht. Wir haben bisher um dieses Land aus vielerlei Gründen einen großen Bogen gemacht.

Ich wünschte mir auch, dass der Teilnehmer fragen kann. Nur ist das nicht gefordert. Selbst das Lesenlassen eines Textes erfüllt die Anforderungen in 1.3 ADR. Leider! Wir raten von solchen "Schulungen" natürlich ab.

Re: Unterweisung nach 1.3 ADR per Video? [Re: Gerald] #22908 10.01.2017 12:34
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Hagen Offline
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Originally Posted by Gerald

Und bei einer Videoschaltung kann der Teilnehmer ja auch Fragen stellen,

Ich glaube, der Kollege meint keine Videoschaltung, sondern ein aufgezeichnetes Video. Oder täusche ich mich?

Re: Unterweisung nach 1.3 ADR per Video? [Re: MichaL] #22910 10.01.2017 15:51
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UHeins Offline
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Die Methode der automatischen Videovorführung an einem Monitor-Terminal vor Einlass/Einfahrt auf das Gelände ist z.B. bei den Betreibern von Chemieparks verbreitet und bewährt. Das gilt als Unterweisung in die Sicherheitsgrundsätze der Anlage. Im Anschluss werden Multiple Choice-Fragen zum Nachweis gestellt, dass der "Besucher" alles kapiert hat.

Wie es der Zufall will, habe ich soeben einen passenden Link erhalten: www.infraserv.com/sicherheitsfilm

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 10.01.2017 17:10.

----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Unterweisung nach 1.3 ADR per Video? [Re: MichaL] #23161 14.03.2017 10:56
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Udo Freitag Offline
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Unterweisungen nach 1.3 in Form von e-learning muss im Anschluss mit einer Erfolgskontrolle verbunden sein. Nur das bloße anschauen eines Videos halte ich für benklich.

Gruß

Udo

Re: Unterweisung nach 1.3 ADR per Video? [Re: MichaL] #23164 14.03.2017 16:23
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paul Offline
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Ich halte die Umsetzung des komplette 1.3 ADR für bedenklich. Da die Vorschrift aus mener Sicht wenig bis nichts hergibt.
Als Beispiel wäre hier insbesondere der Bereich der KEP Dienste zu nennen. Fahrer die wenig bis gar kein Deutsch können legen z.B. bei Kontrollen Bescheinigungnen über Unterweisungen vor, können aber Vorort nicht einmal die einfachsten Fragen zum Thema Gefahrgiut beantworten.


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