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Begrenzte Menge, Bruttogewicht #19653 11.12.2014 10:25
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S.Schumacher Offline OP
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Hallo,

24,5 kg Nicht-Gefahrgut und 0,5 kg Gefahrgut werden in in einen Karton als Set
zusammengepackt. Die 0,5 kg Gefahrgut können als LQ versendet werden.
Welches Bruttogewicht muss dem Beförder mitgeteilt werden?
Das Gesamt-Brutto des Sets oder nur das Brutto des enthaltenen Gefahrgutes?

Gruß

Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: S.Schumacher] #19654 11.12.2014 12:57
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heido Offline
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Hallo S.Schumacher,

auf dem Frachtbrief muss das Bruttogewicht des Packstückes stehen.
Zusätzlich ist dem Frachtführer das Gewicht des Gefahrgutes mitzuteilen
also auch die 0,5 kg mit dem entsprechenden Vermerk (LQ)

Gruß
heido

Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: heido] #19655 11.12.2014 14:34
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S.Schumacher Offline OP
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Hallo heido,

ich meinte das Brutto-Gewicht gem. 3.4.12.
Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren.

Das Bruttogewicht des Versandstückes ist ja hier bei ca. 28 kg.
Das Bruttogewicht des enthaltenen Gefahrgutes nur 1 kg.
Der Karton beinhaltet ja Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut.
Was muss nun im Sinne von 3.4.12 angegeben werden?
28 kg oder 1 kg?

Gruß

Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: S.Schumacher] #19656 11.12.2014 15:27
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Was muss nun im Sinne von 3.4.12 angegeben werden? 28 kg oder 1 kg?


Die Bruttomasse, denn in 3.4.12 steht "über die Bruttomasse der so zu ver­sendenden Güter informieren.", es sind also die Güter gemeint, welche ich nach Kapitel 3.4 (LQ) befördern möchte. In Deinem Fall wäre das "1 kg".

Das hat was mit dem Abschnitt 3.4.13 und 3.4.14 zu tun, denn hier ist die Kennzeichnung der Beförderungseinheit geregelt. Und der Beförderer ist für die Ausrüstung der Beförderungseinheit mit der Kennzeichnung nach 3.4.7 bzw. 3.4.15 verantwortlich, und da sollte er schon wissen ob die Menge überschritten wird.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 11.12.2014 15:28.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: Gerald] #19657 12.12.2014 14:40
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S.Schumacher Offline OP
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Danke Gerald,

das bestätigt meine Sicht der Dinge.
Ich wollte mich nur bestätigt wissen.

Gruß

Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: Gerald] #19658 12.12.2014 19:10
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Kay Schmauder Offline
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Hallole,

Ich hab da mal ne Frage...
Die Bruttomasse eines nach 3.4 verpackten Gutes ist meiner Meinung nach das Gewicht der kompletten zusammengesetzten Verpackung mit den ggf. darin enthaltenden Zwischenverpackungen, da bei "LQ" immer eine zusammengesetzte Verpackung verwendet werden muss (selbst diese Trays sind ja zusammengesetzte Verpackungen (wenn man eine Folie als Verpackung ansieht... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Bei dem hier genannten Beispiel ist ja ein Behälter (0,5L/1kg) in einer etwas größeren Außenverpackung eingestellt (egal ob da jetzt noch was drinnsteht oder nicht) habe ich erst jetzt die LQ-Verpackung. Ansonsten dürfte ja bei der Übermittlung der Gewichte die Nettomasse gemeint sein... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Dem kann ich jetzt entgegen wirken, indem ich den halben Liter in einen Karton einstelle, mit der Raute kennzeichne und dann das ganze in eine "Umverpackung" mit dem schweren Gut zusammen packe und auch so kennzeichne. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Bin mal gespannt was zu meiner These kommt... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: Kay Schmauder] #19659 13.12.2014 15:24
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Kay,

