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Re: Transport Feuerwerkskörper und Befähigungsschein [Re: Gerald] #23741 26.07.2017 12:48
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Hallo,

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Vorsicht, es gibt Feuerwerkskörper 1.3G, welche der Kategorien II zugeordnet sind, damit Befreiung nach Sprengstoffrecht ( siehe 1. SprengV. § 4 Abs. 2),...


Ich muss meine Aussage berichtigen!!

Seit dem 01.07.2017 ist die geänderte erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in Kraft. Im §4 1.SprengV Absatz 1 wurde am Ende ein neuer Satz eingefügt und der stellt eine Beziehung zum §20 Absatz 4 (neu eingefügt)der 1. SprengV her. Dafür hänge ich eine Datei an, welche das besser darstellt.

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Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport Feuerwerkskörper und Befähigungsschein [Re: Waldemar] #24130 16.11.2017 18:32
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G.A.S. Offline
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Ist aussreichend wenn nur der Beifahrer einen Befähigungsschein hat. Auch ich hatte das mit der Behörde besprochen.

Re: Transport Feuerwerkskörper und Befähigungsschein [Re: G.A.S.] #24131 16.11.2017 19:49
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Hallo,
Antwort auf
Ist aussreichend wenn nur der Beifahrer einen Befähigungsschein hat.


Sieh mal auf Seite 1 in den vierten Beitrag (07.09.2016) von Herrn Winklhofer nach, da wurde die Frage schon mal beantwortet.

Obwohl ich die Sache in der heutigen Zeit etwas anders sehe, denn um den Befähigungschein zu bekommen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Lehrgangsbeginn nach §32 erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Nachweis der Fachkunde nach §9 SprengG) vorliegen. Und wenn der Fahrzeugführer keinen Befähigungsschein hat, dann muss der Beifahrer (Befähigungsscheininhaber) die ganze Verantwortung übernehmen, obwohl er den Fahrzeugführer vielleicht nicht mal kennt. Da kannst Du nur hoffen, das es zu keinen Zwischenfall kommt.

Juristisch nach SprengG muss ich natürlich Herrn Winklhofer Recht geben.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.11.2017 19:50.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport Feuerwerkskörper und Befähigungsschein [Re: Gerald] #25519 26.09.2018 15:25
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

gibt es eigentlich in anderen EU-Staaten vergleichbare Anforderungen in Bezug auf §7 und §2o SprengG.


Gruß

Udo

Re: Transport Feuerwerkskörper und Befähigungsschein [Re: Udo Freitag] #25522 26.09.2018 20:56
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

Antwort auf
in anderen EU-Staaten vergleichbare Anforderungen in Bezug auf §7 und §2o SprengG


In der RL 2013/29/EU vom 12.06.2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt ist dies geregelt.

Weiter Hinweise findest Du unter BAM Pyrotechnik.

In Feuerwerk in anderen Ländern von Gilbert von Luck findest Du ein paar Hinweise zu Feuerwerkskörper in anderen Ländern.

Im Pyrotechnikgesetz Österreich gibt es auch einen §7.

Und hier noch auf das Sprengstoffgesetz Schweiz.

Ich weis das es in Frankreich auch Besonderheiten gibt, dort ist das Abrennen Feuerwerkskörper Kategorie 2 durch den normalen Bürger verboten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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