Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
ADR 2019, Berechnungsmethode Klasse 8 #25372 04.09.2018 13:42
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 1
W
Wurth Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
W
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zu der mit dem
ADR 2019 eingeführten Berechnungsmethode zur Einstufung in die
Klasse 8.

Mir ist klar, wenn einem namentlich in der Stoffliste
aufgeführten Stoff ein spezieller Grenzwert zugeordnet ist, muss
dieser Grenzwert bei der Berechnung verwendet werden.

Es stellt sich für mich aber die Frage, ob für namentlich in der
Stoffliste aufgeführte Stoffe ohne speziellen Grenzwert und für
nicht namentlich aufgeführte Stoffe zwingend der im ADR 2019
definierte allgemeine Grenzwert zu verwenden ist oder ob auch
eigenverantwortlich andere Grenzwerte verwendet werden können?

Zum Beispiel ist dem Natriumhydroxid (UN 1823,1824) in der ADR
Stoffliste kein spezieller Grenzwert zugeordnet. In der CLP
Stoffliste sind diesem Stoff spezielle Grenzwerte zugeordnet
(Skin Corr. 1A; H314: C >= 5 % ;
Skin Corr. 1B; H314: 2 % >= C < 5 %), die von den allgemeinen
ADR Grenzwerten abweichen.

Der allgemeine Grenzwert für die Verpackungsgruppe II gemäß ADR
2019 liegt bei 5 %. Wenn man bisher nach dem BfR " Leitfaden zur
Klassifizierung von Gefahrgut unter dem Aspekt der ätzenden
Wirkung auf lebendes Gewebe " vorgegangen ist, hat man für die
Verpackungsgruppe II einen Grenzwert von 2 % bei der Berechnung
herangezogen, da die Definitionen für die CLP Kategorie 1B der
Verpackungsgruppe II entsprechen.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, solche Informationen aus dem
Gefahrstoffrecht auch weiterhin zu berücksichtigen. Aber ob
sinnvoll oder nicht, es muss auch zulässig sein.

Kann mir jemand Hinweise zu korrekten Interpretation des ADR
2019 in dieser Hinsicht geben? Danke schon einmal für eure
Hinweise.

MfG
Wurth

Re: ADR 2019, Berechnungsmethode Klasse 8 [Re: Wurth] #25385 05.09.2018 08:23
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
M
Marco66 Offline
Methusalem
Offline
Methusalem
M
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Hallo,

ich war an der Erstellung der aktuellen Berechnung beteiligt. Der Gedanke hinter der nun veröffentlichten Methode ist der, dass die allgemeinen Grenzwerte des ADR zu berücksichtigen sind. (1% und 5%)

Auslöser für diese Neuerung war unter Anderem auch, das man verhindern wollte die GHS-Klassifizierungen und CLP-Grenzwerte für den Transport zu missbrauchen. Die Rechenmethoden für ätzende Gemische im Transport sind nun definitiv unterschiedlich zu denen in CLP.

Um zu diesem Kompromiss zu gelangen, haben acht Jahre lang die Vertreter der ADR-Mitgliedsstaaten und die Industrie hart gerungen.
Es gibt eine klare Aussage seitens der Leiterin der Arbeitsgruppe bei der CEFIC, Eva Kessler, auf den letzten Gefahrguttagen in München.
Eine gute Zusammenfassung hat Herr Pagel von der Henkel AG auf der letzten Informationsveranstaltung des VCI vorgestellt.

In beiden Fällen ist die Aussage klar: Man darf nicht vom Umgangsrecht auf den Transport von ätzenden Gemischen schließen. Die Grenzwerte sind verpflichtend.

Originally Posted by Wurth
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, solche Informationen aus dem
Gefahrstoffrecht auch weiterhin zu berücksichtigen. Aber ob
sinnvoll oder nicht, es muss auch zulässig sein.
Gegen diese Vorgehensweise haben ganz massiv einige ADR-Staaten opponiert. Tatsächlich war genau das der Grund, warum man acht Jahre gebraucht hat, um zu einer Einigung zu gelangen. Aus meiner Sicht ist das klar nicht zulässig und war es auch nie.



Re: ADR 2019, Berechnungsmethode Klasse 8 [Re: Wurth] #25436 10.09.2018 16:27
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Hallo Wurth,

Antwort auf
eine Frage zu der mit dem
ADR 2019 eingeführten Berechnungsmethode zur Einstufung in die
Klasse 8.


Vielleicht hilft Dir der Vortrag von Herrn J. Pagel Zukünftige Klassifizierung ätzender Lösungen und Gemische weiter.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 10.09.2018 16:31.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2019, Berechnungsmethode Klasse 8 [Re: Gerald] #25483 19.09.2018 07:43
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
M
Marco66 Offline
Methusalem
Offline
Methusalem
M
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Vielen Dank Gerald für das Teilen des Links. Genau diesen Vortrag habe ich gemeint.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN3257 im Tankcontainer
von Gerald - 16.04.2024 21:01
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Neueintrag RAG-01 Argentinien
von Claudi - 12.04.2024 09:00
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3