Deine Argumentation ist für mich nachvollziehbar und plausibel. Zwei Begründungen fallen mir dazu noch ein:
  • Im Abschnitt 1.2.1 ADR wird die «höchste Nettomasse» definiert: "[...] die höchste Summe der Massen der Innenverpackungen und ihrem Inhalt, ausgedrückt in Kilogramm." Daraus schließe ich, dass sich die Bruttomasse dann wohl auf das komplette Versandstück (Innenverpackungen mit Inhalt plus Außenverpackung) bezieht. Die in 3.4.12 ADR genannte Bruttomasse der LQ-Güter wäre dann die Gesamtmasse aller LQ-Versandstücke eines Absenders.
  • Abschnitt 3.4.14 ADR bietet die Möglichkeit, auf das "LQ-Placard" zu verzichten, wenn die Bruttogesamtmasse der beförderten LQ-Versandstücke 8 Tonnen nicht überschreitet. Grundlage für die Berechnung sind die gemäß Abschnitt 3.4.12 ADR vom Absender an den Beförderer übermittelten Angaben zur Bruttomasse der LQ-Güter.

    Mit der in Abschnitt 3.4.12 ADR erwähnten Bruttomasse der LQ-Güter kann somit nur die Bruttomasse der LQ-Versandstücke gemeint sein. Fiktive, anders ermittelte «Hausnummern» oder die «Nettomasse» führen in der Konsequenz zu einem falschen Ergebnis, wenn es darum geht, ob die Beförderungseinheit mit "LQ-Placards" zu kennzeichnen ist oder nicht. Zur Vermeidung von Missverständnissen wäre allerdings eine präzisere Formulierung des Abschnitts 3.4.12 ADR wünschenswert.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass die Angabe einer höheren Bruttomasse in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit begründet (Rn. 3-12 RSEB). Aus meiner Sicht können demzufolge beispielsweise Umverpackungen (Paletten) mitverwogen werden und es darf auch aufgerundet werden.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 14.12.2014 15:00.
Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: S.Schumacher] #26513 03.04.2019 06:37
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sonnenblume85 Offline
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Hallo,

ich hole mal wieder eine alte Diskussion hoch.

Ich bin definitiv der Meinung, dass das Bruttogewicht das Gewicht auf der Waage ist. Egal wieviel Begrenzte Menge es tatsächlich ist.
0,5kg LQ und Prospekte, Kiste, andere Ware, Klebeband und Etiketten... alles also..

Wenn ich 1000 mal 0,5kg LQ verpacke, aber dazu jedes mal noch 8kg sonstige Ware in das Versandstück dazu packe.. bin ich über 8t und muss den gesamten LKW kennzeichnen.

Ich kann also nicht nachvollziehen, dass hier einige anderer Meinung sind.

Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: sonnenblume85] #26515 03.04.2019 11:26
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Hazardous Offline
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Hallo zusammen,

auch ich würde die gesamte Bruttomenge angeben. Wie soll ich denn die Bruttomenge IN einer Aussenverpack nachweisen. Ich versende etliche Produkte die Gefahrgüter und Nicht-Gefahrgüter enthalten. Selbst bei LQ-Overpacks geben ich das Bruttogewicht inkl. Paletten an, da diese Gewicht im Lieferschein steht und automatisch ins ADR übertragen wird.

Gruß Hazardous

Re: Begrenzte Menge, Bruttogewicht [Re: Hazardous] #26525 05.04.2019 14:52
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

Kapitel 3.4 ADR kann ich nur nutzen, wenn die Gesamtbruttomasse eines Versandstücks 30 kg (Trays 20 kg) nicht überschreitet. Es steht nirgends, dass hier nur das beinhaltete Gefahrgut gemeint ist, wenn auch nicht gefährliche Güter enthalten sind. Somit hat der Absender auch diese Masse dem Beförderer zu übermitteln, also in diesem Fall 28 kg.

Besten Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer


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